6435/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haller, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend offene Fragen zum Schutz des Lebens

 

Ende Mai wurden die ersten Ergebnisse der probeweisen Verwendung des Medikaments

Mifegyne am Krankenhaus Korneuburg veröffentlicht (Standard, 21. Mai 1999). Neben

ersten Vergleichsmöglichkeiten der in Österreich neu angewandten mit den bisher

praktizierten Abtreibungsmethoden ist dieser Untersuchung auch zu entnehmen, daß

von den 109 Frauen, die zwischen 27. Jänner und 6. Mai 1999 eine Abtreibung mit dem

neuen Medikament vorgenommen haben und bereit waren, Angaben zu machen, 58

älter als 30 und nur acht Frauen jünger als 20 Jahre waren und 34 der betroffenen

Frauen bereits vorher mindestens eine Abtreibung hinter sich hatten. Aus dieser Alters -

übersicht, aber auch dem mit etwa 31 % doch sehr hohen Prozentsatz an Frauen, die

zumindest zwei Abtreibungen vornehmen ließen läßt sich einerseits erkennen, daß die

mangelnde Information und Erfahrung mit Verhütungsmöglichkeiten eine relativ geringe

Rolle bei Abtreibungen spielen dürfte und andererseits vermuten, daß Abtreibungen

zum Teil auch als Ersatz für bewußt unterlassene Verhütungsmaßnahmen betrachtet

werden und insofern nicht unbedingt aus einer Notlage heraus erfolgen.

 

Angesichts dessen, daß immer noch herzlich wenig geschieht, um unerwünschte

Schwangerschaften zu verhüten bzw. den Frauen die Entscheidung für das Kind zu

erleichtern und damit die sehr belastenden Abtreibungen zu vermeiden meinen die

Anfragesteller, daß das Thema auch angesichts der oben zitierten Zahlen nicht wieder

für die nächsten Jahrzehnte ad acta gelegt werden sollte; sie stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Justiz die nachstehende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Welche Erwägungen sprechen aus der Sicht des Justizressorts dafür bzw. dagegen,

    die Straffreiheit einer Abtreibung davon abhängig zu machen, daß die Beratung vor

    der Abtreibung von einem anderen Arzt erfolgt als von dem, der den Eingriff durch -

    führt?

 

2. Halten Sie es für sinnvoll, die derzeit ausschließlich ärztliche Beratung durch eine

    mehr die persönlichen und sozialen Hintergründe des Abtreibungswunsches berück -

    sichtigende Beratung zu ergänzen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden Sie in der nächsten Gesetzgebungsperiode eine Änderung der §§ 96 bis 98

    StGB vorschlagen? Wenn ja, wird dieser Vorschlag die in den beiden ersten Fragen

    erwähnten Anliegen berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wieviele Verurteilungen gab es seit dem Inkrafttreten der §§ 96 und 97 StGB in der

    jetzt geltenden Fassung im Jahr 1975 und wegen welcher Überschreitungen der

    straflosen Abtreibungsmöglichkeiten nach § 97 StGB erfolgten jeweils wieviele Ver -

    urteilungen?