6513/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Kurzmann, Edith Haller

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Alarm wegen Finanzengpaß bei Spitälern - Diese warten jahrelang auf ihr Geld

 

Weil die Krankenkassen die Behandlungskosten für ausländische Patienten nicht mehr vorfinanzieren,

sei für die Rechtsträger der Spitäler ein teilweise bedrohlicher Liquiditätsengpaß entstanden, sagte

Hans Georg Kreuzer, Präsident der Bundeskonferenz der Verwaltungsdirektoren.

 

Drei Jahre und länger dauert es, bis Krankenhäuser Kosten für die Behandlung ausländischer Patienten

zurückbekommen. Zum Beispiel in Tirol: Das Krankenhaus Zams wartet auf 52 Mio. S, Reutte auf 25

Mio. S, Kufstein auf 21 Mio. In NÖ müssen gar Kosten wegen ,,Uneinbringlichkeit“ abgeschrieben

werden.

 

Am schlimmsten betroffen sind Krankenanstalten in den Tourismusregionen. Der Anteil der Erträge aus

zwischenstaatlicher Verrechnung macht bis zu neun Prozent aus. Österreichweit entsteht den Spitälern

eine Finanzierungslücke von jährlich mehr als 600 Millionen Schilling. Die Tiroler Spitäler warten derzeit

auf mehr als 200 Mio. Schilling.“ Mit Umstellung auf das leistungsorientierte Verrechnungssystem per

01. Jänner 1997 traten die jeweiligen Landesfonds an die Stelle der Gebietskrankenkassen. „Die

Kassen stellen zwar weiterhin ihre Infrastruktur zur Abrechnung mit ausländischen Anstalten zur

Verfügung, eine Vorfinanzierung gibt es jedoch nicht mehr“, zeigte Kreuzer auf. Vor Monaten hat

Kreuzer bereits Sozialministerin Eleonore Hostasch und die Tiroler Landesrätin Elisabeth Zanon mit

diesem Problem konfrontiert: Die Antworten seien unbefriedigend gewesen.

 

Auch die im Zeitalter elektronischer Kommunikationsmittel höchst umständlich anmutende Abwicklung

der Abrechnung verursacht Verzögerungen: Die Krankenhäuser melden ihre Forderungen an den

Landesfonds, dieser leitet sie an die Gebietskrankenkassen weiter. Die Kassen schicken die

Rechnungen zum Hauptverband nach Wien. Dieser verteilt sie an die Hauptverbände des

Herkunftslandes des Patienten, wo ein Aktenlauf zum regionalen Versicherer beginnt. Dann tritt eine

18monatige Prüffrist in Kraft.

 

Laut EU - Empfehlung Nr. 20 vom 31. Mai 1996 sollen Streitfälle „spätestens im Laufe des dreißigsten

eines Monats nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres beigelegt werden, in dem die Forderung

eingereicht wurde.“ St. Bürokratius läßt grüßen ...

 

Eine generelle Zahlungsfrist von acht bis zehn Wochen wäre durchaus angebracht, außerdem sollte bei

unbegründetem Zahlungsverzug die Verrechnung von Zinsen zulässig sein.

 

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

ANFRAGE:

 

1. Welche Schritte hat ihr Ressort zur rascheren Einbringung der Außenstände der

    Spitäler unternommen?

 

2. Bestehen seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Bestrebungen

    effektivere und direkte Verrechnungsmodalitäten für die Spitäler vorzubereiten? In

    welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Was spricht gegen eine Direktverrechnung mit dem Patienten bei kleineren Summen

    welche er wiederum bei seiner heimischen Kasse direkt einreichen kann?

 

4. Was spricht gegen die direkte Einholung einer Deckungserklärung durch die Spitäler

     bei den ausländischen Kassen und einer Direktabrechnung Spital - ausländische Kasse

     bei größeren Summen, mit jeweiliger Meldung an die österreichische

     Gebietskrankenkasse?

 

5. Halten Sie das ,,Salzburger Modell“, sprich Vorfinanzierung der öffentlichen Spitäler

    durch den Landesfonds für sinnvoll? Entzieht sich nicht hier der Hauptverband der

    Sozialversicherungsträger seiner gesetzlichen Pflichten? Was tun Sie dagegen?

 

6. Welche Maßnahmen haben sie gesetzt damit auch EU - Staaten eine Verbesserung

    der Zahlungen an österreichische Spitäler beziehungsweise an die

    Gebietskrankenkassen erwirken?

 

7. Was spricht seitens Ihres Ressorts gegen eine generelle Zahlungsfrist von acht bis

     zehn Wochen sowie, bei unbegründetem Zahlungsverzug gegen die Verrechnung

     von Zinsen? Werden Sie hier auf österreichischer - und EU - Ebene entsprechende

     Schritte zur Änderung der Gesetzeslage setzen? Wenn ja welche und wie? Wenn

     nein, warum nicht?

 

8. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, daß der Spitalstourismus aus Drittländern

     nicht zu weiteren uneinbringlichen Positionen für österreichische Spitäler führt? Wie

     wurden diese umgesetzt?

 

9. Können Sie Aufstellungen über uneinbringliche Positionen im Spitalstourismus aus

    Drittländern nach Bundesland beibringen?

 

10. Können Teile der offenen Beträge nicht am Gegenverrechnungswege aus anderen

      Verbindlichkeiten dieser Drittländern abgegolten bzw. ausgeglichen werden?

 

11.Können sie eine Aufstellung der Außenstände der an EU - Bürger durch

     österreichische Spitäler und niedergelassener Ärzte erbrachten Kassenleistungen

     nach Bundesland und EU - Land beibringen? Wenn nein, warum nicht?