6528/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Blünegger, Mag. Praxmarer, Bgdr Jung
und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Gesundheitsuntersuchungen bei fliegendem Personal
In Medien tauchten vermehrt Berichte über die Handhabung von
Gesundheitsuntersuchungen und Arbeitszeiten von fliegendem Personal auf.
Österreichische Fluggesellschaften (Austrian Airlines, Lauda Air und Tyrolean)
unterliegen, teilweise freiwillig, diversen Vorschriften der IATA (International Air Traffic
Association) und anderen strengen amerikanischen Regulativen, allerdings in Belangen
der Arbeitszeit und der Gesundheit finden diese Regulative in Osterreich keine
zwingende Anwendung.
Die jährliche Zunahme des Flugverkehrs und damit auch die Zunahme der
Verantwortung für den Transport von Menschen bezieht sich nicht nur auf den
Passagier oder die Fracht und Technik sondern auch auf die Gesundheit des im
Flugverkehr eingesetzten Personals wie Flight attendants (FA) Flubegleiter, Piloten,
Sicherheitsbeamte (Security Officer, sogenannten „Tigers“ des Innenministeriums) und
Techniker.
Piloten (Pic/Copi) haben im Schnitt alle 6 Monate einen Gesundheitscheck (MEDEX)
welcher folgende Untersuchungen beinhaltet:
• Seh - und Hörtest
• Urinprobe
• Bluttest (nicht immer, nach Ermessen d. jeweiligen Arztes)
• EKG und Belastungs EKG
• Gewicht
• Fragebogen nach Krankheiten der letzten 06 Monate, ...
• Arztgespräch und Allgemeinbefinden
Flugbegleiter haben im Schnitt alle 01 - 02 Jahre folgenden Gesundheitscheck:
• Blutdruck
• Lungenröntgen (abgeschafft?)
• Ohrencheck
• Stuhl (siehe BAG, fakultativ)
• Gewicht
• Arztgespräch und Allgemeinbefinden
Im Vergleich zu durchgeführten Untersuchungen (u.a. Strahlenschutz,
Brustuntersuchungen, Orthopädie und Motorikuntersuchungen, zwingende Blut - und
Alkotests, Arbeitszeiten der letzten Monate, ... beim MEDEX) bei anderen europäischen
Airlines bestehen somit Unterschiede und wird auch dem BAG
(BazillenausscheiderGesetz) (z.B. bei der Lauda Air muß das fliegende Personal die
Sanitäreinrichtungen reinigen und auch das Essen servieren) und dem Strahlenschutz
(bei Air France, bekommen die Concorde Piloten die Dienstpläne im Rahmen der
Minimierung der Strahlenbelastung) in Österreich nicht Folge getragen.
Studien der NASA , der amerikanischen Flugbehörde und letztlich auch Studien der
deutschen Flugbehörde zeigten starke Mängel im Bereich Gesundheitscheck und
Arbeitszeit des fliegenden Personals auf. Entsprechende Regulativentwürfe sind in den
EU -
Gremien noch immer unerledigt.
In der Anfragenbeantwortung 5654/AB der Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales heißt es. „Diese Fragen kann ich mangels Zuständigkeit meines Ressorts für
die Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes im Verkehrsbereich nicht
beantworten“
In diesem Zusammenhang steilen die unterfertigten Abgeordneten daher
an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche österreichischen Rechtsvorschriften sind von Luftverkehrsunternehmen
hinsichtlich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals zu befolgen?
2. Welche sonstigen Richtlinien bezüglich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden
Personals werden von in Österreich tätigen Luftverkehrsunternehmungen
angewendet?
3. Wie sehen konkret die Vorschriften in Österreich bei Gesundheitsuntersuchungen
von
a.) Piloten, Co - Piloten aus?
b.) Sicherheitsbeamten aus?
c.) Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, Techniker aus?
4. Bestehen bei den Untersuchungsvorschriften geschlechtliche Unterschiede? (z.B. bei
Frauen Brustuntersuchungen?) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Ärzte sind berechtigt Gesundheitsuntersuchungen des fliegenden Personals
vorzunehmen und wie werden diese ausgewählt?
6. Handelt es sich bei den österreichischen Untersuchungen um betriebseigene oder
externe Ärzte?
7. Wer überprüft die Umsetzung und Anwendung der Untersuchungsvorschriften?
8. Wie wird diese Überprüfung vorgenommen ?
9. Sind Ihnen die oben angeführten Studien über Mängel hinsichtlich Einhaltung der
Arbeitszeit und Gesundheitschecks bekannt?
10.Wieso sind die Untersuchungen im Sinne des BAG für das fliegende Personal
fakultativ?
11. Gibt es Vorschriften über Untersuchungen des fliegenden Personals in Bezug auf
Strahlenschutz, nachdem das Personal nachweislich einer höheren
Strahlenbelastung ausgesetzt ist als am Boden?
12. Erhält dieses Personal entsprechend den Vorschriften für ähnliche Risikogruppen eine
Abgeltung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
13. Eine Studie der NASA und Untersuchungen der deutschen Flugbehörde zeigte, daß
weibliches fliegendes Personal um 45% mehr an Mammakarzinomen erkrankt, als
das vergleichbare weibliche Bodenpersonal.
Welche Vorschriften beabsichtigen Sie zum Schutz dieser Risikogruppe zu
erarbeiten?
14. Aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeiten ergeben sich im gesamten
Gesundheitsbild der Betroffenen Störungen wie z.B. Schlafstörungen,
Menstruationen, Fehlgeburten, u.a.. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich
seitens der Behörde und der Unternehmen unternommen?
15. Es werden die für die Ausübung und je nach Destinationen notwendigen Impfungen
seitens des Arbeitgebers bezahlt, doch gewisse Impfungen wie Twinrex (Hep A, B, )
nicht, obwohl das Personal auch Erste Hilfe Leistungen erbringen muß. Welche
Vorschriften gibt es diesbezüglich? Welche Verbesserungen sehen Sie in diesem
Bereich?
16. Für Piloten gilt Alkoholverbot 24 Stunden vor Dienstantritt, 12 Stunden für anderes
fliegendes Personal. Eine de Facto 0,0%0 Regelung. Wie wird diese überprüft?