6435/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend offene Fragen zum Schutz des Lebens
Ende Mai wurden die ersten Ergebnisse der probeweisen Verwendung des Medikaments
Mifegyne am Krankenhaus Korneuburg veröffentlicht (Standard, 21. Mai 1999). Neben
ersten Vergleichsmöglichkeiten der in Österreich neu angewandten mit den bisher
praktizierten Abtreibungsmethoden ist dieser Untersuchung auch zu entnehmen, daß
von den 109 Frauen, die zwischen 27. Jänner und 6. Mai 1999 eine Abtreibung mit dem
neuen Medikament vorgenommen haben und bereit waren, Angaben zu machen, 58
älter als 30 und nur acht Frauen jünger als 20 Jahre waren und 34 der betroffenen
Frauen bereits vorher mindestens eine Abtreibung hinter sich hatten. Aus dieser Alters -
übersicht, aber auch dem mit etwa 31 % doch sehr hohen Prozentsatz an Frauen, die
zumindest zwei Abtreibungen vornehmen ließen läßt sich einerseits erkennen, daß die
mangelnde Information und Erfahrung mit Verhütungsmöglichkeiten eine relativ geringe
Rolle bei Abtreibungen spielen dürfte und andererseits vermuten, daß Abtreibungen
zum Teil auch als Ersatz für bewußt unterlassene Verhütungsmaßnahmen betrachtet
werden und insofern nicht unbedingt aus einer Notlage heraus erfolgen.
Angesichts dessen, daß immer noch herzlich wenig geschieht, um unerwünschte
Schwangerschaften zu verhüten bzw. den Frauen die Entscheidung für das Kind zu
erleichtern und damit die sehr belastenden Abtreibungen zu vermeiden meinen die
Anfragesteller, daß das Thema auch angesichts der oben zitierten Zahlen nicht wieder
für die nächsten Jahrzehnte ad acta gelegt werden sollte; sie stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Welche Erwägungen sprechen aus der Sicht des Justizressorts dafür bzw. dagegen,
die Straffreiheit einer Abtreibung davon abhängig zu machen, daß die Beratung vor
der Abtreibung von einem anderen Arzt erfolgt als von dem, der den Eingriff durch -
führt?
2. Halten Sie es für sinnvoll, die derzeit ausschließlich ärztliche Beratung durch eine
mehr die persönlichen und sozialen Hintergründe des Abtreibungswunsches berück -
sichtigende Beratung zu ergänzen? Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie in der nächsten Gesetzgebungsperiode eine Änderung der §§ 96 bis 98
StGB vorschlagen? Wenn ja, wird dieser Vorschlag die in den beiden ersten Fragen
erwähnten Anliegen berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wieviele Verurteilungen gab es seit dem Inkrafttreten der §§ 96 und 97 StGB in der
jetzt geltenden Fassung im Jahr 1975 und wegen welcher Überschreitungen der
straflosen Abtreibungsmöglichkeiten nach § 97 StGB erfolgten jeweils wieviele Ver -
urteilungen?