6476/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend neonazistische Aktivitäten
Der ehemalige SS - Untersturmführer der Division „Leibstandarte Adolf Hitler“, Herbert
Schweiger wurde am 28. Oktober 1997 zu 15 Monaten Haft - zwei davon bedingt - verurteilt.
Das Ex - VdU - und - FPÖ - Mitglied betätigt sich jedoch unbehelligt weiter als Vortragender für
rechtsextreme, beziehungsweise neonazistische Gruppierungen. Insbesondere in Deutschland
wird Schweiger weiter als Szene - Größe hofiert. So wurde er am 7. 2. 1998 zum „Tag des
nationalen Widerstandes“, veranstaltet von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands
(NPD), nach Passau eingeladen. Auch die NPD - Jugend konnte zuletzt mit dem prominenten
Gast aufwarten: In der Deutschen Stimme (Sept./Okt. 98, S. 5) wird Schweiger gar als
„Ehrengast“ beim Kongreß der Jungen Nationaldemokraten (JN) tituliert. Der „bewegende
und sachlich fundierte Vortrag des Publizisten Herbert Schweiger (Autor „Evolution und
Wissen“) aus der Ostmark“ soll einen der „Höhepunkte“ des Kongresses dargestellt haben
(vgl. ebd.). Auch 1999 soll es sich als Autor für die „Deutsche Stimme“ betätigt haben.
Schweiger bekam anläßlich seines Prozesses Schützenhilfe des umtriebigen burgenländischen
Rechtsextremisten Robert Dürr und seiner Partei Neue Ordnung (PNO). Dürr rief dafür
eigens ein Solidaritätskomitee Herbert Schweiger ins Leben. In der Parteizeitung „PNO -
Nachrichten“ wurde, da das Buch „Evolution und Wissen. Neuordnung der Politik“ verboten
wurde, ein Video gleichen Titels angeboten, indem der Autor über sein Werk reden darf.
Selbst auf der PNO - Homepage wurde in diesem Sinne für Schweiger geworben.
Dürr organisierte aber auch den Nachwuchs. In den PNO - Nachrichten hieß es über die
Gründung einer Jugendorganisation, der sogenannten Neuen Jugend Offensive (NJO): „Nach
der Schaffung und Sicherung der Grundlagen unserer kommenden Volksbewegung wurde mit
Veranstaltungen und Aktionen sowie mit der Bildung von Jugendgruppen nun die zweite
Phase eingeleitet. Jetzt stößt immer mehr Jugend zu uns.“
Im August letzten Jahres sorgte die NJO mit ihrem Versuch, im burgenländischen Mönchhof
ein Skinheads - Konzert rechtsextremer bis neonazistischer Bands zu veranstalten, für
Schlagzeilen. Das Konzert fand nach einem Verbot und einer Absage seitens der Veranstalter
jedoch nicht statt. Damals traten Felix Budin und Alexander Behrend als Aktivisten der NJO
in Erscheinung.
Gegen Dürr wird mittlerweile wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und
der Herabwürdigung religiöser Lehren ermittelt. Laut Medienberichten soll Dürr nach einer
Hausdurchsuchung seinen Rückzug aus der Politik und die Auflösung der PNO angekündigt
haben. Im Gegensatz zu seinen Ankündigungen gibt er seit November letzten Jahres eine
Zeitschrift mit dem Titel „Recht und Freiheit“ heraus. Auch plante er zusammen mit seinen
Partner Michael Gruber für April dieses Jahres die Durchführung von Veranstaltungen in
Klagenfurt und Graz. Dürr und Gruber wurden in Klagenfurt wegen versuchter Nötigung (sie
hatten im Oktober 1997 in Klagenfurt gegen die
Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen
der deutschen Wehrmacht 1941 bis 1944 eine Störaktion durchgeführt) gerichtlich verurteilt.
Der OGH bestätigte in einem im Dezember 1998 durchgeführten Berufungsprozeß das Urteil
und verurteilte Dürr und Gruber zu 4 monatigen Haftstrafen bedingt auf drei Jahre und zu einer
unbedingten Geldstrafe von 27.000 S.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist die Verurteilung gegen Herbert Schweiger rechtskräftig? Wenn ja, seit wann? Wenn
nein, wann wird die Berufung behandelt?
2. Wie ist der Ermittlungsstand im Verfahren gegen Dürr? Wird es zu einer Anklage
kommen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und in welchen Punkten?
3. Wieviel Glaubwürdigkeit schenken Sie, basierend auf dem Ermittlungsstand Ihrer
Behörden, der Ankündigung Dürrs, sich politisch nicht weiter betätigen zu wollen?
4. Wie beurteilen Sie die von Dürr derzeit herausgegebene Zweitschrift „Recht und Freiheit“.
Ist diese Publikation ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen?