6568/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die Aktion „Frauen gegen den Krieg“
Von Ihnen und Ihrer Regierungskollegin Ministerin Prammer wurde im April mittels
Pressekonferenz eine Aktion „Frauen gegen den Krieg“ angekündigt. Dazu sollte eine für
Frauen zweckgewidmete Spendenmöglichkeit geschaffen werden. Erklärte Absicht war in
erster Linie, mit diesen Spendengeldern eine mobile gynäkologische Ambulanz zu
finanzieren, um Flüchtlingsfrauen im Krisengebiet im und um den Kosovo medizinisch zu
versorgen. Weiters sollte eine Koordinatorin bestellt werden, die über einen Werkvertrag
tätig werden und die Verteilung der speziell für Frauen bestimmten Spendengelder
organisieren und für die Aufbringung weiterer Spendenmittel aktiv sein soll.
Bis heute ist keine mobile gynäkologische Ambulanz im Krisengebiet im Einsatz, trotz
Bewerbung einer sehr erfahrenen Frau, die beste Kontakte zu verschiedenen
Frauenorganisationen im Krisengebiet hat, wurden zwei andere Frauen zu einer
gemeinsamen Koordination bestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben Sie sich im Rahmen der von Ihnen ins Leben gerufenen Aktion dafür
eingesetzt, dass von den allgemeinen Spendenmitteln aus dem „Nachbar in Not“-Topf
ein Teil speziell für die Bedürfnisse von Frauen verwendet wird, gerade auch
angesichts der Tatsache, dass Frauen - aufgrund systematischer Vergewaltigungen -
sehr massiv unter Krieg und Vertreibung leiden?
Wenn ja: wie haben Sie sich dafür eingesetzt und was haben Sie dabei erreicht?
Wenn nein: Sind Sie nicht der Meinung, dass die allgemeinen „Nachbar in Not“ -
Mitteln auch für spezifische Bedürfnisse von Frauen verwendet werden sollen? Haben
Sie noch vor, sich für diese spezielle Verwendung eines Teils der Spendengelder
einzusetzen?
2. Wie ist Ihr Informationsstand über die Verteilung der „Nachbar in Not“ - Mittel? An
welche Personengruppen gingen Mittel in welchem Ausmaß? Welche Mittel wurden
für die spezifischen Bedürfnisse von Frauen verwendet und was wurde damit
angeschafft?
3. Was ist Ihnen über die Organisationsstruktur von „Nachbar in Not“ bekannt? Wird die
Verteilung der „Nachbar in Not“ - Spenden offengelegt? Wie kann man sich darüber
informieren?
4. Glauben Sie nicht, dass es ineffektiv ist, wenn SpenderInnen, die speziell für Frauen
spenden wollen, einen extra Vermerk auf dem Zahlschein anbringen müssen und nicht
einmal ein eigener Zahlschein dafür existiert?
5. Wird es einen eigenen Spenden - Zahlschein für die Aktion „Frauen gegen den Krieg“
geben und wenn ja, wann?
6. Wieviele Spendengelder sind über die Aktion „Frauen gegen den Krieg“ bereits
eingenommen worden? Wie wurden diese Mittel verwendet bzw. wie sollen sie
verwendet werden? Ist geplant, die Spenden auch serbischen Frauen, die Opfer des
Krieges geworden sind, zugute kommen zu lassen?
7. Wielange planen Sie die Aktion „Frauen gegen den Krieg“ fortzuführen und wie
wollen Sie sie weiterhin bewerben bzw. in der Öffentlichkeit bekanntmachen?
8. Wieso gibt es noch immer keine mobile gynäkologische Ambulanz, obwohl Sie deren
Anschaffung seit April ankündigen? Wurde mittlerweile eine solche Ambulanz bestellt
oder ist auch dies noch nicht geschehen?
Was tun Sie, damit die - dringend erforderliche - gynäkologische Ambulanz
ehestmöglich bereitgestellt werden kann?
9. Warum haben Sie nicht die mobile gynäkologische Ambulanz aus Mitteln Ihres
Ressorts finanziert oder zumindest vorfinanziert, bis Spenden in ausreichender Menge
eingegangen sein werden, um rasche Hilfe für Frauen zu garantieren? Haben Sie nie
überlegt dies zu tun?
10. Aus welchen Gründen haben Sie Frau Barbara Schiestl, die viel Erfahrung in der
Arbeit mit Frauen in Bosnien und beste Kontakte zu Frauenorganisationen im
Krisengebiet hat, nicht in die engere Wahl der Bewerberinnen für die
Koordinatorinnenstelle gezogen?
11. Ist bereits eine Koordinatorin bestellt bzw. sind mehrere Personen in eine engere
Auswahl genommen worden? Wer ist/sind diese Person/en und was sind ihre
Qualifikationen für die Koordinationstätigkeit?
12. Wie lautet genau der Arbeitsauftrag an die Koordinatorin, wer ist AuftraggerberIn,
wie hoch ist die Tätigkeit dotiert und wielange soll die Koordinatorin tätig sein?
13. Im Rahmen der Aktion „Frauen gegen den Krieg“ wurde von Ihnen auch eine Auktion
veranstaltet. Wieviel Geld wurde bei dieser Auktion eingenommen und wieviel davon
bleibt nach Abzug der Kosten tatsächlich für Flüchtlingsfrauen übrig?
14. Gibt es derzeit noch andere Geldquellen für die Aktion „Frauen gegen den Krieg“
bzw. sollen solche noch erschlossen werden?