6489/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Kurzmann
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Sterilisierung von Endoskopen
Die Richtlinie über die notwendigen Sterilisierungsmaßnahmen von Endoskopen
regelt die Anforderungen an die Aufbereitung der Endoskope, die vom Hersteller zur
Wiederaufbereitung vorgesehen sind.
Berichten aus der Praxis zufolge sind aber an vielen - noch aus der Generation der rein
optischen Geräte stammenden - Endoskopen, die in der Richtlinie geforderten
Desinfektionsmaßnahmen nicht durchführbar, da dies eine Beschädigung des Gerätes
zur Folge hätte.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
1. Wie viele der, im österreichischen Krankenanstaltenplan ausgewiesenen
Endoskope - einschließlich der verwendeten Köpfe - können auch tatsächlich der
Richtlinie entsprechend sterilisiert werden?
2. Wie hoch ist die Zahl der nicht entsprechend der Richtlinie sterilisierbaren
Endoskope im extramuralen Bereich?
3. Welchen Kontrollen unterliegt die sachgemäße Desinfektion von Endoskopen
a. im intramuralen Bereich?
b. im extramuralen Bereich?
Wenn keinen, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
4. Wie ist die Haftungsfrage im Falle einer Infektion mit Hepatitis C durch ein
unzureichend desinfiziertes Endoskop geregelt?
5. Welchen Anspruch auf Schadenersatz hat ein geschädigter Patient?