6559/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Moser, Kier und Partner/innen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend gesetzwidriger Vorgänge in der Interessensvertretung der

Landesbediensteten in Niederösterreich, in der Personalverwaltung des Landes

Niederösterreich und in der Führung des Amtes der niederösterreichischen

Landesregierung

 

Landeshauptmann Dr. Pröll hat im Mai 1995 in Beantwortung einer Anfrage vor dem

Landtag von Niederösterreich zugegeben, daß neben der gesetzlichen

Standesvertretung der Landesbediensteten seit langem eine Parallelorganisation des

ÖAAB besteht (wie der Anfragebeantwortung vom 2.5.1995, GZ Ltg 284/A - 4/17 zu

entnehmen ist). Es war dem Landeshauptmann und zahlreichen leitenden Beamten

spätestens seit damals bekannt, daß hiefür eine gesetzliche Basis fehlt, daß damit

verdeckte Parteienfinanzierung betrieben wird und andere politische Gruppierungen

bewußt diskriminiert werden und daß die Bediensteten mittels einer solchen

Organisation faktisch vom ÖAAB bzw. von der ÖVP bevormundet und in Abhängigkeit

gehalten werden. Auf diese Weise kann die Gesetzesbindung und Objektivität sowohl

der Bundes - wie der Landesverwaltung empfindlich beeinträchtigt werden.

Die rechtswidrigen Usancen wurden dennoch fortgesetzt

1998 hat ein Abteilungsleiter der NÖ Landesregierung auf Grund eines neuen Anlasses

gesetzwidrige Vorgänge in der Interessenvertretung der Landesbediensteten, in der

Personalverwaltung des Landes NÖ und in der Führung des Amtes der NÖ

Landesregierung aufgezeigt und Vorschläge zur Sanierung unterbreitet. Im Gegenteil

wurde jedoch der Beamte verfolgt und die gesamte Abteilung aufgelöst. Die daraufhin

bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten im März 1999 erstattete Strafanzeige gegen

Landeshauptmann Dr. Pröll und eine Reihe von Mitbeteiligten wegen mehrfachen

Mißbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) wurde ohne Angabe von Gründen

zurückgelegt.

Es steht zu befürchten, daß weiteren Übergriffen dadurch Vorschub geleistet wird und

die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes auf Dauer unterbleibt bzw. wesentlich

erschwert wird. Diese Befürchtung wird noch dadurch bekräftigt, daß inzwischen

neuerlich eine Dienststelle des Landes wegen ähnlicher Vorkommnisse im Bereich der

Interessenvertretung der Landesbediensteten aufgelöst wurde, weil der dortige

Abteilungsleiter bei der Personalvertretungswahl 1999 für eine andere Gruppierung

kandidierte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Haben Sie die Weisung erteilt, daß die Strafanzeige vom März 1999 gegen

    Landeshauptmann Dr. Pröll und andere Beteiligte wegen Mißbrauchs der

    Amtsgewalt von der Staatsanwaltschaft St. Pölten zurückgelegt wird? Und wenn

    ja, aus welchen Gründen?

2. Bestand für die Staatsanwaltschaft St. Pölten auch ohne ausdrückliche Weisung

    Grund zu der Annahme, daß die Zurücklegung dieser Strafanzeige Ihre

    Zustimmung findet?

3. Ist Ihnen bewußt, daß die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft St. Pölten einer

    öffentlichen Aufforderung gleich kommt, jede staatliche Behörde, insbesondere

    aber sämtliche Bundesministerien und Ämter der Landesregierung dazu zu

    benützen, Personalpolitik nach den Wünschen der Partei ihrer jeweiligen

    Leitungsorgane zu betreiben und die Bindung der Verwaltung an die Gesetze

    nach Artikel 18 B - VG demgegenüber in den Hintergrund zu drängen? Mit welchen

    Maßnahmen beabsichtigen Sie, dem entgegen zu wirken?

4. Welche Kriterien haben die Staatsanwaltschaft St. Pölten veranlaßt, die

    gegenständliche Strafanzeige vom März 1999 gegen Landeshauptmann Dr. Pröll

    und Mitbeteiligte zurückzulegen und nicht einmal die zugegebenen bzw.

    notorischen Unregelmäßigkeiten aufzugreifen?

5. Sind Sie bereit, die Staatsanwaltschaft St. Pölten anzuweisen, die erwähnte

    Strafanzeige vom März 1999 sowie die tatsächlichen Vorgänge in der

    Personalverwaltung und Personalvertretung des Landes NÖ sowie in der

    Führung des Amtes der NÖ Landesregierung zu überprüfen?

6. Welche Anweisungen betreffend die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften

    bzw. Oberstaatsanwaltschaften an den BmfJustiz sind derzeit in Kraft? Planen

    Sie diese zu ändern und wenn ja aus welchen Gründen?

7. Welche Schritte gedenken Sie zu ergreifen, um ähnliche Vorfälle in anderen

    Bundes - und Landesdienststellen zu verhindern und totalitäre Tendenzen dieser

    Art zu unterbinden?