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ANFRAGE
der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt, Blunegger , Madl und'Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
über Mitgliederbefragung bei den Arbeiterkammern
Beinahe täglich werben die Arbeiterkammern Rundfunk und in Zeitungen mit den
Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder für, den Weiterbestand ihrer Interessensvertretungen in ihrer
derzeitigen Form. In Zeiten schwerster Belastungswellen der Bundesregierung, die mittlerweile
auch von ÖGB-Präsident Verzetnitsch massiv kritisiert werden, bringen die Arbeiterkammern bis zu 10 Prozent ihrer Leistungskapazität für die Befragun g auf, anstatt ihre Pflichtmitglieder billiger und attraktiver in ihren Nöten zu vertreten.
Aus -diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Wie stehen Sie als Kontrollorgan zur Mitgliederbefragung bei den Arbeiterkammern?
2. Welche Kosten werden in jedem Bundesland und österreichweit für die Befragung aufgewendet?
3. Sollte es zu Verfehlungen beim Sammeln der Unterschriften kommen, wie werden Sie
geahndet?
4. Ist eine Wiederholung der Befragung vorgesehen, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden?
5. Wie werten Sie die nicht demokratische Vorgangsweise bei der Mitgliederbefragung, aufgrund dessen, daß eine geheime Stimmabgabe nicht mehr möglich ist ?
6. Wie, stehen Sie zu den Vorwürfen, daß stimmberechtigte Pflichtmitglieder bei
Abstimmungsverweigerung unter; Druck gesetzt wurden, indem man ihnen negative
Konsequenzen androhte und sie so zur Stimmabgabe zwang?
7. Was halten Sie davon, künftig auf solche zeitaufwendigen und kostspieligen
Selbstdarstellungen, wie es die Mitgliederbefragung darstellt, zu verzichten und dafür den
Pflichtbeitrag von 0,5 auf 0,4 Prozent zu senken?