6541/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Umsetzung der „Kairoer Beschlüsse"

 

 

Das Ziel der in 1994 in Kairo abgehaltenen Weltbevölkerungskonferenz war es, die nachhaltige

Entwicklung in der Dritten Welt zu fördern. 184 Nationen, darunter auch Österreich haben sich dort

auf ein Aktionsprogramm geeinigt. Dieses legt in drei miteinander verknüpften Bereichen folgende

Ziele fest: Gleichstellung der Geschlechter, eine Senkung der Sterblichkeitsraten und eine

Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der

reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung und sexuelle Gesundheit und HIV -

Prävention und Sexualerziehung. Die von den Industrieländern gemachten finanziellen Zusagen

wurden bis jetzt nur zu einem geringen Ausmaß eingehalten.

In der letzten Juni - Woche findet in New York das Preparatory Committee zu Cairo 5 statt, bei der

UN General Assembly Special Session (UNGASS) im United Nations Headquater von 24. Juni bis 3.

Juli ist Österreich ist mit einer Delegation vertreten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Was hat Österreich bisher getan, um die Kairoer Beschlüsse umzusetzen?

    Welche weiteren Schritte werden in den folgenden Jahren unternommen, die Beschlüsse

    umzusetzen?

 

2. Österreich hat in Kairo den Aktionsplan unterschrieben. In diesem Aktionsplan wird dem

    Empowerment der Frauen speziellen Vorrang eingeräumt. Die österreichische EZA betont zwar

    das Empowerment der Frauen unter dem Aspekt der Gendergerechtigkeit (Gleichstellung von

    Männern und Frauen) in der Entwicklungszusammenarbeit, stellt aber keine Verbindung zu den

    reproduktiven Rechten und Gesundheit der Frauen her. Wird es als Folge der Bevölkerungs -

    konferenz von Kairo und des stattfindenden Reviewprozesses, der in der UNO - General -

    versammlung in New York im Juni/Juli 1999 seinen Höhepunkt findet, Änderungen in der

    österreichischen EZA geben?

    Sofern die Sektion Entwicklungszusammenarbeit keine Expertise in dem Bereich aufweisen

    kann, warum wird nicht durch die multilaterale EZA der Bereich der Gendergerechtigkeit und

    reproduktive Gesundheit vermehrt gefördert?

3. Österreich ist ein kleines, aber ein sehr reiches Land. Im Jahre 1997 liegt es, was das

    Hilfsvolumen anbelangt, unter den europäischen Geberländern an 16. Stelle von 21. Österreichs

    EZA in diesem Jahr betrug 0,26 Prozent des GNP. Bedeutend niedriger als der Durchschnitt der

    Geberländer, der bei 0,4 Prozent liegt. Was wird Österreich tun, um den Durchschnitt zu

    erreichen, der im Aktionsplan für Cairo postuliert wurde?

 

4. Warum wurde die Möglichkeit für ÄrztInnen, den Turnus in einem Entwicklungsland zu

    absolvieren, eingestellt?