6556/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Johann Maier

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Wettwesen - Wetten aus anderen Anlässen als sportliche Veranstaltungen

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6162/J betreffend

Wettwesen - Wetten aus sonstigen Anlässen - hat der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende Auffassung vertreten: „Eine Tätigkeit - Wetten aus anderen

Anlässen als sportliche Veranstaltungen - kann daher nicht Gegenstand eines Gewerbes im

Sinne der GewO 1994 sein“.

Diese Darstellung widersprach der bisherigen Auffassung des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten, aber auch der Praxis der zuständigen Behörden, diese

Wettätigkeit unter „Freie Gewerbe“ zu subsumieren. Nach Ansicht zahlreicher

Rechtsexperten hält auch die nunmehrige Rechtsansicherheit des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten (siehe auch Publikationen des Ministeriums, wonach die

gegenständlichen sogenannten „Gesellschaftswetten“ als freies Gewerbe in den Katalog der

freien Unternehmenstätigkeit aufgelistet wurden) keiner näheren rechtlichen Überprüfung

stand!

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Teilt das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst die nunmehrige Rechtsansicherheit

    des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten?

 

2. Wenn nein, mit welcher Begründung ist sie abzulehnen?