6495/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Verwendung von Abfall als Material im Landschaftsbau
Seit einigen Jahren wird von der Stadtgemeinde Stockerau ein Lärmschutzwall zwischen
Autobahn und Wohnsiedlung mit Klärschlammkompost abgedeckt. Tatsächlich handelt es
sich aufgrund der Zusammensetzung aber vielmehr um schlecht verrotteten Abfall, der aus
Klärschlamm, Altholz und weiteren Abfallarten besteht, die vor der Anschüttung in der
örtlichen Kompostieranlage einer Vorbehandlung unterzogen wurden. Für die Anrainer
besteht nicht nur eine enorme Geruchsbelästigung, sondern auch eine
Grundwassergefährdung.
Die Vorgänge in der Gemeinde Stockerau werden von den Antragstellern als beispielgebend
für Praxisprobleme rund um die mechanisch - biologische Abfallbehandlung gesehen. Dabei
besteht die Tendenz, zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität, Restmüll
nach einer unzureichenden Kompostierung als "Müllkompost" in der Landschaft
unterzubringen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister fur Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Wie sehen Sie die potentielle Umwelt - und Gesundheitsbelastung durch
"Müllkompost" bei uneingeschränkter Verwendung?
2. Ist nicht eine Präzisierung der Kompostverordnung notwendig, um entsprechend der
jeweiligen Konsistenz, „Müllkompost“ zu klassifizieren und die jeweiligen
eingeschränkten
Verwendungsgebiete zu regeln‘?
3. Sollte die Beratung, insbesondere von Gemeinden, z.B. von Seiten der
Kommunalkredit nicht intensiviert werden, um diese vor letztlich nicht einhaltbaren
Versprechungen im Rahmen von "Müllkompostprojekten" besser zu schützen?
4. Halten Sie es nicht für sinnvoll, die bisherigen Praxiserfahrungen über die
Müllkompostierung in Österreich, in Form einer Studie hinsichtlich Umwelt und
Betriebswirtschaft zu untersuchen und diese Studie auch dem Nationalrat zur
Verfügung zu stellen?