6439/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Einsetzung eines Beirates für Fragen zur Wahrung der Menschenrechte

 

 

Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates am 10. Mai 1999 hat der

Bundesminister für Inneres, Karl Schlögl, eine Verordnung zur Schaffung eines

Menschenrechtsbeirates, der ihn in erster Linie „beraten“ und die Vollziehung

„begleitend überprüfen“ soll.

 

Wie es derzeit aussieht, besteht die Gefahr, daß dieser Beirat nicht entscheidend

dazu beitragen kann, die wirklichen Probleme, die in der Sicherheitsexekutive sowie

bei der Vollziehung der Fremdengesetze bestehen, zu beheben, da er nicht

unabhängig vom Innenminister agieren können wird.

 

Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, weshalb die entsprechende Verordnung

den im Nationalrat vertretenen Fraktionen erst am 11. Juni dieses Jahres zugestellt

wurde, während andere Organisationen zumindest den Entwurf schon am 8. Juni in

ihren Medien veröffentlichen konnten.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1. Wann haben Sie die Verordnung über die Einsetzung eines Beirates für Fragen

    der Wahrung der Menschenrechte erlassen?

 

2. Aus welchem Grund wurde die Verordnung den im Nationalrat vertretenen

    Fraktionen erst am 11. Juni zugestellt?

 

3. Welche Organisationen konnten den Entwurf für diese Verordnung in welchem

    Zeitraum begutachten?

 

4. Welche Organisationen, öffentlich - rechtliche Einrichtungen und Ministerien

    können jeweils wie viele der geplanten 11 Mitglieder des Beirates vorschlagen?

 

5. Aus welchem Grund können nur 5 von 11 Mitgliedern des Beirates (also die

    Minderheit) von privaten gemeinnützigen Einrichtungen vorgeschlagen werden,

    die übrigen jedoch offenbar von Ministerien und den Sozialpartnern?

 

6. Aus welchem Grund wird der oder die Vorsitzende des Beirates und dessen

    Stellvertreter/in von Ihnen bestellt, anstatt diese Personen durch die Mitglieder

    des Beirates selbst wählen zu lassen?

7. Wird der Beirat seine Aufgabe der begleitenden Überprüfung der Vollziehung

     unabhängig wahrnehmen können oder werden die Überprüfungsaufträge von

     Ihnen selbst erteilt?

 

8. Wie ist § 2 Abs Z 3 der Beiratsverordnung zu interpretieren, daß der Beirat

    „insbesondere über Ersuchen des Bundesministers für Inneres“ Vorwürfe unter

    dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte überprüft?

 

9. Sehen Sie mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirates die Forderung des

    Anti - Folter - Komitees des Europarates verwirklicht, eine unabhängige Kommission

    zur Untersuchung von Polizeiübergriffen einzurichten? Wenn ja, mit welcher

    Begründung? Wenn nein, warum wird keine vom Bundesministerium für Inneres

    unabhängige Kommission geschaffen?