6528/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Blünegger, Mag. Praxmarer, Bgdr Jung

und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend: Gesundheitsuntersuchungen bei fliegendem Personal

 

In Medien tauchten vermehrt Berichte über die Handhabung von

Gesundheitsuntersuchungen und Arbeitszeiten von fliegendem Personal auf.

Österreichische Fluggesellschaften (Austrian Airlines, Lauda Air und Tyrolean)

unterliegen, teilweise freiwillig, diversen Vorschriften der IATA (International Air Traffic

Association) und anderen strengen amerikanischen Regulativen, allerdings in Belangen

der Arbeitszeit und der Gesundheit finden diese Regulative in Osterreich keine

zwingende Anwendung.

Die jährliche Zunahme des Flugverkehrs und damit auch die Zunahme der

Verantwortung für den Transport von Menschen bezieht sich nicht nur auf den

Passagier oder die Fracht und Technik sondern auch auf die Gesundheit des im

Flugverkehr eingesetzten Personals wie Flight attendants (FA) Flubegleiter, Piloten,

Sicherheitsbeamte (Security Officer, sogenannten „Tigers“ des Innenministeriums) und

Techniker.

 

Piloten (Pic/Copi) haben im Schnitt alle 6 Monate einen Gesundheitscheck (MEDEX)

welcher folgende Untersuchungen beinhaltet:

• Seh -  und Hörtest

• Urinprobe

• Bluttest (nicht immer, nach Ermessen d. jeweiligen Arztes)

• EKG und Belastungs EKG

• Gewicht

• Fragebogen nach Krankheiten der letzten 06 Monate, ...

• Arztgespräch und Allgemeinbefinden

 

Flugbegleiter haben im Schnitt alle 01 - 02 Jahre folgenden Gesundheitscheck:

 

• Blutdruck

• Lungenröntgen (abgeschafft?)

• Ohrencheck

• Stuhl (siehe BAG, fakultativ)

• Gewicht

• Arztgespräch und Allgemeinbefinden

 

Im Vergleich zu durchgeführten Untersuchungen (u.a. Strahlenschutz,

Brustuntersuchungen, Orthopädie und Motorikuntersuchungen, zwingende Blut -  und

Alkotests, Arbeitszeiten der letzten Monate, ... beim MEDEX) bei anderen europäischen

Airlines bestehen somit Unterschiede und wird auch dem BAG

(BazillenausscheiderGesetz) (z.B. bei der Lauda Air muß das fliegende Personal die

Sanitäreinrichtungen reinigen und auch das Essen servieren) und dem Strahlenschutz

(bei Air France, bekommen die Concorde Piloten die Dienstpläne im Rahmen der

Minimierung der Strahlenbelastung) in Österreich nicht Folge getragen.

 

Studien der NASA , der amerikanischen Flugbehörde und letztlich auch Studien der

deutschen Flugbehörde zeigten starke Mängel im Bereich Gesundheitscheck und

Arbeitszeit des fliegenden Personals auf. Entsprechende Regulativentwürfe sind in den

EU - Gremien noch immer unerledigt.

In der Anfragenbeantwortung 5654/AB der Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit

und Soziales heißt es. „Diese Fragen kann ich mangels Zuständigkeit meines Ressorts für

die Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes im Verkehrsbereich nicht

beantworten“

 

In diesem Zusammenhang steilen die unterfertigten Abgeordneten daher

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

                                                              

ANFRAGE:

 

1. Welche österreichischen Rechtsvorschriften sind von Luftverkehrsunternehmen

    hinsichtlich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals zu befolgen?

2. Welche sonstigen Richtlinien bezüglich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden

    Personals werden von in Österreich tätigen Luftverkehrsunternehmungen

    angewendet?

3. Wie sehen konkret die Vorschriften in Österreich bei Gesundheitsuntersuchungen

    von

    a.) Piloten, Co - Piloten aus?

    b.) Sicherheitsbeamten aus?

    c.) Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, Techniker aus?

4. Bestehen bei den Untersuchungsvorschriften geschlechtliche Unterschiede? (z.B. bei

    Frauen Brustuntersuchungen?) Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Ärzte sind berechtigt Gesundheitsuntersuchungen des fliegenden Personals

    vorzunehmen und wie werden diese ausgewählt?

6. Handelt es sich bei den österreichischen Untersuchungen um betriebseigene oder

    externe Ärzte?

7. Wer überprüft die Umsetzung und Anwendung der Untersuchungsvorschriften?

8. Wie wird diese Überprüfung vorgenommen ?

9. Sind Ihnen die oben angeführten Studien über Mängel hinsichtlich Einhaltung der

    Arbeitszeit und Gesundheitschecks bekannt?

10.Wieso sind die Untersuchungen im Sinne des BAG für das fliegende Personal

     fakultativ?

11. Gibt es Vorschriften über Untersuchungen des fliegenden Personals in Bezug auf

      Strahlenschutz, nachdem das Personal nachweislich einer höheren

      Strahlenbelastung ausgesetzt ist als am Boden?

12. Erhält dieses Personal entsprechend den Vorschriften für ähnliche Risikogruppen eine

      Abgeltung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Eine Studie der NASA und Untersuchungen der deutschen Flugbehörde zeigte, daß

      weibliches fliegendes Personal um 45% mehr an Mammakarzinomen erkrankt, als

      das vergleichbare weibliche Bodenpersonal.

      Welche Vorschriften beabsichtigen Sie zum Schutz dieser Risikogruppe zu

erarbeiten?

14. Aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeiten ergeben sich im gesamten

      Gesundheitsbild der Betroffenen Störungen wie z.B. Schlafstörungen,

      Menstruationen, Fehlgeburten, u.a.. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich

      seitens der Behörde und der Unternehmen unternommen?

15. Es werden die für die Ausübung und je nach Destinationen notwendigen Impfungen

      seitens des Arbeitgebers bezahlt, doch gewisse Impfungen wie Twinrex (Hep A, B, )

      nicht, obwohl das Personal auch Erste Hilfe Leistungen erbringen muß. Welche

      Vorschriften gibt es diesbezüglich? Welche Verbesserungen sehen Sie in diesem

      Bereich?

16. Für Piloten gilt Alkoholverbot 24 Stunden vor Dienstantritt, 12 Stunden für anderes

      fliegendes Personal. Eine de Facto 0,0%0 Regelung. Wie wird diese überprüft?