6512/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann, Mag. Praxmarer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend. Neue elektronische Dienste im Gesundheitswesen „DaMe"

 

Mit „DaMe“, dem elektronischen Datenaustausch für Mediziner, können ab Herbst

wichtige medizinische Informationen online empfangen und medizinische Daten

ausgetauscht werden. Sämtliche administrativen Tätigkeiten - von der Erfassung und

Verwaltung der Patientendaten bis zur Kommunikation von patientenbezogenen Daten

wie etwa Arztbrief oder Laborbefund können so rasch, sicher und fehlerfrei bearbeitet

werden. Daten über die Krankheitsgeschichte von Patienten sind besonders sensibel. Die

Standardtechnologie von DaMe trägt angeblich dem neuen Datenschutzgesetz

Rechnung. Sie entspricht auch dem kommenden Signaturgesetz und den Richtlinien der

STRING - Kommission des Gesundheitsministeriums („MAGDA - LENA“), die den

gesicherten Datenaustausch von personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen

regeln. Denn die elektronischen Informationen sind mit einem Zertifikat gleichzeitig

verschlüsselbar. So verläuft die elektronische Kommunikation mit Labors, Spitälern oder

Fachärzten „völlig gesichert“, wird vom Hersteller betont. Geplant ist die spätere

Einbindung von Spitälern, Sozialversicherungen, Banken und anderen relevanten

Partnern.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Welche anderen elektronischen Dienste bestehen im österreichischen

    Gesundheitswesen? Was können diese und wo werden diese eingesetzt?

 

2. Wurden bei dem elektronischem Dienst „DaMe“ auch die diesbezüglichen

     gesetzlichen Grundlagen des Krankenanstaltengesetzes, des neuen

     Datenschutzgesetzes und des Signaturgesetzes (letztere zwei wurden noch nicht im

     Nationalrat behandelt) berücksichtigt worden?

 

3. Welche konkrete Rolle hat die STRING - Kommission? Wie wurde diese Kommission

    eingerichtet und besetzt?

 

4. Entsprechen die diversen elektronischen Dienste wie Magda - Lena und DaMe der

    derzeitigen Gesetzeslage bzw. den EU - Richtlinien?

 

5. Welche Kontroll - bzw. Einschaumöglichkeit hat der einzelne Patient über die

    elektronisch übermittelten persönlichen Daten? Wie sehen diese Rechte

    „grenzüberschreitend in den EU - Ländern aus?

 

6. Welche Sicherheiten bieten diese Systeme gegen eine etwaige Vernetzung diverser

    Datensätze und etwaige Nutzung durch Dritte?

 

7. Sollte nicht hier zur zusätzlichen Absicherung der Daten die einzuführende Chipkarte

    als Schlüssel eingesetzt werden um Mißbrauch zu verhindern? Wenn nein, warum

    nicht?