6513/J XX.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Kurzmann, Edith Haller
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Alarm wegen Finanzengpaß bei Spitälern - Diese warten jahrelang auf ihr Geld
Weil die Krankenkassen die Behandlungskosten für ausländische Patienten nicht mehr vorfinanzieren,
sei für die Rechtsträger der Spitäler ein teilweise bedrohlicher Liquiditätsengpaß entstanden, sagte
Hans Georg Kreuzer, Präsident der Bundeskonferenz der Verwaltungsdirektoren.
Drei Jahre und länger dauert es, bis Krankenhäuser Kosten für die Behandlung ausländischer Patienten
zurückbekommen. Zum Beispiel in Tirol: Das Krankenhaus Zams wartet auf 52 Mio. S, Reutte auf 25
Mio. S, Kufstein auf 21 Mio. In NÖ müssen gar Kosten wegen ,,Uneinbringlichkeit“ abgeschrieben
werden.
Am schlimmsten betroffen sind Krankenanstalten in den Tourismusregionen. Der Anteil der Erträge aus
zwischenstaatlicher Verrechnung macht bis zu neun Prozent aus. Österreichweit entsteht den Spitälern
eine Finanzierungslücke von jährlich mehr als 600 Millionen Schilling. Die Tiroler Spitäler warten derzeit
auf mehr als 200 Mio. Schilling.“ Mit Umstellung auf das leistungsorientierte Verrechnungssystem per
01. Jänner 1997 traten die jeweiligen Landesfonds an die Stelle der Gebietskrankenkassen. „Die
Kassen stellen zwar weiterhin ihre Infrastruktur zur Abrechnung mit ausländischen Anstalten zur
Verfügung, eine Vorfinanzierung gibt es jedoch nicht mehr“, zeigte Kreuzer auf. Vor Monaten hat
Kreuzer bereits Sozialministerin Eleonore Hostasch und die Tiroler Landesrätin Elisabeth Zanon mit
diesem Problem konfrontiert: Die Antworten seien unbefriedigend gewesen.
Auch die im Zeitalter elektronischer Kommunikationsmittel höchst umständlich anmutende Abwicklung
der Abrechnung verursacht Verzögerungen: Die Krankenhäuser melden ihre Forderungen an den
Landesfonds, dieser leitet sie an die Gebietskrankenkassen weiter. Die Kassen schicken die
Rechnungen zum Hauptverband nach Wien. Dieser verteilt sie an die Hauptverbände des
Herkunftslandes des Patienten, wo ein Aktenlauf zum regionalen Versicherer beginnt. Dann tritt eine
18monatige Prüffrist in Kraft.
Laut EU - Empfehlung Nr. 20 vom 31. Mai 1996 sollen Streitfälle „spätestens im Laufe des dreißigsten
eines Monats nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres beigelegt werden, in dem die Forderung
eingereicht wurde.“ St. Bürokratius läßt grüßen ...
Eine generelle Zahlungsfrist von acht bis zehn Wochen wäre durchaus angebracht, außerdem sollte bei
unbegründetem Zahlungsverzug die Verrechnung von Zinsen zulässig sein.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Schritte hat ihr Ressort zur rascheren Einbringung der Außenstände der
Spitäler unternommen?
2. Bestehen seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Bestrebungen
effektivere und direkte Verrechnungsmodalitäten für die Spitäler vorzubereiten? In
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
3. Was spricht gegen eine Direktverrechnung mit dem Patienten bei kleineren Summen
welche er wiederum bei seiner heimischen Kasse direkt einreichen kann?
4. Was spricht gegen die direkte Einholung einer Deckungserklärung durch die Spitäler
bei den ausländischen Kassen und einer Direktabrechnung Spital - ausländische Kasse
bei größeren Summen, mit jeweiliger Meldung an die österreichische
Gebietskrankenkasse?
5. Halten Sie das ,,Salzburger Modell“, sprich Vorfinanzierung der öffentlichen Spitäler
durch den Landesfonds für sinnvoll? Entzieht sich nicht hier der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger seiner gesetzlichen Pflichten? Was tun Sie dagegen?
6. Welche Maßnahmen haben sie gesetzt damit auch EU - Staaten eine Verbesserung
der Zahlungen an österreichische Spitäler beziehungsweise an die
Gebietskrankenkassen erwirken?
7. Was spricht seitens Ihres Ressorts gegen eine generelle Zahlungsfrist von acht bis
zehn Wochen sowie, bei unbegründetem Zahlungsverzug gegen die Verrechnung
von Zinsen? Werden Sie hier auf österreichischer - und EU - Ebene entsprechende
Schritte zur Änderung der Gesetzeslage setzen? Wenn ja welche und wie? Wenn
nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, daß der Spitalstourismus aus Drittländern
nicht zu weiteren uneinbringlichen Positionen für österreichische Spitäler führt? Wie
wurden diese umgesetzt?
9. Können Sie Aufstellungen über uneinbringliche Positionen im Spitalstourismus aus
Drittländern nach Bundesland beibringen?
10. Können Teile der offenen Beträge nicht am Gegenverrechnungswege aus anderen
Verbindlichkeiten dieser Drittländern abgegolten bzw. ausgeglichen werden?
11.Können sie eine Aufstellung der Außenstände der an EU - Bürger durch
österreichische Spitäler und niedergelassener Ärzte erbrachten Kassenleistungen
nach Bundesland und EU - Land beibringen? Wenn nein, warum nicht?