651/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf

 

und Kollegen

an den Bundesminister für Äußeres

betreffend eines Festes des kurdischen Dachverbandes NEWROZ in der

Kurhalle Oberlaa im März 1996

 

Bei dem am 16.  März 1996 stattgefunden Fest des kurdischen Dachverbandes NEWROZ anläßlich des kurdischen Neujahrfestes am 21.  März in der Kurhalle Oberlaa wurde unter anderem folgender Sprechchor intoniert: "Hitlers Enkelkinder werden sich noch wundern - der Kampf geht weiter".  Weitere Kampfrufe waren gegen die Türkei und/oder andere europäische Staaten gerichtet.

 

In den Redebeiträgen bei diesem..Fest wurden unter anderem Gebietsabtrennungen von der Türkei zur Errichtung eines eigenen Kurdenstaates gefordert, notfalls auch durch Anwendung von Gewalt.

 

Vier Tage später wurden ähnliche Veranstaltungen in der BRD verboten, da mit massiven Ausschreitungen gerechnet wurde.  Laut FAZ vom 21.3.96 wurden diesbezüglich allein in Frankfurt 22 Menschen festgenommen, weil sie nach Polizeiangaben für die PKK warben.  In Mannheim wurden 13 Kurden in Polizeigewahrsam "genommen, 07 Personen Hingewiesen die Innenstadt zu verlassen.  Bei einer verbotenen Demonstration in Osnabrück wurden 20 Teilnehmer in Gewahrsam genommen, als sie sich der Aufforderung widersetzten, die Versammlung aufzulösen, sagte ein Polizeisprecher.  Die Polizei in Baden-Württemberg hatte zuvor bereits 78 mutmaßliche PKK-Rädlsführer vorbeugend in Gewahrsam genommen.

 

Auch in Österreich wurden bereits zahlreiche Gewalttaten durch Mitglieder- der PKK verübt.

1993 wurde die türkische Akif-Bank in Wien-Wieden verwüstet, ein Messerattentat in einem türkischen Reisebüro verübt und es gab einen Brandanschlag auf das Büro der Turkish Airlines in Wien.

 

Im Sicherheitsbericht 1994 ist zu lesen, daß es von der PKK vermehrt zu Gewaltaktionen gegen türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, und daß selbst Österreich im Jahr 1994 von derartigen Gewalttätigkeiten nicht verschont blieb.

 

All diese Straftaten wurden von Mitgliedern der PKK mit dem Hintergrund verübt, der

Forderung von Gebietsabtretung und Verfassungsänderung zum Zwecke der Begründung eines

eigenen kurdischen Staates mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen.

 

Die PKK und deren Unterorganisationen bekennen sich uneingeschränkt zu den von den bisher aufgegriffen und verurteilten Terroristen verfolgten Zielen.

Laut OGH-Urteil vom 18.10.1994 (GZ 11Os112/94(11Os114/94)) handelt es sich bei der PKK um "eine Organisation, deren - wenn auch nicht ausschließliche - Tätigkeit in der Ausübung von Terrorakten besteht".

Gemäß § 316 Abs. 1 StGB ist "mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen, wer es im Inland unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung(, mit Gewalt die Verfassung eines fremden Staates zu ändern oder ein zu einem fremden Staat Gehörendes Gebiet abzutrennen."

Gemäß § 318 Abs. 1 StGB "ist der Täter in den Fällen des § 316 nur auf Antrag, der Bundesregierung zu verfolgen.  Nach Abs. 2 sind die Bestimmungen des § 316 nur anzuwenden, wenn die Republik Österreich zu dem verletzten Statt diplomatische Beziehungen unterhält und die Gegenseitigkeit nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten verbürgt ist."

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Äußeres folgende

 

ANFRAGE

 

1.)      Wurde dieses Fest von ausländischen Geheimdiensten observiert"

Wenn ja, von weichen'?

 

Wenn 'a, wurden die Observierungsergebnisse mit unseren Behörden ausgetauscht?

Wenn ja, gab es eine vorhergehende Kontaktnahme mit Ihrem Ministerium

 

2.)      Gab es staatsgefährdende Reden und/oder Sprechchöre gegen(,en Staaten der EU und/oder andere Staaten?

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.)      Wurden Staaten der EU und/oder andere Staaten in Reden oder Sprechchören verhetzt'.'

 

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

Wenn nein, warum nichts

 

4.)      Wurden staatliche Symbole von EU-Staaten und/oder anderer Staaten herabgewürdigt"

 

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt"

Wenn nein, warum nicht"

 

5.)      Wurden in den Redebeiträgen bzw.  Sprechchören der Tatbestand § 316 StGB verwirklicht" Wenn ja, wurde seitens Ihres Ministeriums ein Antrag,-, § 318 StGB im Ministerrat gestellt bzw. der Umstand im Ministerrat behandelt?

Wenn nein, warum nicht?

 

6.)      Liegt im Falle der Nichtverständigung der betroffenen Staaten Amtsmißbrauch vor?

 

7.)      Wieviele kurdischsprachige Beamte gibt es im Außenministerium"

 

8.)      Wieviele kurdischsprachige Beamte waren bei der anfragegegenständlichen Veranstaltung?

 

9.)      Gibt es interministerielle Abkommen bezüglich PKK und/oder anderer terroristischer

kurdischer Organisationen zwischen Österreich und/oder Türkei und/oder BRD

Wenn ja, weiche?

 

10.)    Gibt es bilaterale oder multilaterale Abkommen bezügl.  PKK und/oder anderer terrroristischer

          kurdischer Organisationen?

Wenn ja, welches

 

11.)    Gibt es bilaterale oder multilaterale Abkommen bezügl.  PKK und/oder anderer terroristischer

          kurdischer Organisationen?

Wenn ja, welche?

 

 

Wien, am 23.Mai 1996