6433/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend UVP - Pflicht der geplanten 2. Röhre des Tauerntunnels

 

Der Bau der 2. Röhre des Tauerntunneis bedarf nach Auffassung der unterfertigten

Abgeordneten einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP - G. Da der Herr

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Sondersitzung am 2. Juni

1999 dies in Frage stellte mit Verweis auf fehlende Trassen - VOen zu den bereits

ausgeführten Junnelbauten („Brauchen wir jetzt ein eigenes Umweltverträglichkeits-

verfahren für die zweite Schiene?“), das UVP - G aufgrund der UVF - Änderungsrichtlinie

neu erlassen werden soll und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

federführend für das UVP - Gesetz zuständig ist (Legistik), die Trassenverordnungen für

Bundesstraßen erlässt, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Ist der angekündigte Bau der 2. Röhre des Tauerntunnels UVP - pflichtig gemäß §

       24 UVP - G (geltende Fassung)? Wenn ja, unter welchen Tatbestand des § 24 UVP -

       G ist der zweite Tunnel zu subsumieren? Wenn nein, aus welchen Gründen wäre

       § 24 UVP - G nicht anzuwenden?

 

2.    Wäre der angekündigte Bau der 2. Röhre des Taunertunnels UVP - pflichtig, wenn

       der Entwurf für ein UVP - G in der Fassung vom 28.4. 1999, wie er in die offizielle

       Begutachtung geschickt wurde, Gesetz werden würde? Wenn ja, unter welchem

       Tatbestand wäre der geplante Bau erfaßt? Wenn nein, aus welchen Gründen wäre

       er von § 24 UVP - G in der Fassung des Entwurfs nicht erfaßt?