6426/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Aufstockungen von Bundesanleihen

 

Statt neue Anleihen auszugeben, stockt der Bund mitunter bereits begebene Anleihen

auf. So wurde im Februar 1999 die 6,25% - Bundesaneihe 1997 - 2027 (Nominale 15

Mrd S) um ein neues Nominale von 11 Mrd S aufgestockt; da die Zinsen inzwischen

gefallen sind, betrug der Emissionskurs 114,5% (zuzüglich Stückzinsen). Die

Anlegerrendite betrug laut Zeichnungsangebot bei der ‚alten“ Anleihe rund 6,29%, bei

der Aufstockung 5,26%.

 

Solche Aufstockungen werfen verschiedene Fragen der Budgetpolitik, des Debt

Management und der Abgrenzung der Finanzschuld auf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wieviele Aufstockungen bereits begebener Anleihen fanden 1997, 1998 und 1999

    statt?

 

2. Wie hoch war das neu begebene Nominale in den Jahren 1997,1998 und 1999?

 

3. Wie hoch war der Erlös dieser Aufstockungen (Nominale zuzüglich Agio und

    Stückzinsen) in den Jahren 1997, 1998 und 1999?

 

4. Um welchen Betrag stieg die Finanzschuld des Bundes (in der Maastrichter

    Abgrenzung) durch diese Aufstockungen in den Jahren 1997,1998 und 1999?

 

5. War dieser Betrag (Frage 4) identisch mit dem jeweils neu begebenen Nominale

    (Frage 2) oder aber identisch mit dem jeweiligen Gesamterlös (Frage 3)? Wenn

    keines von beiden, nach welcher Methode wurden die Kreditaufnahmen - durch -

    Aufstockungen der Bundesfinanzschuld zugerechnet?

 

6. Wenn die jeweils neu begebenen Nominale (von Aufstockungen) der Finanzschuld

    zugerechnet wurden, wurden dann die Agioerlöse als laufende Einnahmen im

    jeweiligen Budgetjahr verbucht?

 

7. Wie sollen Anleiheemissionen, wenn sie mit einem Agio oder Disagio begeben

    werden, gemäß dem Europäischen System volkswirtschaftlicher

    Gesamtrechnungen (ESVG) bewertet werden?

8. Im Herbst 1999 soll ein neues ESVG in Kraft treten. Ergeben sich daraus

   Auswirkungen auf die bisherige Zurechnung von Anleiheemissionen auf

   Finanzschulderhöhung bzw laufende Einnahmen? Wenn ja, welche Auswirkungen

   sind das und ab wann bzw für welches Budgetjahr werden die Neuregelungen

   wirksam?

 

9. Wie ist zu erklären, daß die Anlegerrendite für die Aufstockungsanleihe vom

    Februar 1 999 im Zeichnungsangebot mit 5,26343% angegeben wird, während die

    Renditen langfristiger staatlicher Schuldverschreibungen zu diesem Zeitpunkt bei

   4,0% (WIFO - Wirtschaftsdaten, Ü 1.7, Mai 1999) lagen?

 

10. Die Aufstockung bereits begebener Fixzinssatz - Anleihen erfolgt bei inzwischen

      gefallener Sekundärmarktrendite mit einem entsprechenden Agio; das ändert nichts

      daran, daß für das neu begebene Nominale der alte, hohe Fixzinssatz für die volle

      Laufzeit gezahlt werden muß. Worin sehen Sie den Vorteil dieser Politik?