6430/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend Produkthaftung für land - und forstwirtschaftliche Rohprodukte

 

Der EU - Ministerrat hat Ende April beschlossen, daß Milch, Fleisch und andere

landwirtschaftliche Rohprodukte künftig den gleichen Produkthaftungsbestimmungen

unterliegen wie gewerbliche Erzeugnisse und verarbeitete Lebensmittel. Die neuen

Bestimmungen erfassen land - und forstwirtschaftliche Rohprodukte sowie Jagderzeugnisse.

 

Für den einzelnen Landwirt bedeutet dies, daß er auch dann für ein fehlerhaftes Produkt

regreßpflichtig gemacht werden kann, wenn er den Fehler gar nicht zu verantworten hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.    Welche wesentlichen Bestimmungen enthält diese Regelung zur Produkthaftung und

        welche Erzeugnisse sind konkret davon betroffen?

 

2.    Welche Auswirkungen haben diese Haftungsbestimmungen auf die bäuerlichen

       Betriebe und insbesondere die Direktvermarkter?

 

3.    Trifft es zu, daß die Bauern auch dann für ein fehlerhaftes Produkt regreßpflichtig

       gemacht werden können, wenn sie den Fehler gar nicht zu verantworten haben? Wenn

       ja, wie beurteilen Sie das?