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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Meisinger, Haupt, Blünegger, Madl und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

über Verbindungen zwischen Arbeiterkammer und Gewerkschaften in Oberösterreich

 

 

In Oberösterreich umfaßt der.  Vorstand der Arbeiterkammer mit dem Präsidenten insgesamt 15 ordentliche Mitglieder und ein kooptiertes Mitglied.  Drei Vorstandsmitglieder sind Vertreter des Österreichischen Arbeiter und Angestelltenbundes (ÖAAB), zwei sind Freiheitliche Arbeitnehmer (FA).  Die absolute Mehrheit im Vorstand bildet die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter (FSG) mit -zehn stimmberechtigten Mitgliedern.  Sieben von ihnen eben gleichzeitig leitende Funktionen (Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender) bei den Fachgewerkschaften aus.

Durch ihre absolute Mehrheit ist es den Vertretern der Fraktion Sozialistischer.Gewerkschafter rnöghch, ihren Gewerkschaften laufend Subventionen in Millionenhöhe zu genehmigen, @ zum Beispiel wurden bei der AK-Vorstandssitzung am 27. 2. 96 insgesamt. 3,2 Millionen Schilling an die einzelnen Fachausschüsse vergeben.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist es für Sie als Aufsichtsorgan vereinbar, wenn FSG-Vorstandsmitglieder der        Arbeiterkammemgleichzeitig.&WendeFunktionenbei-denGewerkschaftenausüben?

 

2.    Wenn ja, wann?

 

3.    Sind Sie der Ansicht, daß sich Vorsitzende. und stellvertretende Vorsitzende einer

       Fachgewerkschaft bei einer Abstimmung über Subventionen an Fachgewerkschaften wegen

       Befangenheit der Stimme zu enthalten haben?

 

4..   Halten Sie es für richtig, daß mit Geldern der Arbeiterkammer die Gewerkschaften           subventioniert werden?

 

5.    Wenn ja, warum?

 

6.    Ist es Ihrer Ansicht nach den Pflichtmitgliedern in wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten

   zumutbar, wenn in der Arbeiterkammer Oberösterreich jeder der vier Vizepräsidenten (drei FSG, ein, ÖAAB), zu den allgemeinen Bildungszulagen zusätzlich jährlich S 3 50.000,­Bildungsgelder und monatlich S 33.090 - Aufwandsentschädigung erhält?

 

7.    Wäre Ihrer Meinung nach in Zeiten, in, denen die Arbeiterkammer dein B elastungspaket der Regierung zustimmen, nur ein Vizepräsident ausreichend, weil auch der Kammerdirektor zur

       Stellvertretung des Präsidenten befugt ist?

 

8.       Wäre eine Rechnungshofkontrolle mit anschließendem Bericht an die

Arbeiterkammervollversammlung dazu dienlich, diese mißbräuchliche Verwendung von Geldern in der Arbeiterkammer künftig auszuschließen?

 

9.       Halten Sie die E g eines ständigen F@- und Personalausschusses, auch in der Arbeiterkammer Oberösterreich, für sinnvoll?

 

10.     Finden Sie es gegenüber allen Pflichtmitgliedern der Arbeiterkammer (auch nicht ÖGB-

          Mitgliedern) korrekt, wenn die in der AK-Vollversammlung sthmberechtigten Gewerkschafter vorwiegend ihre Interessen und nicht die Interessen aller Arbeitnehmer vertreten?

 

11.     Halten Sie es dem Arbeitnehmer gegenüber für richtig, wenn Arbeitnehmer die Vertragsgrundlage ihres Arbeitsverhältnisses, den Kollektivvertrag, nicht käuflich erwerben können, obwohl dies dem Arbeitgeber sehr wohl über die Wirtschaftskammer möglich gemacht wird?

 

C H. 22.5.96