6545/J XX.GP
der Abg. Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Personenstandswesen - Vorrang des Vaters gegenüber der Mutter in der
Geburtsurkunde und anderen Urkunden
In den Sprechstunden werden immer mehr weibliche Abgeordnete auf den Umstand negativ
angesprochen, daß in der Geburtsurkunde zunächst der Name des Vaters und dann erst jener
der Mutter angeführt wird. Dies ist nicht nur für Alleinerzieherinnen, die überhaupt keinen
oder nur einen Kontakt über Gerichte wegen Nichtzahlung von Unterhaltsleistungen zum
Vater des Kindes haben, sondern generell in einer auf Gleichberechtigung ausgerichteten
Gesellschaft eine fragliche Vorgangsweise, da es ja umstrittig ist, daß heutzutage im
Normalfall die Mutter zum Kind einen engeren Kontakt hat.
Nun könnte eine Änderung in Urkunden, die darauf abzielt, daß zunächst der Name der
Mutter und dann erst jener des Vaters angeführt wird, als lediglich symbolhafte politische
Handlung qualifiziert werden; dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß gerade im Bereich der
Gleichstellung der Frau auch symbolhafte Handlungen notwendig sind, um in der
Gesellschaft ein Umdenken zu bewirken.
Aus all diesen Überlegungen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie zu diesen Überlegungen?
2. Werden Sie eine Initiative einleiten, um gerade in Geburtsurkunden eine
Änderung der Reihenfolge in der Aufzählung der Elternteile (Mutter vor Vater, statt wie
bisher Vater vor Mutter) zu realisieren?