6440/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier  Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Visaerteilung für kosovo - albanischen Flüchtling und Politiker

 

Gjergj Dedaj, kosovo - albanischer Politiker der Liberalen Partei Kosovas

Vizepräsident des frei gewählten, wenngleich innerhalb Jugoslawiens „illegalen“

kosovo - albanischen Parlaments und Delegierter der Kosovo - Albaner bei den

Verhandlungen in Rambouillet, besuchte vom 29.5. bis 1.6.1999 Österreich, um mit

Vertretern fast aller politischen Parteien Gespräche über die Lage in seiner Heimat

zu führen und aus erster Hand über das tragische Schicksal seines Volkes zu

berichten. Doch aufgrund der unverständlichen Haltung der österreichischen

Behörden hätte er beinahe keine Einreisegenehmigung erhalten. Hingegen hatte er

bei diesbezüglichen Reisen nach Finnland, Dänemark, Deutschland und Frankreich,

um politische Gespräche mit hohen Repräsentanten zu führen, keinerlei Probleme,

ein Visum zu erhalten.

 

Dedaj mußte Ende April aus dem Kosovo flüchten und befand sich seither in der

Schweiz, von wo aus er zu den Reisen in die anderen europäischen Staaten

aufbrach. Die Behandlungsdauer seiner Visaanträge laut Angaben von Dedaj:

Schweiz: 2 Minuten: Finnland: 3 Minuten; Dänemark: 3 Tage; Deutschland und

Frankreich: jeweils einige Tage, aber ohne Probleme. Kopien aller dieser Visa liegen

den Anfragestellern vor. Die österreichischen Behörden hingegen waren innerhalb

von 14 Tagen nicht in der Lage, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt

(Reisevisum) auszustellen, offenbar deshalb, weil Dedaj als Flüchtling alle Papiere

abgenommen worden waren und daher kein Dokument gefunden werden konnte, in

welches das Visum hineingestempelt werden konnte. Die anderen Länder - auch

Schengen - Staaten - lösten dieses Problem unbürokratisch, indem sie ein separates

Visum in Form eines Briefes ausstellten.

 

Dedaj erhielt jedenfalls kein Visum und durfte auch mit seinem Schengen -Visum

nicht nach Österreich einreisen. Es bedurfte einer Anweisung der zuständigen

Abteilung des BMI an die Bundespolizeidirektion am Flughafen Schwechat, Herrn

Dedaj entsprechend der „internationalen Gepflogenheiten trotz fehlendem

Reisedokument“ die problemlose Ein- und Ausreise zu gestatten. Bei anderen,

weniger prominenten Flüchtlingen kann man sich vorstellen, daß die Angelegenheit

kein Happy End gefunden hätte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres

 

1. Aus welchem Grund erhielt Gjergj Dedaj kein Einreisevisum für Österreich?

2. Hätte man das Problem der fehlenden Reisedokumente nicht auf unbürokratische

    Weise lösen können, da alte notwendigen Flug - und Hotelbuchungen in Wien

    bereits getätigt waren und auch die notwendige Verpflichtungserklärung vorlag?

 

3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die Visaerteilung für die anderen oben

    erwähnten Staaten problemlos innerhalb weniger Stunden oder Tage verlief?

 

4. Auch der Schengen - Staat Deutschland erteilte Dedaj ab 4.5.1999 ein Visum

    („Blatt -/Ausnahmevisum“). Aus welchem Grund durfte er damit nicht in das

    Schengenland Österreich einreisen?

 

5. Können Sie sich die Auswirkung auf die politischen Vertreter der Kosovo - Albaner

    im allgemeinen vorstellen, wenn einem Spitzen - Repräsentanten, der einen

    grundsätzlich befreundeten Staat besuchen möchte, auf diese Weise zu

    verstehen gegeben wird, daß er eigentlich nicht erwünscht ist?

 

6. Welche Möglichkeiten haben Kosovo - Albaner, denen alle Identitätsdokumente

    abgenommen wurden, nach Österreich zu kommen?