6425/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schubhaft für wehrdienstpflichtige serbische Moslems aus dem Kosovo
Die Abgeodnete Mag. Doris Pollet - Kammerlander hat sich bereits persönlich an den
Bundesminister für Inneres gewandt und ihn darum ersucht, die zwei moslemisched -
Serben aus Prizren (Kosovo), die nach Erhalt des Einberufungsbefehles nach österreich
geflüchtet sind und in Graz in Schubhaft sitzen, aus der Schubhaft zu entlassen und
ihnen Bundesbetreuung während des laufenden Asylverfahrens zu gewähren. Da der
Innenminister jedoch nicht bereit war, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren, sieht
sich die Abgeordnete zu dieser schriftlichen Anfrage veranlasst.
Wie bereits erwähnt, sitzen derzeit in Graz zwei moslemische Serben aus Prizren
(Kosovo) in Schubhaft. Es handelt sich dabei um ein Brüderpaar, das sich nach Erhalt
des Einberufungsbefehles vorerst zehn Tage versteckt hatte und dann nach Österreich
geflüchtet ist. Sie wurden offensichtlich von den zuständigen Beamten der BH
Jennersdorf aufgegriffen und befinden sich seit 17.5.1999 in Graz in Schubhaft. In der
Zwischenzeit haben sie einen Asylantrag gestellt. Die beiden Brüder haben Angst
abgeschoben zu werden, da ihnen dann die Todesstrafe droht. Sie fürchten sich auch
davor, dass ihr vollständiger Name in der Zeitung genannt wird, zumal die
moslemischen Serben in Prizren wie die Albananer der Verfolgung ausgesetzt sind.
Auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr Volker Kier: "Es herrscht im Kosovo Krieg,
und wir sollten doch jetzt die Frage beantwortet bekommen: Bekommen Menschen, die
sich diesem Krieg entziehen, indem sie den Wehrdienst an der Seite des Milosevic
verweigern, die sich nicht einberufen lassen, ob sie jetzt zB Angehörige der ungarischen
Minderheit sind oder auch nicht, Asyl - Ja oder Nein, auch vor dem Hintergrund der
Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes? Werden Sie diesen politisch wichtigen Schritt
setzen, indem Sie eine Anweisung an die Ihnen weisungsunterstellt erste Instanz geben,
dass das ein Asylgrund ist, um den Krieg dort „auszutrocknen"? antwortete der
Bundesminister für Inneres in der 166. Sitzung zum Nationalrat: "Wenn sie im
konkreten
Fall meine persönliche Meinung hören wollen, dann sage ich sehr wohl:
So
wie Sie den Fall geschildert haben, ist das für mich ein Grund, dass man aufgrund der
jeztigen politischen Situation, zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend Asyl gewährt.“
Auf die persönliche Intervention der Abgeordneten Doris Pollet - Kammerlander wurde
ihr auch mitgeteilt, dass Slowenien ein sicheres Drittland sei und daher den beiden
moslemischen Serben, die vor der Einberufung zum jugoslawischen Heer über
Slowenien nach Österreich geflüchtet sind, nicht Asyl gewährt werden könne. Der
UBAS hat in einer Entscheidung am 3.5.1999 zu Slowenien als sicherem Drittstaat
festgestellt. „Erscheint derzeit mangels gegenteiliger Berichte der Zugang von
Asylwerbern zum Asylverfahren in Slowenien nicht in ausreichendem Maße
gewährleistet.“ Entgegen anderslautenden Behauptungen des Innenministeriums haben
die beiden wehrdienstpflichtigen serbischen Flüchtlinge immer behauptet, über
Slowenien nach Österreich gelangt zu sein.
In der Zwischenzeit wurde der Krieg mit der Republik Jugoslawien zwar beendet, die
Sicherheit des moslemischen Brüderpaars der serbischen Volksgruppe ist jedoch nach
wie vor nicht gewährleistet. Einerseits ist nicht sichergestellt, dass als Angehöriger der
serbischen Volksgruppe in Prizren vor Übergriffen sicher sind. Andererseits droht ihnen
auch nach Fnde des Krieges Verfolgung wegen ihrer Wehrdienstverweigerung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Die beiden wehrdienstpflichtigen serbischen Brüder moslemischer
Glaubenszugehörigkeit sind nach ihrer Flucht nach Österreich aufgegriffen worden
und befinden sich seit 17.5.1999 in Graz in Schubhaft. Sie haben einen Asylantrag
gestellt, der in erster Instanz abgelehnt wurde. Gilt Ihre Meinung betreffend Asyl
für Wehrdienstverweigerer der jugoslawischen Armee im Kosovokrieg nur im
Parlament für die Abgeordneten und nicht für die Ihnen untergeordneten
Behörden, wie zB das Bundesasylamt?
2. Warum wurde dem moslemischen Brüderpaar der serbischen Volksgruppe aus
Prizren nach ihrer Flucht vor dem Wehrdienst in Österreich kein Asyl gewährt?
3. Gilt in Ihrem Ministerium auch die Rechtsauffassung, dass es konkrete Hinweise
gibt, dass die Bestimmung des § 4 Abs 2 Asylgesetz („... oder wenn sie dort Schutz
vor Abschiebung in den Herkunftstaat - auch im Wege über andere Staaten -
haben ...„) nicht mit ausreichender Sicherheit erfüllt ist? Wenn nein, wie beurteilt
Ihr Ministerium die Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates vom
3.5.1999, mit der Zahl 208.60910-VIII/22/99?
4. Die Aktionen des jugoslawischen Bundesheeres im Kosovo werden und wurden
europaweit und international scharf verurteilt. Warum werden von Ihrem
Ministerium Wehrdienstflüchtlige und Kriegsdienstverweigerer der
jugoslawischen
Armee nicht in Form von Asyl oder vorübergehendem Aufenthaltsrecht unterstützt,
sondern in Schubhaft genommen?
5. Wieviele Kriegsdienstverweigerer der jugoslawischen Armee sind während des
Krieges nach Österreich geflüchtet und haben hier einen Asylantrag gestellt?
6. Wieviele davon wurden in Schubhaft genommen? Wievielen davon wurde Asyl
gewährt?
7. Wieviele davon wurden in ein Nachbarland ab bzw. zurückgeschoben
(aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Nachbarland, in das man sie ab bzw.
zurückschoben wurden)?