6491/J XX.GP
der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Klein, Dr. Salzl
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Gutachtenerstellung von Angestellten der Landwirtschaftskammern
Die Landwirtschaftskammern sind gesetzlich eingerichtete Interessensver -
tretungen. Soweit die Angestellten der Landwirtschaftskammern im Rahmen ihrer
gesetzlichen Aufgaben Mitglieder beraten, besteht dagegen kein Einwand.
Rechtlich fragwürdig ist jedoch die Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung der
Kammerangestellten, wenn sie außerhalb des gesetzlichen Aufgabenkreises der
Landwirtschaftskammern oder für Nichtmitglieder stattfindet.
Durch die - insbesondere nebenberufliche - Betätigung von Angestellten der
Landwirtschaftskammern bekommt der berufliche Betätigungskreis der
Ingenieurkonsulenten für Landwirtschaft eine ungewollte Konkurrenz. Wenn die
Angestellten der Landwirtschaftskammern nebenberuflich tätig sind, so benötigen
sie - unbeschadet der dienstrechtlichen - Fragen dafür eine berufliche
Rechtsgrundlage zB. das Ziviltechnikergesetz oder die Gewerbeordnung oder
einen anderen verwaltungsrechtlichen Berufstatus.
Da die Landwirtschaftskammern zur Aufrechterhaltung ihres Dienstbetriebes in
den letzten 3 Jahren durchschnittlich ca. 1,5 Millionen Schilling/Jahr aus dem
Budget erhalten haben, stellt sich die Frage, ob die Angestellten nicht
unterbeschäftigt sind, wenn sie genug Zeit haben, nebenberuflich Gutachten zu
erstellen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang
nachstehende
ANFRAGE:
1.) Ist Ihnen die nebenberufliche Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung von
Angestellten der Landwirtschaftskammern bekannt?
2.) Wo sehen Sie die berufliche Rechtsgrundlage für die nebenberufliche
Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung von Angestellten der
Landwirtschaftskammern?
3.) Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um diese wettbewerbsverzerrende
Tätigkeit von Angestellten der Landwirtschaftskammern zu unterbinden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
4.) Warum bestellen die Landwirtschaftskammern zur Bewertung von
vermögensrechtlichen Fragen, verursacht durch Grundinanspruchnahmen
für öffentliche Zwecke, wie Bahn - und Straßenbau und verursacht durch
Duldung von Grunddienstbarkeiten, keine unabhängigen Sachverständigen?
5.) Wie stehen Sie zu einem Verzicht der Herausgabe von
,,Entschädigungsrichtlinien“ seitens der Kammern?