6556/J XX.GP
der Abgeordneten Johann Maier
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Wettwesen - Wetten aus anderen Anlässen als sportliche Veranstaltungen
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6162/J betreffend
Wettwesen - Wetten aus sonstigen Anlässen - hat der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende Auffassung vertreten: „Eine Tätigkeit - Wetten aus anderen
Anlässen als sportliche Veranstaltungen - kann daher nicht Gegenstand eines Gewerbes im
Sinne der GewO 1994 sein“.
Diese Darstellung widersprach der bisherigen Auffassung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten, aber auch der Praxis der zuständigen Behörden, diese
Wettätigkeit unter „Freie Gewerbe“ zu subsumieren. Nach Ansicht zahlreicher
Rechtsexperten hält auch die nunmehrige Rechtsansicherheit des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten (siehe auch Publikationen des Ministeriums, wonach die
gegenständlichen sogenannten „Gesellschaftswetten“ als freies Gewerbe in den Katalog der
freien Unternehmenstätigkeit aufgelistet wurden) keiner näheren rechtlichen Überprüfung
stand!
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Teilt das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst die nunmehrige Rechtsansicherheit
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten?
2. Wenn nein, mit welcher Begründung ist sie abzulehnen?