6569/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend angekündigte Evaluierung der Tätigkeit der Frauenberatungsstellen in Österreich
sowie Schlussfolgerungen daraus; Streichungen von Finanzierungen durch das
Familienministerium
Im Zuge der Debatte des Budgets 1999 (also vor über einem Jahr) kündigten Sie eine
Evaluierung der Arbeit der Frauen - und Mädchenberatungsstellen in Österreich an. Diese
Evaluierung sollte dann die Basis für die Debatte über ein Finanzierungsgesetz für die
Frauenberatungsstellen sein, wie es das für die Familienberatungsstellen schon lange gibt.
In Beantwortung einer Grünen Anfrage teilten Sie am 27. Juli 1998 mit, dass das Institut für
Berufs - und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz beauftragt wurde, eine
entsprechende Studie vorzulegen, auf deren Basis dann „ein sinnvoller und vernünftiger
Ausbau der Frauenservicestellen erfolgen kann“. Weiters kündigten Sie an, dass diese
Studie voraussichtlich bis zum Frühjahr 1999 abgeschlossen sein würde und die Präsentation
der Ergebnisse sowie Ihre Schlussfolgerungen daraus im Anschluss erfolgen würden. Bisher
ist allerdings weder von der betreffenden Studie noch von Ihren Schlussfolgerungen daraus
öffentlich zu hören gewesen, obzwar das Frühjahr 1999 inzwischen vorbei ist.
Da die Erstellung der betreffenden Studie aus dem Budget für „Aufwendungen im Bereich
der Frauenangelegenheiten“ finanziert wird (und die Studie mit 600.000 Schilling auch nicht
gerade billig ist), sollte unserer Ansicht nach das Ergebnis daraus eine Veränderung im
positiven Sinne für die österreichischen Frauenberatungsstellen sein. Das könnte eigentlich
nur heißen: Förderung der Beratungsstellen, wo diese notwendig ist sowie Beschluss eines
Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes. Nach beidem sieht es derzeit allerdings in keiner
Weise aus.
Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass das gesamte Projekt der Studienerstellung in
erster Linie eine Verzögerungstaktik ist, da die Probleme und Erfordernisse der
Frauenberatungsstellen in Österreich an sich hinlänglich bekannt sind (das „Netzwerk der
Österreichischen Frauen - und Mädchenberatungsstellen“ erhebt seit Jahren die Situation der
Beratungsstellen). Da die Legislaturperiode demnächst zu Ende geht, ist es jetzt - auch mit
dem besten Willen - nicht mehr möglich, das dringend erforderliche Gesetz zur fixen
Finanzierung der Frauenberatungsstellen noch zu beschließen.
Des weiteren ist es durch Familienminister Bartenstein zu einer Streichung von
Finanzierungen einiger Tätigkeiten von Frauenberatungsstellen gekommen. Laut
Medienberichten ist das Frauenministerium hier eingesprungen und hat diese
Finanzierungen übernommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es die von Ihnen angekündigte Studie bereits?
a. Wenn ja:
Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte zwei Exemplare derselben bei.
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus den Ergebnissen der durchgeführten
Evaluierung?
Gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch die Notwendigkeit der Verabschiedung
eines Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes, wie es von den Frauenberatungsstellen
schon lange gefordert wird und als Entwurf auch vorliegt und wie es das für die
Familienberatungsstellen schon lange gibt?
Gehört zu diesen Schlussfogerungen auch die Notwendigkeit einer umfassenderen
Förderung von Frauenberatungsstellen in Österreich? Welcher Beratungsstellen und in
welchen Regionen?
Wie werden Sie sich für die Durchsetzung der Ihrer Ansicht nach zu ergreifenden
Maßnahmen einsetzen?
Wurde diese Evaluierung jemals eine breiteren Öffentlichkeit vorgestellt? Wenn ja,
wann und in welchem Rahmen? Wurden die Frauenberatungsstellen dabei einbezogen
und gab es Medienberichte darüber?
b. Wenn nein:
Wann wird die Evaluierung vorliegen?
Welcher Termin war mit dem Institut für Berufs - und Erwachsenenbildungsforschung
an der Universität Linz als „Abgabetermin“ vereinbart (laut Ihren Angaben muss
dieser Termin im Frühjahr 99 gewesen sein)? Warum wurde dieser Termin nicht
eingehalten?
2. Sie haben die Kosten in der Anfragebeantwortung vom Juli 98 mit 600.000 Schilling
beziffert.
a. Welche Kosten sind für die Erstellung der Evaluierung tatsächlich angefallen?
b. Ist es durch die Verspätung zu Mehrkosten gekommen?
c. Bitte schlüsseln Sie die Verwendung der 600.000 Schilling detailliert auf.
3. Laut Medienberichten hat das Familienministerium unlängst verschiedene
Finanzierungen für mehrere Frauenberatungsstellen gestrichen. Sie haben
angekündigt, diese Finanzierungen zu übernehmen.
a. Um welche Finanzierungen handelt es sich dabei (welche Leistungen, welche
Frauenberatungsstellen, in welcher Höhe)?
b. Aus welchem Grund hat Ihr Regierungskollege Minister Bartenstein diese
Finanzierungen gestrichen?
c. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass es nicht zur Streichung dieser Finanzierungen
durch Minister Bartenstein kommt? Wenn ja, wie?
d. Welche Budgetposten müssen in Ihrem Budget - dadurch, dass es hier zu unerwarteten
Kosten gekommen ist bzw. kommt - nun eingespart werden?