6529/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Erste Teilgewerbe - Verordnung - Erfahrungsbericht
Mit 15. Jänner 1998 trat die 1. Teilgewerbe - Verordnung, aufgrund des § 31 Abs. 4
GewO 73/94 in Kraft. Damit wurde eine weitreichende Liberalisierung des Zugangs
zum Gewerbe erreicht. Auch die Bundesarbeitskammer hat diese Liberalisierung
bejaht, da es der GewO - Novelle 1994 gelungen ist „Liberalisierung“ mit der
„sozialpolitischen Sicherheit“ in Einklang zu bringen. Diese Verordnung enthält eine
Aufzählung von 21 gewerblichen Tätigkeiten, die künftig als Teilgewerbe anerkannt
werden sollten. Es war und ist möglich, jedes dieser Teilgewerbe dem
Kollektiwertrag eines Hauptgewerbes zuzuordnen.
Ohne entsprechende Erfahrungswerte mit der 1. Teilgewerbe - Verodnung vorzulegen,
wurde nun der Entwurf einer zweiten Teilgewerbe - Verordnung zur Begutachung
ausgesandt, die jedoch enorme legistische Unklarheiten schaffen und damit auch die
angesprochene „sozialpolitische Sicherheit“ beseitigen würde. Es würde überdies
diese Verordnung zu einer weiteren Verbürokratisierung (z.B. Behördenentscheidung
„typische Kerntätigkeit“; Differenzierung Betätigungsnachweis) führen: Dies würde
weiters einen erhöhten Verwaltungsaufwand der Behörden und eine verstärkte
Rechtsunsicherheit für die Gewerbeanmelder bedeuten. Dadurch könnte
schlußendlich auch der Druck auf Arbeitnehmer in Richtung „Scheinselbständigkeit“
verstärkt werden.
Nach Ansicht zahlreicher Fachleute und Interessenvertretungen kann damit der
Zugang zum Gewerbe weder vereinfacht, noch erleichtert werden - im Gegenteil:
Dieser VO - Entwurf ist ungeeignet und teilweise sogar kontraproduktiv.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung kommt ihrer Ansicht nach dieser
ersten Teilgewerbe - Verordnung zu?
2. Sind Sie bereit, eine öffentliche Erörterung der Erfahrungen mit der 1.
Teilgewerbeverordnung vorzunehmen und diesbezüglich eine Enquete
abzuhalten?
3. Wieviele Teilgewerbeberechtigte bezüglich der einzelnen Teilgewerbe
wurden vergeben und wieviele Arbeitnehmer sind in den jeweiligen
Teilgewerben tätig (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
4. Wieviele Teilgewerbeberechtigte wurden bereits wiederum zurückgelegt bzw.
über wieviele Berechtigte wurde das Konkursverfahren eröffnet (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
5. Wieviele Nachsichten vom Befähigungsnachweis wurden seit der Einführung
für Teilgewerbe erteilt? Welche Teilgewerbe sind davon anteilsmäßig
besonders betroffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer?
6. Welche Bundesländer haben - mit welcher Begründung - im
Begutachtungsverfahren der 2. Teilgewerbe - Verordnung zugestimmt?
7. Welche Stellungnahmen haben zur 2. Teilgewerbe - Verordnung im
Begutachtungsverfahren die gesetzlichen Interessensvertretungen
abgegeben? Wer hat zugestimmt?