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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt, Blunegger , Madl und'Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

über Mitgliederbefragung bei den Arbeiterkammern

 

Beinahe täglich werben die Arbeiterkammern Rundfunk und in Zeitungen mit den

Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder für, den Weiterbestand ihrer Interessensvertretungen in ihrer

derzeitigen Form.  In Zeiten schwerster Belastungswellen der Bundesregierung, die mittlerweile

auch von ÖGB-Präsident Verzetnitsch massiv kritisiert werden, bringen die Arbeiterkammern bis zu 10 Prozent ihrer Leistungskapazität für die Befragun g auf, anstatt ihre Pflichtmitglieder billiger und attraktiver in ihren Nöten zu vertreten.

 

Aus -diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende

 

ANFRAGE

 

1.         Wie stehen Sie als Kontrollorgan zur Mitgliederbefragung bei den Arbeiterkammern?

 

2.         Welche Kosten werden in jedem Bundesland und österreichweit für die Befragung      aufgewendet?

 

3.         Sollte es zu Verfehlungen beim Sammeln der Unterschriften kommen, wie werden Sie

            geahndet?

 

4.         Ist eine Wiederholung der Befragung vorgesehen, wenn Verfehlungen nachgewiesen    werden?

 

5.         Wie werten Sie die nicht demokratische Vorgangsweise bei der Mitgliederbefragung,     aufgrund dessen, daß eine geheime Stimmabgabe nicht mehr möglich ist ?

 

6.         Wie, stehen Sie zu den Vorwürfen, daß stimmberechtigte Pflichtmitglieder bei

            Abstimmungsverweigerung unter; Druck gesetzt wurden, indem man ihnen negative

            Konsequenzen androhte und sie so zur Stimmabgabe zwang?

 

 

7.         Was halten Sie davon, künftig auf solche zeitaufwendigen und kostspieligen

            Selbstdarstellungen, wie es die Mitgliederbefragung darstellt, zu verzichten und dafür den

            Pflichtbeitrag von 0,5 auf 0,4 Prozent zu senken?