6470/J XX. GP

Eingelangt am 20.08.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend eventueller Aktivitäten von verurteilten Rechtsextremisten und Aktivisten der

Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO)

 

Seit 1993 wurden gegen mehrere Rechtsextremisten und Aktivisten der VAPO Prozesse

wegen NS - Wiederbetätigung durchgeführt. Unter anderem wurden folgende

Rechtsextremisten und VAPO - Aktivisten verurteilt:

 

Gottfried Küssel: er wurde 1994 wegen NS - Wiederbetätigung zu 11 Jahren Haft verurteilt.

Anfang Juni 1997 stellte Küssel Antrag auf vorzeitig bedingte Haftentlassung, die aber

verwehrt wurde. Der VAPO - Chef ist trotz Haft zumindest bis 1996 in Kontakt mit der

„Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG)

gestanden. Es schrieb Leserbriefe an das Vereinsblättchen dieser Organisationen, den

HNG - Nachrichten. Die HNG wird im deutschen Verfassungsschutzbericht als eine der

„mitgliederstärksten neonazistischen Gruppierungen“ angeführt.

Hans Jörg Schimanek junior: er ist am 31. März 1995 in Erster Instanz wegen NS -

Wiederbetätigung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor

dem OGH wurde im gleichen Jahr die Strafe auf acht Jahre reduziert. Ex - VAPO Kader

Schimanek jun. schrieb zumindest bis 1997 ebenfalls Leserbriefe an die HNG - Nachrichten.

Gerhard Endres: Im Dezember 1993 kurz nach der ersten Briefbombenserie wurde der

VAPO - Kader verhaftet und im August 1994 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. In

der Berufungsverhandlung 1995 wurde das Urteil auf drei Jahre hinaufgesetzt. 1997 wurde

er wegen falscher Beweisaussage im Küsselprozeß („Ich wollte Küssel helfen.“) zu weiteren

fünf Monaten bedingt verurteilt.

Roman Wolf Baumberger: 1993 wurde er zu einer dreieinhalbjährigen unbedingten

Haftstrafe verurteilt.

Robert Sramek: 1993 wurde er zu einer einjährigen Haftstrafe unbedingt verurteilt.

Peter Preisl: 1996 wurde er zu einer dreijährigen unbedingten Haftstrafe wegen NS -

Wiederbetätigung verurteilt.

Alexander Forsterpointner: Wegen Sachbeschädigung als Mittel der Betätigung im

nationalsozialistischen Sinn und wegen seiner Rolle in der VAPO wurde er 1992 zu drei

Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Günter Reinthaler: 1993 wurde er zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Oberste

Gerichtshof bestätigte im selben Jahr das vierjährige Hafturteil gegen den „Gaubeauftragten

für Oberösterreich und Salzburg“ wegen „führender Betätigung“ in der VAPO, wegen

Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung sowie gefährlicher Drohung.

Jürgen Maria Lipthay: 1993 wurde er als Stellvertreter Reinthalers wegen „Unterstützung“

rechtskräftig zu einer unbedingten Haft von 18 Monaten verurteilt. Der OGH bestätigte im

selben Jahr das Urteil.

 

Franz Radl jun.: Im Dezember 1995 wurde Radl jun. wegen NS - Wiederbetätigung zu einer

unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (er legte gegen das Urteil Berufung

ein). Da er bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft abgesessen hatte, ging der Ex - VAPO -

Mann vorzeitig frei. Die aus einer früheren Verurteilung offene Reststrafe wurde ihm im

April 1997 vom Oberlandesgericht Wien bedingt nachgesehen. Der Senat fand damals bei

Radl „keine besonderen Gründe, die einen abermaligen Rückfall befürchten lassen" (Kurier,

24.4.1997).

Peter Binder: 1995 wurde er zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Sascha Kaspar: Nach vier vergeblichen Anläufen wurde Kaspar 1997 zu zwei Jahren Haft

bedingt verurteilt.

Heinz Karl Austaller: Wegen aktiver Mitgliedschaft bei der Gmundner VAPO wurde

Austaller 1996 zu sieben Monaten Haft bedingt auf ein Jahr verurteilt.

Helmut Krummholz: 1995 wurde er wegen seiner VAPO - Mitgliedschaft zu elf Monaten

bedingter Haft verurteilt.

Markus Adam: Der Klagenfurter wurde 1994 zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr

verurteilt. Er bekannte sich schuldig an der Verteilung des Flugblattes „Die Wahrheit über

die Waffen – SS“ beteiligt gewesen zu sein.

Andreas Thierry: 1995 Verurteilung wegen NS - Wiederbetätigung zu einer bedingten

Haftstrafe von zwei Jahren. In einem im selben Jahr durchgeführten Berufungsprozeß

verurteilte ilm der OGH zu einer Haftstrafe von 18 Monaten (bedingt auf drei Jahre)

Helmut Adolf Schatzmayr: 1995 Verurteilung wegen NS - Wiederbetätigung zu einer

15monatigen bedingten Haftstrafe. Eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wurde im

selben Jahr vom OGH verworfen.

Kurt Hofinger: Von Küssel offiziell als „Gaubeauftragter“ von Wien geführt wurde der Ex -

Burschenschafter (Teutonia Wien) 1996 zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

N.N.: 1996 wurde er zu 20 Monate Haft (bedingt auf drei Jahre) für seine

VAPO - Aktivitäten verurteilt.

Gilbert Link: 1996 wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Andreas Sammer: 1996 wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Günther Marx: 1996 wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt.

Wolfgang Fragner: 1998 wurde er zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Klaus Jessenitschnigg: 1995 wurde er zu einer Haftstrafe von 24 Monaten (davon 6 Monate

unbedingt) verurteilt.

Herwig Nachtmann: Der ehemalige Geschäftsführer des Aula - Verlages wurde 1995 wegen

NS - Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten bedingt auf drei Jahre und zu

einer Geldstrafe von 240.000 Schilling verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde 1996

vom OGH abgewiesen. Er reduzierte lediglich die Geldstrafe von 240.000 auf 192.000 ÖS

und die bedingte Freiheitsstrafe von zehn auf acht Monate.

Konrad Windisch: 1996 Verurteilung nach § 3g Verbotsgesetz zu einem Jahr bedingter

Haft. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom OGH 1998 abgewiesen.

Karl Polacek: 1998 Verurteilung nach § 3g Verbotsgesetz zu zwei Jahren teilbedingter Haft

(davon sechs Monate unbedingt).

Fritz Rebhandl: Er wurde 1998 wegen NS - Wiederbetätigung zu einer 18monatigen

unbedingten Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wurde in diesem Jahr von einem Linzer

Berufungssenat bestätigt.

Dietmar Silbermayer: 1995 Verurteilung wegen NS - Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe

von drei Jahren - davon zweieinhalb Jahre bedingt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Liegen staatspolizeiliche Erkenntnisse gegen die in Freiheit befindlichen VAPO - Kader

    vor?

    Wenn ja, gegen wen und weshalb?

 

2. Gibt es Hinweise, daß oben angeführte Personen wieder in der rechtsextremen bzw.

    neonazistischen Szene aktiv sind?

    Wenn ja, auf welche der oben angeführten Personen trifft das zu?

    In welcher Form sind sie wieder aktiv?

 

3. Gibt es Hinweise, daß oben genannte Personen derzeit im Ausland, vorzugsweise in

    Deutschland, wieder ihren rechtsextremen/neonazistischen Tätigkeiten nachgehen?

    Wenn ja, wer, wo und in welcher Form?