6538/J XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Stückzinsen
Gemäß vorläufigem Gebarungserfolg des Bundes 1998, veröffentlicht im AÖF Nr. 92
vom 18. Mai 1999, wurden im Kapitel 59 Einnahmen in Höhe von 19,3 Mrd ATS
erzielt. Ein Teil dieser Einnahmen sind Einnahmen aus Stückzinsen. Im Zusammenhang
mit der Berechnung des Maastricht - Defizits und der Maastricht - Schulden des Bundes
stellt sich die Frage, wie die Einnahmen aus Stückzinsen zu behandeln sind. EUROSTAT
hat nämlich in der Entscheidung vom 3. Februar 1997 betreffend Budgetdefizit und
Schuldenstand entschieden, „daß bei festverzinslichen Wertpapieren, die in mehreren
Tranchen, aber mit unverändertem Zeitpunkt des Zinskupons, aufgelegt werden, den
aufgezinsten Kupon als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit (kodiert unter F 72 nach
ESVG 79) zu verbuchen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Stückzinsen in den Jahren 1997 und 1998?
2. Wie hoch sind die Einnahmen aus Stückzinsen im Jahr 1999?
3. Unter welcher VA - Post werden die Stückzinsen verbucht?
4. Wie sind die Einnahmen aus Stückzinsen bei der Berechnung des Maastricht -
Defizits zu behandeln?
5. Wie sind die Einnahmen aus Stückzinsen bei der Berechnung des Maastricht -
Schulden zu behandeln?
6. Ist die oben zitierte Entscheidung auf die Einnahmen aus Stückzinsen
anzuwenden?
7. Wurden die Einnahmen aus Stückzinsen bei der Berechnung des Maastricht -
Defizits herausgerechnet?
8. Welche Einnahmenpositionen wurden bei der Berechnung des Maastricht - Defizits
des Bundes 1997 und 1998 vom öffentlichen Abgang herausgerechnet und in
welcher Höhe?
9. Wie schaut die detaillierte Berechnung des Maastricht - Defizits des Bundes 1997
und 1998 aus?