6545/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abg. Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Personenstandswesen - Vorrang des Vaters gegenüber der Mutter in der

Geburtsurkunde und anderen Urkunden

 

In den Sprechstunden werden immer mehr weibliche Abgeordnete auf den Umstand negativ

angesprochen, daß in der Geburtsurkunde zunächst der Name des Vaters und dann erst jener

der Mutter angeführt wird. Dies ist nicht nur für Alleinerzieherinnen, die überhaupt keinen

oder nur einen Kontakt über Gerichte wegen Nichtzahlung von Unterhaltsleistungen zum

Vater des Kindes haben, sondern generell in einer auf Gleichberechtigung ausgerichteten

Gesellschaft eine fragliche Vorgangsweise, da es ja umstrittig ist, daß heutzutage im

Normalfall die Mutter zum Kind einen engeren Kontakt hat.

 

Nun könnte eine Änderung in Urkunden, die darauf abzielt, daß zunächst der Name der

Mutter und dann erst jener des Vaters angeführt wird, als lediglich symbolhafte politische

Handlung qualifiziert werden; dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß gerade im Bereich der

Gleichstellung der Frau auch symbolhafte Handlungen notwendig sind, um in der

Gesellschaft ein Umdenken zu bewirken.

 

Aus all diesen Überlegungen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

                                                              

Anfrage:

 

                1. Wie stehen Sie zu diesen Überlegungen?

 

                2. Werden Sie eine Initiative einleiten, um gerade in Geburtsurkunden eine

                Änderung der Reihenfolge in der Aufzählung der Elternteile (Mutter vor Vater, statt wie

                bisher Vater vor Mutter) zu realisieren?