6511/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann, Mag. Praxmarer
und Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend: Neue elektronische Dienste im Gesundheitswesen „DaMe“
Mit „DaMe‘, dem elektronischen Datenaustausch für Mediziner, können ab Herbst
wichtige medizinische Informationen online empfangen und medizinische Daten
ausgetauscht werden. Sämtliche administrativen Tätigkeiten - von der Erfassung und
Verwaltung der Patientendaten bis zur Kommunikation von patientenbezogenen Daten
wie etwa Arztbrief oder Laborbefund können so rasch, sicher und fehlerfrei bearbeitet
werden. Daten über die Krankheitsgeschichte von Patienten sind besonders sensibel. Die
Standardtechnologie von DaMe trägt angeblich dem neuen Datenschutzgesetz
Rechnung. Sie entspricht auch dem kommenden Signaturgesetz und den Richtlinien der
STRING - Kommission des Gesundheitsministeriums („MAGDA - LENA“), die den
gesicherten Datenaustausch von personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen
regeln. Denn die elektronischen Informationen sind mit einem Zertifikat gleichzeitig
verschlüsselbar. So verläuft die elektronische Kommunikation mit Labors, Spitälern oder
Fachärzten „völlig gesichert“, wird vom Hersteller betont. Geplant ist die spätere
Einbindung von Spitälern, Sozialversicherungen, Banken und anderen relevanten
Partnern.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende
1. Welche anderen elektronischen Dienste bestehen im österreichischen
Gesundheitswesen? Was können diese und wo werden diese eingesetzt?
2. Wurden bei dem elektronischem Dienst „DaMe“ auch die diesbezüglichen
gesetzlichen Grundlagen des Krankenanstaltengesetzes, des neuen
Datenschutzgesetzes und des Signaturgesetzes (letztere zwei wurden noch nicht im
Nationalrat behandelt) berücksichtigt worden?
3. Welche konkrete Rolle hat die STRING - Kommission? Wie wurde diese Kommission
eingerichtet und besetzt?
4. Entsprechen die diversen elektronischen Dienste wie Magda - Lena und DaMe der
derzeitigen Gesetzeslage bzw. den EU - Richtlinien?
5. Welche Kontroll - bzw. Einschaumöglichkeit hat der einzelne Patient über die
elektronisch übermittelten persönlichen Daten? Wie sehen diese Rechte
„grenzüberschreitend in den EU - Ländern aus?
6. Welche Sicherheiten bieten diese Systeme gegen eine etwaige Vernetzung diverser
Datensätze und etwaige Nutzung durch Dritte?
7. Sollte nicht hier zur zusätzlichen Absicherung der Daten die einzuführende Chipkarte
als Schlüssel eingesetzt werden um Mißbrauch zu verhindern? Wenn nein, warum
nicht?