6427/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Aufstockungen von Bundesanleihen

 

 

Statt neue Anleihen auszugeben, stockt der Bund mitunter bereits begebene Anleihen

auf. So wurde im Februar 1999 die 6,25% - Bundesanleihe 1997-2027 (Nominale 15

Mrd S) um ein neues Nominale von 11 Mrd S aufgestockt; da die Zinsen inzwischen

gefallen sind, betrug der Emissionskurs 114,5% (zuzüglich Stückzinsen).

 

Solche Aufstockungen werfen unter anderem Fragen der Abgrenzung der Finanzschuld

auf, vor allem in Zusammenhang mit dem Maastricht - Kritenum der Schulden/BIP - Quote.

Der Bundeskanzler ist zuständig für das Österreichische Statistische Zentralamt und

damit für die VGR - basierte Berechnung der Finanzschuld in der Maastricht-Abgrenzung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie sollen Anleiheemissionen, wenn sie mit einem Agio oder Disagio begeben

    werden, gemäß dem Europäischem System volkswirtschaftlicher

    Gesamtrechnungen (ESVG) bewertet werden?

 

2. Wurden diese ESVG - Prinzipien zur Berechnung der (Maastricht -) Finanzschuld vom

    Bund bisher beachtet?

 

3. Im besonderen: Wenn eine Anleihe mit einem Agio oder Disagio begeben wird,

    steigt dann die (Maastricht - Finanzschuld um den Nennwert (das Nominale) der

    Emission oder um den zum Verkaufszeitpunkt entstehenden Erlös inklusive Agio

    bzw. Disagio?

 

4. Im Herbst 1999 soll ein neues ESVG in Kraft treten. Ergeben sich daraus

    Auswirkungen auf die bisherige Zurechnung von Anleiheemissionen auf

    Finanzschulderhöhung bzw laufende Einnahmen? Wenn ja, welche Auswirkungen

    sind das und ab wann bzw für welches Budgetjahr werden die Neuregelungen

    wirksam?