6425/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Schubhaft für wehrdienstpflichtige serbische Moslems aus dem Kosovo

 

 

 

 

 

Die Abgeodnete Mag. Doris Pollet - Kammerlander hat sich bereits persönlich an den

Bundesminister für Inneres gewandt und ihn darum ersucht, die zwei moslemisched -

Serben aus Prizren (Kosovo), die nach Erhalt des Einberufungsbefehles nach österreich

geflüchtet sind und in Graz in Schubhaft sitzen, aus der Schubhaft zu entlassen und

ihnen Bundesbetreuung während des laufenden Asylverfahrens zu gewähren. Da der

Innenminister jedoch nicht bereit war, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren, sieht

sich die Abgeordnete zu dieser schriftlichen Anfrage veranlasst.

 

Wie bereits erwähnt, sitzen derzeit in Graz zwei moslemische Serben aus Prizren

(Kosovo) in Schubhaft. Es handelt sich dabei um ein Brüderpaar, das sich nach Erhalt

des Einberufungsbefehles vorerst zehn Tage versteckt hatte und dann nach Österreich

geflüchtet ist. Sie wurden offensichtlich von den zuständigen Beamten der BH

Jennersdorf aufgegriffen und befinden sich seit 17.5.1999 in Graz in Schubhaft. In der

Zwischenzeit haben sie einen Asylantrag gestellt. Die beiden Brüder haben Angst

abgeschoben zu werden, da ihnen dann die Todesstrafe droht. Sie fürchten sich auch

davor, dass ihr vollständiger Name in der Zeitung genannt wird, zumal die

moslemischen Serben in Prizren wie die Albananer der Verfolgung ausgesetzt sind.

 

Auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr Volker Kier: "Es herrscht im Kosovo Krieg,

und wir sollten doch jetzt die Frage beantwortet bekommen: Bekommen Menschen, die

sich diesem Krieg entziehen, indem sie den Wehrdienst an der Seite des Milosevic

verweigern, die sich nicht einberufen lassen, ob sie jetzt zB Angehörige der ungarischen

Minderheit sind oder auch nicht, Asyl - Ja oder Nein, auch vor dem Hintergrund der

Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes? Werden Sie diesen politisch wichtigen Schritt

setzen, indem Sie eine Anweisung an die Ihnen weisungsunterstellt erste Instanz geben,

dass das ein Asylgrund ist, um den Krieg dort „auszutrocknen"? antwortete der

Bundesminister für Inneres in der 166. Sitzung zum Nationalrat: "Wenn sie im

konkreten Fall meine persönliche Meinung hören wollen, dann sage ich sehr wohl: So

wie Sie den Fall geschildert haben, ist das für mich ein Grund, dass man aufgrund der

jeztigen politischen Situation, zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend Asyl gewährt.“

 

Auf die persönliche Intervention der Abgeordneten Doris Pollet - Kammerlander wurde

ihr auch mitgeteilt, dass Slowenien ein sicheres Drittland sei und daher den beiden

moslemischen Serben, die vor der Einberufung zum jugoslawischen Heer über

Slowenien nach Österreich geflüchtet sind, nicht Asyl gewährt werden könne. Der

UBAS hat in einer Entscheidung am 3.5.1999 zu Slowenien als sicherem Drittstaat

festgestellt. „Erscheint derzeit mangels gegenteiliger Berichte der Zugang von

Asylwerbern zum Asylverfahren in Slowenien nicht in ausreichendem Maße

gewährleistet.“ Entgegen anderslautenden Behauptungen des Innenministeriums haben

die beiden wehrdienstpflichtigen serbischen Flüchtlinge immer behauptet, über

Slowenien nach Österreich gelangt zu sein.

 

In der Zwischenzeit wurde der Krieg mit der Republik Jugoslawien zwar beendet, die

Sicherheit des moslemischen Brüderpaars der serbischen Volksgruppe ist jedoch nach

wie vor nicht gewährleistet. Einerseits ist nicht sichergestellt, dass als Angehöriger der

serbischen Volksgruppe in Prizren vor Übergriffen sicher sind. Andererseits droht ihnen

auch nach Fnde des Krieges Verfolgung wegen ihrer Wehrdienstverweigerung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Die beiden wehrdienstpflichtigen serbischen Brüder moslemischer

    Glaubenszugehörigkeit sind nach ihrer Flucht nach Österreich aufgegriffen worden

    und befinden sich seit 17.5.1999 in Graz in Schubhaft. Sie haben einen Asylantrag

    gestellt, der in erster Instanz abgelehnt wurde. Gilt Ihre Meinung betreffend Asyl

    für Wehrdienstverweigerer der jugoslawischen Armee im Kosovokrieg nur im

    Parlament für die Abgeordneten und nicht für die Ihnen untergeordneten

    Behörden, wie zB das Bundesasylamt?

 

2. Warum wurde dem moslemischen Brüderpaar der serbischen Volksgruppe aus

    Prizren nach ihrer Flucht vor dem Wehrdienst in Österreich kein Asyl gewährt?

 

3. Gilt in Ihrem Ministerium auch die Rechtsauffassung, dass es konkrete Hinweise

    gibt, dass die Bestimmung des § 4 Abs 2 Asylgesetz („... oder wenn sie dort Schutz

    vor Abschiebung in den Herkunftstaat - auch im Wege über andere Staaten -

    haben ...„) nicht mit ausreichender Sicherheit erfüllt ist? Wenn nein, wie beurteilt

    Ihr Ministerium die Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates vom

    3.5.1999, mit der Zahl 208.60910-VIII/22/99?

 

4. Die Aktionen des jugoslawischen Bundesheeres im Kosovo werden und wurden

    europaweit und international scharf verurteilt. Warum werden von Ihrem

    Ministerium Wehrdienstflüchtlige und Kriegsdienstverweigerer der jugoslawischen

    Armee nicht in Form von Asyl oder vorübergehendem Aufenthaltsrecht unterstützt,

    sondern in Schubhaft genommen?

 

5. Wieviele Kriegsdienstverweigerer der jugoslawischen Armee sind während des

    Krieges nach Österreich geflüchtet und haben hier einen Asylantrag gestellt?

 

6. Wieviele davon wurden in Schubhaft genommen? Wievielen davon wurde Asyl

    gewährt?

 

7. Wieviele davon wurden in ein Nachbarland ab bzw. zurückgeschoben

    (aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Nachbarland, in das man sie ab bzw.

    zurückschoben wurden)?