6499/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Wenitsch
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend Deklaration von Lebensmitteln ohne und mit GVO
Ab 1. Juli 1999 müssen in der Schweiz Lebensmittel deklariert werden, wenn eine
Zutat mehr als ein Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthält. Der Berner
Bundesrat hat damit eine entsprechende Revision der Lebensmittelverordnung in Kraft
gesetzt. Der bisher vorgeschriebene Aufdruck „GVO - Erzeugnis“ verschwindet
zugunsten einer klareren Bezeichnung auf der Zusammensetzungsliste.
Mit der Ein - Prozent - Regelung wird verhindert, daß herkömmliche oder biologische
Produkte deklariert werden müssen, wenn sie nur Spuren manipulierten Materials
aufweisen. Aktuelle Analyseverfahren sind bereits derart ausgereift, daß bereits
geringste Mengen eines gentechnisch veränderten Inhaltsstoffs nachgewiesen werden
können. Die Ein - Prozent - Grenze garantiert, daß diese Anteile nicht deklariert werden
müssen.
Künftig werden Konsumenten im Verzeichnis der Zutaten mit dem Hinweis „aus
gentechnisch verändertem XX hergestellt“ oder "aus genetisch verändertem XX
hergestellt“ informiert.
Die neue Regelung enthält aber auch Anforderungen an eine „Negativdeklaration“: Für
Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt“ muß eine lückenlose
Dokumentation vorliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz nachstehende
1. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche für mit
gentechnisch veränderten Organismen verunreinigte Lebensmittel klare
Deklarationsgrenzen vorsehen? Wenn ja, wie sehen diese Kennzeichnungen aus?
Wenn nein, warum nicht?
2. Ist von Seiten Ihres Ressorts eine lückenlose Dokumentationspflicht für
gentechnikfreie Lebensmittel und Lebensmittelspezialitäten vorgesehen?
a. Wenn ja, wie sieht diese Dokumentationsschiene aus und welche Stellen sind in
welchen Zeiträumen und in welcher Art und Weise mit den entsprechenden
Kontrollen befaßt?
b. Wenn nein, warum nicht?