6495/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Verwendung von Abfall als Material im Landschaftsbau

 

 

Seit einigen Jahren wird von der Stadtgemeinde Stockerau ein Lärmschutzwall zwischen

Autobahn und Wohnsiedlung mit Klärschlammkompost abgedeckt. Tatsächlich handelt es

sich aufgrund der Zusammensetzung aber vielmehr um schlecht verrotteten Abfall, der aus

Klärschlamm, Altholz und weiteren Abfallarten besteht, die vor der Anschüttung in der

örtlichen Kompostieranlage einer Vorbehandlung unterzogen wurden. Für die Anrainer

besteht nicht nur eine enorme Geruchsbelästigung, sondern auch eine

Grundwassergefährdung.

 

Die Vorgänge in der Gemeinde Stockerau werden von den Antragstellern als beispielgebend

für Praxisprobleme rund um die mechanisch - biologische Abfallbehandlung gesehen. Dabei

besteht die Tendenz, zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität, Restmüll

nach einer unzureichenden Kompostierung als "Müllkompost" in der Landschaft

unterzubringen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister fur Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie sehen Sie die potentielle Umwelt - und Gesundheitsbelastung durch

    "Müllkompost" bei uneingeschränkter Verwendung?

 

2. Ist nicht eine Präzisierung der Kompostverordnung notwendig, um entsprechend der

    jeweiligen Konsistenz, „Müllkompost“ zu klassifizieren und die jeweiligen

    eingeschränkten Verwendungsgebiete zu regeln‘?

3. Sollte die Beratung, insbesondere von Gemeinden, z.B. von Seiten der

    Kommunalkredit nicht intensiviert werden, um diese vor letztlich nicht einhaltbaren

    Versprechungen im Rahmen von "Müllkompostprojekten" besser zu schützen?

 

4. Halten Sie es nicht für sinnvoll, die bisherigen Praxiserfahrungen über die

    Müllkompostierung in Österreich, in Form einer Studie hinsichtlich Umwelt und

    Betriebswirtschaft zu untersuchen und diese Studie auch dem Nationalrat zur

    Verfügung zu stellen?