6427/J XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Aufstockungen von Bundesanleihen
Statt neue Anleihen auszugeben, stockt der Bund mitunter bereits begebene Anleihen
auf. So wurde im Februar 1999 die 6,25% - Bundesanleihe 1997-2027 (Nominale 15
Mrd S) um ein neues Nominale von 11 Mrd S aufgestockt; da die Zinsen inzwischen
gefallen sind, betrug der Emissionskurs 114,5% (zuzüglich Stückzinsen).
Solche Aufstockungen werfen unter anderem Fragen der Abgrenzung der Finanzschuld
auf, vor allem in Zusammenhang mit dem Maastricht - Kritenum der Schulden/BIP - Quote.
Der Bundeskanzler ist zuständig für das Österreichische Statistische Zentralamt und
damit für die VGR - basierte Berechnung der Finanzschuld in der Maastricht-Abgrenzung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie sollen Anleiheemissionen, wenn sie mit einem Agio oder Disagio begeben
werden, gemäß dem Europäischem System volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) bewertet werden?
2. Wurden diese ESVG - Prinzipien zur Berechnung der (Maastricht -) Finanzschuld vom
Bund bisher beachtet?
3. Im besonderen: Wenn eine Anleihe mit einem Agio oder Disagio begeben wird,
steigt dann die (Maastricht - Finanzschuld um den Nennwert (das Nominale) der
Emission oder um den zum Verkaufszeitpunkt entstehenden Erlös inklusive Agio
bzw. Disagio?
4. Im Herbst 1999 soll ein neues ESVG in Kraft treten. Ergeben sich daraus
Auswirkungen auf die bisherige Zurechnung von Anleiheemissionen auf
Finanzschulderhöhung bzw laufende Einnahmen? Wenn ja, welche Auswirkungen
sind das und ab wann bzw für welches Budgetjahr werden die Neuregelungen
wirksam?