6499/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Wenitsch

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz

betreffend Deklaration von Lebensmitteln ohne und mit GVO

 

Ab 1. Juli 1999 müssen in der Schweiz Lebensmittel deklariert werden, wenn eine

Zutat mehr als ein Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthält. Der Berner

Bundesrat hat damit eine entsprechende Revision der Lebensmittelverordnung in Kraft

gesetzt. Der bisher vorgeschriebene Aufdruck „GVO - Erzeugnis“ verschwindet

zugunsten einer klareren Bezeichnung auf der Zusammensetzungsliste.

 

Mit der Ein - Prozent - Regelung wird verhindert, daß herkömmliche oder biologische

Produkte deklariert werden müssen, wenn sie nur Spuren manipulierten Materials

aufweisen. Aktuelle Analyseverfahren sind bereits derart ausgereift, daß bereits

geringste Mengen eines gentechnisch veränderten Inhaltsstoffs nachgewiesen werden

können. Die Ein - Prozent - Grenze garantiert, daß diese Anteile nicht deklariert werden

müssen.

Künftig werden Konsumenten im Verzeichnis der Zutaten mit dem Hinweis „aus

gentechnisch verändertem XX hergestellt“ oder "aus genetisch verändertem XX

hergestellt“ informiert.

Die neue Regelung enthält aber auch Anforderungen an eine „Negativdeklaration“: Für

Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt“ muß eine lückenlose

Dokumentation vorliegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche für mit

    gentechnisch veränderten Organismen verunreinigte Lebensmittel klare

    Deklarationsgrenzen vorsehen? Wenn ja, wie sehen diese Kennzeichnungen aus?

    Wenn nein, warum nicht?

 

2. Ist von Seiten Ihres Ressorts eine lückenlose Dokumentationspflicht für

    gentechnikfreie Lebensmittel und Lebensmittelspezialitäten vorgesehen?

    a. Wenn ja, wie sieht diese Dokumentationsschiene aus und welche Stellen sind in

        welchen Zeiträumen und in welcher Art und Weise mit den entsprechenden

        Kontrollen befaßt?

    b. Wenn nein, warum nicht?