6491/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Klein, Dr. Salzl

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Gutachtenerstellung von Angestellten der Landwirtschaftskammern

 

Die Landwirtschaftskammern sind gesetzlich eingerichtete Interessensver -

tretungen. Soweit die Angestellten der Landwirtschaftskammern im Rahmen ihrer

gesetzlichen Aufgaben Mitglieder beraten, besteht dagegen kein Einwand.

Rechtlich fragwürdig ist jedoch die Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung der

Kammerangestellten, wenn sie außerhalb des gesetzlichen Aufgabenkreises der

Landwirtschaftskammern oder für Nichtmitglieder stattfindet.

Durch die - insbesondere nebenberufliche - Betätigung von Angestellten der

Landwirtschaftskammern bekommt der berufliche Betätigungskreis der

Ingenieurkonsulenten für Landwirtschaft eine ungewollte Konkurrenz. Wenn die

Angestellten der Landwirtschaftskammern nebenberuflich tätig sind, so benötigen

sie - unbeschadet der dienstrechtlichen - Fragen dafür eine berufliche

Rechtsgrundlage zB. das Ziviltechnikergesetz oder die Gewerbeordnung oder

einen anderen verwaltungsrechtlichen Berufstatus.

Da die Landwirtschaftskammern zur Aufrechterhaltung ihres Dienstbetriebes in

den letzten 3 Jahren durchschnittlich ca. 1,5 Millionen Schilling/Jahr aus dem

Budget erhalten haben, stellt sich die Frage, ob die Angestellten nicht

unterbeschäftigt sind, wenn sie genug Zeit haben, nebenberuflich Gutachten zu

erstellen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang

nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.) Ist Ihnen die nebenberufliche Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung von

     Angestellten der Landwirtschaftskammern bekannt?

 

2.) Wo sehen Sie die berufliche Rechtsgrundlage für die nebenberufliche

     Beratertätigkeit und Gutachtenerstellung von Angestellten der

     Landwirtschaftskammern?

3.) Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um diese wettbewerbsverzerrende

     Tätigkeit von Angestellten der Landwirtschaftskammern zu unterbinden?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, warum nicht?

 

4.) Warum bestellen die Landwirtschaftskammern zur Bewertung von

     vermögensrechtlichen Fragen, verursacht durch Grundinanspruchnahmen

     für öffentliche Zwecke, wie Bahn - und Straßenbau und verursacht durch

     Duldung von Grunddienstbarkeiten, keine unabhängigen Sachverständigen?

 

5.) Wie stehen Sie zu einem Verzicht der Herausgabe von

     ,,Entschädigungsrichtlinien“ seitens der Kammern?