6498/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Anteil der Beamten an den Bediensteten des AMS
In § 56 des Arbeitsmarktservicegesetzes, BGBl.Nr.3 13/1994 sind bezüglich der
Arbeitnehmervertretung maßgebliche Vorschriften enthalten.
§ 56 Abs. 2 leg.cit. lautet: „(2) Wenn der Anteil der in einem öffentlich -
rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten im Arbeitsmarktservice
unter 40 vH sinkt, gelten für die Arbeitnehmervertretung nach Ablauf der
Funktionsperiode des Zentralausschusses der I.Teil, 5 .Hauptstück und der II.Teil
des Arbeitsverfassungsgesetzes.“
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der im Herbst 1999 stattfindenden
9. Bundes - Personalvertretungswahlen ist die Klarstellung von Bedeutung, ob die
im Gesetz genannte Quote von 40 % der in einem öffentlich - rechtlichen
Dienstverhältnis stehenden Bediensteten am Gesamtpersonalstand des
Arbeitsmarktservice zur Jahresmitte 1999 über - oder unterschritten ist.
Angesichts der am 24. und 25. November 1999 stattfindenden 9. Bundes -
Personalvertretungswahlen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
Wie groß ist der Prozentsatz der öffentlich - rechtlichen Bediensteten (Beamten)
am Gesamtpersonalstand des ,,Arbeitsmarktservice Österreich“ mit Ablauf des
Monates Juni 1999?