6432/J XX.GP
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend UVP - Pflicht der geplanten 2. Röhre des Tauerntunnels
Der Bau der 2. Röhre des Tauerntunneis bedarf nach Auffassung der unterfertigten
Abgeordneten einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP - G. Da der Herr
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Sondersitzung am 2. juni
1999 dies in Frage stellte mit Verweis auf fehlende Trassen - VOen zu den bereits
ausgeführten Tunnelbauten („ Brauchen wir jetzt ein eigenes Umweltverträglichkeits -
verfahren für die zweite Schiene?“), das UVP - G aufgrund der UVP - Änderungsrichtlinie
neu erlassen werden soll und der BMwA die Trassenverordnungen für Bundesstraßen
erlässt, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Ist der angekündigte Bau der 2. Röhre des Tauerntunnels UVP - pflichtig gemäß §
24 UVP - G (geltende Fassung)? Wenn ja, unter welchen Tatbestand des § 24 UVP -
G ist der zweite Tunnel zu subsumieren? Wenn nein, aus welchen Gründen wäre
§ 24 UVP - G nicht anzuwenden?
2. Wäre der angekündigte Bau der 2. Röhre des Taunertunnels UVP - pflichtig, wenn
der Entwurf für ein UVP - G in der Fassung vom 28.4.1999, wie er in die offizielle
Begutachtung geschickt wurde, Gesetz werden würde? Wenn ja, unter welchem
Tatbestand wäre der geplante Bau erfaßt? Wenn nein, aus welchen Gründen wäre
er von § 24 UVP - G in der Fassung des Entwurfs nicht erfaßt?
3. Welche Trassenverordnungen gemäß § 4 BStG liegen der bestehenden A 10 im
Bereich des lauern - und des Katschbergtunnels zugrunde?