6529/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Erste Teilgewerbe - Verordnung - Erfahrungsbericht

 

 

Mit 15. Jänner 1998 trat die 1. Teilgewerbe - Verordnung, aufgrund des § 31 Abs. 4

GewO 73/94 in Kraft. Damit wurde eine weitreichende Liberalisierung des Zugangs

zum Gewerbe erreicht. Auch die Bundesarbeitskammer hat diese Liberalisierung

bejaht, da es der GewO - Novelle 1994 gelungen ist „Liberalisierung“ mit der

„sozialpolitischen Sicherheit“ in Einklang zu bringen. Diese Verordnung enthält eine

Aufzählung von 21 gewerblichen Tätigkeiten, die künftig als Teilgewerbe anerkannt

werden sollten. Es war und ist möglich, jedes dieser Teilgewerbe dem

Kollektiwertrag eines Hauptgewerbes zuzuordnen.

 

Ohne entsprechende Erfahrungswerte mit der 1. Teilgewerbe - Verodnung vorzulegen,

wurde nun der Entwurf einer zweiten Teilgewerbe - Verordnung zur Begutachung

ausgesandt, die jedoch enorme legistische Unklarheiten schaffen und damit auch die

angesprochene „sozialpolitische Sicherheit“ beseitigen würde. Es würde überdies

diese Verordnung zu einer weiteren Verbürokratisierung (z.B. Behördenentscheidung

„typische Kerntätigkeit“; Differenzierung Betätigungsnachweis) führen: Dies würde

weiters einen erhöhten Verwaltungsaufwand der Behörden und eine verstärkte

Rechtsunsicherheit für die Gewerbeanmelder bedeuten. Dadurch könnte

schlußendlich auch der Druck auf Arbeitnehmer in Richtung „Scheinselbständigkeit“

verstärkt werden.

 

Nach Ansicht zahlreicher Fachleute und Interessenvertretungen kann damit der

Zugang zum Gewerbe weder vereinfacht, noch erleichtert werden - im Gegenteil:

Dieser VO - Entwurf ist ungeeignet und teilweise sogar kontraproduktiv.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

                                                               Anfrage:

 

1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung kommt ihrer Ansicht nach dieser

     ersten Teilgewerbe - Verordnung zu?

 

2. Sind Sie bereit, eine öffentliche Erörterung der Erfahrungen mit der 1.

    Teilgewerbeverordnung vorzunehmen und diesbezüglich eine Enquete

    abzuhalten?

 

3. Wieviele Teilgewerbeberechtigte bezüglich der einzelnen Teilgewerbe

     wurden vergeben und wieviele Arbeitnehmer sind in den jeweiligen

     Teilgewerben tätig (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

     Bundesländer)?

 

4. Wieviele Teilgewerbeberechtigte wurden bereits wiederum zurückgelegt bzw.

     über wieviele Berechtigte wurde das Konkursverfahren eröffnet (ersuche um

     Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

5. Wieviele Nachsichten vom Befähigungsnachweis wurden seit der Einführung

     für Teilgewerbe erteilt? Welche Teilgewerbe sind davon anteilsmäßig

     besonders betroffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer?

 

6. Welche Bundesländer haben - mit welcher Begründung - im

     Begutachtungsverfahren der 2. Teilgewerbe - Verordnung zugestimmt?

 

7. Welche Stellungnahmen haben zur 2. Teilgewerbe - Verordnung im

     Begutachtungsverfahren die gesetzlichen Interessensvertretungen

     abgegeben? Wer hat zugestimmt?