6498/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Feurstein

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Anteil der Beamten an den Bediensteten des AMS

 

 

In § 56 des Arbeitsmarktservicegesetzes, BGBl.Nr.3 13/1994 sind bezüglich der

Arbeitnehmervertretung maßgebliche Vorschriften enthalten.

 

§ 56 Abs. 2 leg.cit. lautet: „(2) Wenn der Anteil der in einem öffentlich -

rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten im Arbeitsmarktservice

unter 40 vH sinkt, gelten für die Arbeitnehmervertretung nach Ablauf der

Funktionsperiode des Zentralausschusses der I.Teil, 5 .Hauptstück und der II.Teil

des Arbeitsverfassungsgesetzes.“

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der im Herbst 1999 stattfindenden

9. Bundes - Personalvertretungswahlen ist die Klarstellung von Bedeutung, ob die

im Gesetz genannte Quote von 40 % der in einem öffentlich - rechtlichen

Dienstverhältnis stehenden Bediensteten am Gesamtpersonalstand des

Arbeitsmarktservice zur Jahresmitte 1999 über - oder unterschritten ist.

 

Angesichts der am 24. und 25. November 1999 stattfindenden 9. Bundes -

Personalvertretungswahlen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

Anfrage:

 

Wie groß ist der Prozentsatz der öffentlich - rechtlichen Bediensteten (Beamten)

am Gesamtpersonalstand des ,,Arbeitsmarktservice Österreich“ mit Ablauf des

Monates Juni 1999?