6426/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufstockungen von Bundesanleihen
Statt neue Anleihen auszugeben, stockt der Bund mitunter bereits begebene Anleihen
auf. So wurde im Februar 1999 die 6,25% - Bundesaneihe 1997 - 2027 (Nominale 15
Mrd S) um ein neues Nominale von 11 Mrd S aufgestockt; da die Zinsen inzwischen
gefallen sind, betrug der Emissionskurs 114,5% (zuzüglich Stückzinsen). Die
Anlegerrendite betrug laut Zeichnungsangebot bei der ‚alten“ Anleihe rund 6,29%, bei
der Aufstockung 5,26%.
Solche Aufstockungen werfen verschiedene Fragen der Budgetpolitik, des Debt
Management und der Abgrenzung der Finanzschuld auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Aufstockungen bereits begebener Anleihen fanden 1997, 1998 und 1999
statt?
2. Wie hoch war das neu begebene Nominale in den Jahren 1997,1998 und 1999?
3. Wie hoch war der Erlös dieser Aufstockungen (Nominale zuzüglich Agio und
Stückzinsen) in den Jahren 1997, 1998 und 1999?
4. Um welchen Betrag stieg die Finanzschuld des Bundes (in der Maastrichter
Abgrenzung) durch diese Aufstockungen in den Jahren 1997,1998 und 1999?
5. War dieser Betrag (Frage 4) identisch mit dem jeweils neu begebenen Nominale
(Frage 2) oder aber identisch mit dem jeweiligen Gesamterlös (Frage 3)? Wenn
keines von beiden, nach welcher Methode wurden die Kreditaufnahmen - durch -
Aufstockungen der Bundesfinanzschuld zugerechnet?
6. Wenn die jeweils neu begebenen Nominale (von Aufstockungen) der Finanzschuld
zugerechnet wurden, wurden dann die Agioerlöse als laufende Einnahmen im
jeweiligen Budgetjahr verbucht?
7. Wie sollen Anleiheemissionen, wenn sie mit einem Agio oder Disagio begeben
werden, gemäß dem Europäischen System volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) bewertet werden?
8. Im Herbst 1999 soll ein neues ESVG in Kraft treten. Ergeben sich daraus
Auswirkungen auf die bisherige Zurechnung von Anleiheemissionen auf
Finanzschulderhöhung bzw laufende Einnahmen? Wenn ja, welche Auswirkungen
sind das und ab wann bzw für welches Budgetjahr werden die Neuregelungen
wirksam?
9. Wie ist zu erklären, daß die Anlegerrendite für die Aufstockungsanleihe vom
Februar 1 999 im Zeichnungsangebot mit 5,26343% angegeben wird, während die
Renditen langfristiger staatlicher Schuldverschreibungen zu diesem Zeitpunkt bei
4,0% (WIFO - Wirtschaftsdaten, Ü 1.7, Mai 1999) lagen?
10. Die Aufstockung bereits begebener Fixzinssatz - Anleihen erfolgt bei inzwischen
gefallener Sekundärmarktrendite mit einem entsprechenden Agio; das ändert nichts
daran, daß für das neu begebene Nominale der alte, hohe Fixzinssatz für die volle
Laufzeit gezahlt werden muß. Worin sehen Sie den Vorteil dieser Politik?