6519/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Helmut Peter

und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Vorlehre

 

Die Lehrlingsausbildung steckt in einer strukturellen Krise. Die bewährte

Ausbildungsform ‚Lehre‘ verliert durch Überreglementierung und kostenmäßige

Überfrachtung immer mehr an Bedeutung. Für die ausbildenden Betriebe ist es

zunehmend unfinanzierbar, die laufenden Kosten für die schulische Ausbildung zu

übernehmen. Die Zahl der angebotenen Lehrstellen sinkt daher bereits seit 1992

schneller als die absolute Zahl der Lehrstellensuchenden. Statt einer grundlegenden

strukturellen Reform der Lehrlingsausbildung schnürt die Bundesregierung seit 1997

jährlich ein kosmetisches Lehrlingspaket, daß allein für 1998/99 1,8 Milliarden Schilling

verschlang. Zusätzlich wurde im Rahmen des Berufsausbildungsgesetzes 1998 eine

zweijährige ‚Vorlehre‘ für schwer vermittelbare und leistungsschwache Jugendliche

geschaffen. Es wurde damit einem Wunsch der Wirtschaft entsprochen, die eine

derartige Ausbildung vehement gefordert hatte. Dem Vernehmen nach wird aber die

Möglichkeit zur ‚Vorlehre‘ sowohl von Unternehmen als auch von den betroffenen

Jugendlichen kaum genützt, womit sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses

Instruments stellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele Jugendliche werden - aufgegliedert nach Lehrberufen, Geschlecht und

    Bundesländer - derzeit im Rahmen der Vorlehre (nach § 8b

    Berufsausbildungsgesetz) ausgebildet?

 

2. Wie viele Jugendliche haben aus einem Vorlehre - Verhältnis heraus - aufgegliedert

     nach Lehrberufen, Geschlecht und Bundesländer - eine ‚reguläre‘ Lehrausbildung

     begonnen?

 

3. Worin sehen Sie die Ursache für die geringe Inanspruchnahme dieser

    Ausbildungsform und was gedenken Sie zu tun, um die Akzeptanz der Vorlehre bei

    Unternehmen und Jugendlichen zu verbessern bzw. soll die Vorlehre über die im

    Gesetz vorgesehene zeitliche Befristung bis 2002 hinaus fortgeführt werden?