6475/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend neonazistische Aktivitäten

 

 

Der ehemalige SS - Untersturmführer der Division „Leibstandarte Adolf Hitler“, Herbert

Schweiger wurde am 28. Oktober 1997 zu 15 Monaten Haft - zwei davon unbedingt -

verurteilt. Das Ex - VdU - und - FPÖ - Mitglied betätigt sich jedoch unbehelligt weiter als

Vortragender für rechtsextreme, beziehungsweise neonazistische Gruppierungen.

Insbesondere in Deutschland wird Schweiger weiter als Szene - Größe hofiert. So wurde er am

7. 2. 1998 zum "Tag des nationalen Widerstandes“, veranstaltet von der

Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), nach Passau eingeladen. Auch die NPD -

Jugend konnte zuletzt mit dem prominenten Gast aufwarten: In der Deutschen Stimme

(Sept./Okt. 98, S. 5) wird Schweiger gar als „Ehrengast“ beim Kongreß der Jungen

Nationaldemokraten (JN) tituliert. Der „bewegende und sachlich fundierte Vortrag des

Publizisten Herbert Schweiger (Autor „Evolution und Wissen“) aus der Ostmark“ soll einen

der „Höhepunkte“ des Kongresses dargestellt haben (vgl. ebd.). Auch 1999 soll es sich als

Autor für die „Deutsche Stimme“ betätigt haben.

Schweiger bekam anläßlich seines Prozesses Schützenhilfe des umtriebigen burgenländischen

Rechtsextremisten Robert Dürr und seiner Partei Neue Ordnung (PNO). Dürr rief dafür

eigens ein Solidaritätskomitee Herbert Schweiger ins Leben. In der Parteizeitung „PNO -

Nachrichten“ wurde, da das Buch „Evolution und Wissen. Neuordnung der Politik“ verboten

wurde, ein Video gleichen Titels angeboten, indem der Autor über sein Werk reden darf.

Selbst auf der PNO - Homepage wurde in diesem Sinne für Schweiger geworben.

Dürr organisierte aber auch den Nachwuchs. In den PNO - Nachrichten hieß es über die

Gründung einer Jugendorganisation, der sogenannten Neuen Jugend Offensive (NJO): „Nach

der Schaffung und Sicherung der Grundlagen unserer kommenden Volksbewegung wurde mit

Veranstaltungen und Aktionen sowie mit der Bildung von Jugendgruppen nun die zweite

Phase eingeleitet. Jetzt stößt immer mehr Jugend zu uns.“

Im August letzten Jahres sorgte die NJO mit ihrem Versuch, im burgenländischen Mönchhof

ein Skinheads - Konzert rechtsextremer bis neonazistischer Bands zu veranstalten, für

Schlagzeilen. Das Konzert fand nach einem Verbot und einer Absage seitens der Veranstalter

jedoch nicht statt. Damals traten Felix Budin und Alexander Behrend als Aktivisten der NJO

in Erscheinung.

Gegen Dürr wird mittlerweile wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und

der Herabwürdigung religiöser Lehren ermittelt. Laut Medienberichten soll Dürr nach einer

Hausdurchsuchung seinen Rückzug aus der Politik und die Auflösung der PNO angekündigt

haben. Im Gegensatz zu seinen Ankündigungen gibt er seit November letzten Jahres eine

Zeitschrift mit dem Titel „Recht und Freiheit“ heraus. Auch plante er zusammen mit seinen

Partner Michael Gruber für April dieses Jahres die Durchführung von Veranstaltungen in

Klagenfurt und Graz. Dürr und Gruber wurden in Klagenfurt wegen versuchter Nötigung (sie

hatten im Oktober 1997 in Klagenfurt gegen die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen

der deutschen Wehrmacht 1941 bis 1944 eine Störaktion durchgeführt) gerichtlich verurteilt.

Der OGH bestätigte in einem im Dezember 1998 durchgeführten Berufungsprozeß das Urteil

und verurteilte Dürr und Gruber zu 4 monatigen Haftstrafen bedingt auf drei Jahre und zu einer

unbedingten Geldstrafe von 27.000 S.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Liegen neuere Erkenntnisse bezüglich rechtsextremer Aktivitäten der oben genannten

Personen vor? Wenn ja, welche?

 

2. Ermittelt Ihre Behörde auch gegen Aktivisten der NJO? Wenn ja, a) ist in diesen Fällen mit

einer Weiterleitung der Ergebnisse an die zuständige Staatsanwaltschaft zu rechnen und b)

wann?

 

3. Handelt es sich bei der NJO um einen eingetragenen Verein?

Wenn ja, sehen Sie eine gesetzliche Handhabe, um die Tätigkeit dieser Gruppe zu

unterbinden?

 

4. Wieviel Glaubwürdigkeit schenken Sie, basierend auf dem Ermittlungsstand Ihrer

Behörden, der Ankündigung Dürrs, sich politisch nicht weiter betätigen zu wollen?

 

5. Hatte die PNO eine Rechtspersönlichkeit als Partei?

Wenn ja, ist diese heute noch gegeben?