6493/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Irmtraut Karlsson
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend vorurteilsbeladene Zitate einer Staatsanwältin
In Medien vom 4. Mai 1999 (siehe z.B. beiliegenden Artikel aus dem Standard) war zu lesen,
dass in einem öffentlichen Strafprozess eine Staatsanwältin gegenüber einem farbigen
österreichischen Staatsbürger Äußerungen getätigt habe, die - sofern die Zitate korrekt
wiedergegeben sind - als sehr vorurteilsbeladen zu bezeichnen sind.
Im betreffenden Standardartikel ist zu lesen: „Es war nur so eine Überlegung von mir“,
drückt die Anklägerin herum, „ob es nicht etwas mit der Mentalität dieser Leute zu tun hat“,
sagt sie, ,, ich meine, dieses ungeheure Aggressionspotential“ (nicht jenes der Polizisten).
„Ich habe ja sehr viel mit Suchtgift zu tun“, sagt sie,,, und da ist bei den Schwarzafrikanern
in drei Viertel der Fälle ein Widerstand dabei. „Sie glaubt „Der Angeklagte hat ein
Problem, in einem Land zu leben, wo primär Weißhäutige leben. „Sie meint:,, Er fühlt sich
immerzu rassistisch verfolgt.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie - die Richtigkeit des dargestellten Zitate vorausgesetzt - die
vorliegenden Aussagen der Staatsanwältin?
2. Kommen nach Ihren Informationen vergleichbare oder ähnliche Äußerungen von
Justizfunktionären
öfters vor?
3. Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Justiz Bemühungen, die darauf
ausgerichtet sind, vorurteilsbeladene Haltungen und Äußerungen von
Justizfunktionären hintanzuhalten?
4. Wenn ja: Welche?
5. Beabsichtigt Ihr Ressort in Zukunft verstärkt Maßnahmen gegen allfällige
Diskriminierungen (von Personengruppen nach Merkmalen des Geschlechtes, der
Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, usw.) zu setzen?