6559/J XX.GP
der Abgeordneten Moser, Kier und Partner/innen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend gesetzwidriger Vorgänge in der Interessensvertretung der
Landesbediensteten in Niederösterreich, in der Personalverwaltung des Landes
Niederösterreich und in der Führung des Amtes der niederösterreichischen
Landesregierung
Landeshauptmann Dr. Pröll hat im Mai 1995 in Beantwortung einer Anfrage vor dem
Landtag von Niederösterreich zugegeben, daß neben der gesetzlichen
Standesvertretung der Landesbediensteten seit langem eine Parallelorganisation des
ÖAAB besteht (wie der Anfragebeantwortung vom 2.5.1995, GZ Ltg 284/A - 4/17 zu
entnehmen ist). Es war dem Landeshauptmann und zahlreichen leitenden Beamten
spätestens seit damals bekannt, daß hiefür eine gesetzliche Basis fehlt, daß damit
verdeckte Parteienfinanzierung betrieben wird und andere politische Gruppierungen
bewußt diskriminiert werden und daß die Bediensteten mittels einer solchen
Organisation faktisch vom ÖAAB bzw. von der ÖVP bevormundet und in Abhängigkeit
gehalten werden. Auf diese Weise kann die Gesetzesbindung und Objektivität sowohl
der Bundes - wie der Landesverwaltung empfindlich beeinträchtigt werden.
Die rechtswidrigen Usancen wurden dennoch fortgesetzt
1998 hat ein Abteilungsleiter der NÖ Landesregierung auf Grund eines neuen Anlasses
gesetzwidrige Vorgänge in der Interessenvertretung der Landesbediensteten, in der
Personalverwaltung des Landes NÖ und in der Führung des Amtes der NÖ
Landesregierung aufgezeigt und Vorschläge zur Sanierung unterbreitet. Im Gegenteil
wurde jedoch der Beamte verfolgt und die gesamte Abteilung aufgelöst. Die daraufhin
bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten im März 1999 erstattete Strafanzeige gegen
Landeshauptmann Dr. Pröll und eine Reihe von Mitbeteiligten wegen mehrfachen
Mißbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) wurde ohne Angabe von Gründen
zurückgelegt.
Es steht zu befürchten, daß weiteren Übergriffen dadurch Vorschub geleistet wird und
die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes auf Dauer unterbleibt bzw. wesentlich
erschwert wird. Diese Befürchtung wird noch dadurch bekräftigt, daß inzwischen
neuerlich eine Dienststelle des Landes wegen ähnlicher Vorkommnisse im Bereich der
Interessenvertretung der Landesbediensteten aufgelöst wurde, weil der dortige
Abteilungsleiter bei der Personalvertretungswahl 1999 für eine andere Gruppierung
kandidierte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben Sie die Weisung erteilt, daß die Strafanzeige vom März 1999 gegen
Landeshauptmann Dr. Pröll und andere Beteiligte wegen Mißbrauchs der
Amtsgewalt von der Staatsanwaltschaft St. Pölten zurückgelegt wird? Und wenn
ja, aus welchen Gründen?
2. Bestand für die Staatsanwaltschaft St. Pölten auch ohne ausdrückliche Weisung
Grund zu der Annahme, daß die Zurücklegung dieser Strafanzeige Ihre
Zustimmung findet?
3. Ist Ihnen bewußt, daß die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft St. Pölten einer
öffentlichen Aufforderung gleich kommt, jede staatliche Behörde, insbesondere
aber sämtliche Bundesministerien und Ämter der Landesregierung dazu zu
benützen, Personalpolitik nach den Wünschen der Partei ihrer jeweiligen
Leitungsorgane zu betreiben und die Bindung der Verwaltung an die Gesetze
nach Artikel 18 B - VG demgegenüber in den Hintergrund zu drängen? Mit welchen
Maßnahmen beabsichtigen Sie, dem entgegen zu wirken?
4. Welche Kriterien haben die Staatsanwaltschaft St. Pölten veranlaßt, die
gegenständliche Strafanzeige vom März 1999 gegen Landeshauptmann Dr. Pröll
und Mitbeteiligte zurückzulegen und nicht einmal die zugegebenen bzw.
notorischen Unregelmäßigkeiten aufzugreifen?
5. Sind Sie bereit, die Staatsanwaltschaft St. Pölten anzuweisen, die erwähnte
Strafanzeige vom März 1999 sowie die tatsächlichen Vorgänge in der
Personalverwaltung und Personalvertretung des Landes NÖ sowie in der
Führung des Amtes der NÖ Landesregierung zu überprüfen?
6. Welche Anweisungen betreffend die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften
bzw. Oberstaatsanwaltschaften an den BmfJustiz sind derzeit in Kraft? Planen
Sie diese zu ändern und wenn ja aus welchen Gründen?
7. Welche Schritte gedenken Sie zu ergreifen, um ähnliche Vorfälle in anderen
Bundes - und Landesdienststellen zu verhindern und totalitäre Tendenzen dieser
Art zu unterbinden?