6439/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsetzung eines Beirates für Fragen zur Wahrung der Menschenrechte
Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates am 10. Mai 1999 hat der
Bundesminister für Inneres, Karl Schlögl, eine Verordnung zur Schaffung eines
Menschenrechtsbeirates, der ihn in erster Linie „beraten“ und die Vollziehung
„begleitend überprüfen“ soll.
Wie es derzeit aussieht, besteht die Gefahr, daß dieser Beirat nicht entscheidend
dazu beitragen kann, die wirklichen Probleme, die in der Sicherheitsexekutive sowie
bei der Vollziehung der Fremdengesetze bestehen, zu beheben, da er nicht
unabhängig vom Innenminister agieren können wird.
Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, weshalb die entsprechende Verordnung
den im Nationalrat vertretenen Fraktionen erst am 11. Juni dieses Jahres zugestellt
wurde, während andere Organisationen zumindest den Entwurf schon am 8. Juni in
ihren Medien veröffentlichen konnten.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Wann haben Sie die Verordnung über die Einsetzung eines Beirates für Fragen
der Wahrung der Menschenrechte erlassen?
2. Aus welchem Grund wurde die Verordnung den im Nationalrat vertretenen
Fraktionen erst am 11. Juni zugestellt?
3. Welche Organisationen konnten den Entwurf für diese Verordnung in welchem
Zeitraum begutachten?
4. Welche Organisationen, öffentlich - rechtliche Einrichtungen und Ministerien
können jeweils wie viele der geplanten 11 Mitglieder des Beirates vorschlagen?
5. Aus welchem Grund können nur 5 von 11 Mitgliedern des Beirates (also die
Minderheit) von privaten gemeinnützigen Einrichtungen vorgeschlagen werden,
die übrigen jedoch offenbar von Ministerien und den Sozialpartnern?
6. Aus welchem Grund wird der oder die Vorsitzende des Beirates und dessen
Stellvertreter/in von Ihnen bestellt, anstatt diese Personen durch die Mitglieder
des Beirates selbst
wählen zu lassen?
7. Wird der Beirat seine Aufgabe der begleitenden Überprüfung der Vollziehung
unabhängig wahrnehmen können oder werden die Überprüfungsaufträge von
Ihnen selbst erteilt?
8. Wie ist § 2 Abs Z 3 der Beiratsverordnung zu interpretieren, daß der Beirat
„insbesondere über Ersuchen des Bundesministers für Inneres“ Vorwürfe unter
dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte überprüft?
9. Sehen Sie mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirates die Forderung des
Anti - Folter - Komitees des Europarates verwirklicht, eine unabhängige Kommission
zur Untersuchung von Polizeiübergriffen einzurichten? Wenn ja, mit welcher
Begründung? Wenn nein, warum wird keine vom Bundesministerium für Inneres
unabhängige Kommission geschaffen?