6560/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Partik - Pablé und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch

Protestaktionen und Demonstrationen

 

In den letzten Wochen fanden zahlreiche Demonstrationen von Serben gegen die

NATO Bombardements, Kundgebungen von Albanern, um auf die Situation im

Kosovo aufmerksam zu machen, und Demos von Kurden gegen die Verhaftung

Öcalans statt. Die Stimmung auf zahlreichen dieser Protestaktionen wurden von

Exekutivbeamten als „äußerst aggressiv“ bezeichnet.

 

Am 3.4.1999 gab es beispielsweise in Vorarlberg eine Demonstration von Serben.

Da die Sicherheitsbehörden mit bis zu 5.000 Teilnehmern rechneten, wurden zur

Verstärkung sogar Beamte aus den umliegenden Bundesländern angefordert, sodaß

insgesamt rund 150 Sicherheitskräfte im Einsatz standen. Tatsächlich

demonstrierten dann aber nur 1.000 Personen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1. Wie viele angemeldete bzw. unangemeldete Versammlungen im

    Zusammenhang mit Serben/Kurden/Albanern/Kosovo - Krise fanden in den letzten

    Monaten im Bundesland Salzburg statt?

 

2. Wie viele Demonstrationen/Protestaktionen mußten hierbei aufgelöst werden?

 

3. Kam es bei einzelnen der Protestaktionen im Bundesland Salzburg auch zu

    (gewaltsamen) Ausschreitungen?

    Wenn ja, in welcher Art und bei wie vielen?

 

4. Kam es dabei zu Sachbeschädigungen?

 

5. Kam es zu Verkehrsbehinderungen, wenn ja wie oft und für welche Dauer

    jeweils?

 

6. Kam es zu Lärmbelästigungen, wenn ja, wie oft?

 

7. Wie viele Exekutivbeamte mußten im Bundesland Salzburg bei den einzelnen

    Protestaktionen herangezogen werden?

 

8. Welche Kosten sind dadurch bisher entstanden?

9. Dem Gesetz nach sind Versammlungen zu untersagen, „deren Zweck den

    Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder

    das öffentliche Wohl gefährdet“. Wurden in der letzten Zeit Versammlungen aus

    Gründen dieser Gesetzesbestimmung untersagt? Wenn ja, wie viele und aus

    welchen konkreten Gründen waren es in Salzburg? Wenn nein, warum nicht?