6569/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

betreffend angekündigte Evaluierung der Tätigkeit der Frauenberatungsstellen in Österreich

sowie Schlussfolgerungen daraus; Streichungen von Finanzierungen durch das

Familienministerium

 

Im Zuge der Debatte des Budgets 1999 (also vor über einem Jahr) kündigten Sie eine

Evaluierung der Arbeit der Frauen -  und Mädchenberatungsstellen in Österreich an. Diese

Evaluierung sollte dann die Basis für die Debatte über ein Finanzierungsgesetz für die

Frauenberatungsstellen sein, wie es das für die Familienberatungsstellen schon lange gibt.

In Beantwortung einer Grünen Anfrage teilten Sie am 27. Juli 1998 mit, dass das Institut für

Berufs -  und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz beauftragt wurde, eine

entsprechende Studie vorzulegen, auf deren Basis dann „ein sinnvoller und vernünftiger

Ausbau der Frauenservicestellen erfolgen kann“. Weiters kündigten Sie an, dass diese

Studie voraussichtlich bis zum Frühjahr 1999 abgeschlossen sein würde und die Präsentation

der Ergebnisse sowie Ihre Schlussfolgerungen daraus im Anschluss erfolgen würden. Bisher

ist allerdings weder von der betreffenden Studie noch von Ihren Schlussfolgerungen daraus

öffentlich zu hören gewesen, obzwar das Frühjahr 1999 inzwischen vorbei ist.

 

Da die Erstellung der betreffenden Studie aus dem Budget für „Aufwendungen im Bereich

der Frauenangelegenheiten“ finanziert wird (und die Studie mit 600.000 Schilling auch nicht

gerade billig ist), sollte unserer Ansicht nach das Ergebnis daraus eine Veränderung im

positiven Sinne für die österreichischen Frauenberatungsstellen sein. Das könnte eigentlich

nur heißen: Förderung der Beratungsstellen, wo diese notwendig ist sowie Beschluss eines

Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes. Nach beidem sieht es derzeit allerdings in keiner

Weise aus.

 

Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass das gesamte Projekt der Studienerstellung in

erster Linie eine Verzögerungstaktik ist, da die Probleme und Erfordernisse der

Frauenberatungsstellen in Österreich an sich hinlänglich bekannt sind (das „Netzwerk der

Österreichischen Frauen -  und Mädchenberatungsstellen“ erhebt seit Jahren die Situation der

Beratungsstellen). Da die Legislaturperiode demnächst zu Ende geht, ist es jetzt - auch mit

dem besten Willen - nicht mehr möglich, das dringend erforderliche Gesetz zur fixen

Finanzierung der Frauenberatungsstellen noch zu beschließen.

 

Des weiteren ist es durch Familienminister Bartenstein zu einer Streichung von

Finanzierungen einiger Tätigkeiten von Frauenberatungsstellen gekommen. Laut

Medienberichten ist das Frauenministerium hier eingesprungen und hat diese

Finanzierungen übernommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

A. Evaluierung der Frauenberatungsstellen

1.  Gibt es die von Ihnen angekündigte Studie bereits?

a.  Wenn ja:

     Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte zwei Exemplare derselben bei.

     Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus den Ergebnissen der durchgeführten

     Evaluierung?

     Gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch die Notwendigkeit der Verabschiedung

     eines Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes, wie es von den Frauenberatungsstellen

     schon lange gefordert wird und als Entwurf auch vorliegt und wie es das für die

     Familienberatungsstellen schon lange gibt?

     Gehört zu diesen Schlussfogerungen auch die Notwendigkeit einer umfassenderen

     Förderung von Frauenberatungsstellen in Österreich? Welcher Beratungsstellen und in

     welchen Regionen?

     Wie werden Sie sich für die Durchsetzung der Ihrer Ansicht nach zu ergreifenden

     Maßnahmen einsetzen?

     Wurde diese Evaluierung jemals eine breiteren Öffentlichkeit vorgestellt? Wenn ja,

     wann und in welchem Rahmen? Wurden die Frauenberatungsstellen dabei einbezogen

     und gab es Medienberichte darüber?

b. Wenn nein:

    Wann wird die Evaluierung vorliegen?

    Welcher Termin war mit dem Institut für Berufs -  und Erwachsenenbildungsforschung

    an der Universität Linz als „Abgabetermin“ vereinbart (laut Ihren Angaben muss

    dieser Termin im Frühjahr 99 gewesen sein)? Warum wurde dieser Termin nicht

    eingehalten?

 

2. Sie haben die Kosten in der Anfragebeantwortung vom Juli 98 mit 600.000 Schilling

    beziffert.

a. Welche Kosten sind für die Erstellung der Evaluierung tatsächlich angefallen?

b. Ist es durch die Verspätung zu Mehrkosten gekommen?

c. Bitte schlüsseln Sie die Verwendung der 600.000 Schilling detailliert auf.

 

B. Streichungen von Finanzierungen durch das Familienministerium

3.  Laut Medienberichten hat das Familienministerium unlängst verschiedene

     Finanzierungen für mehrere Frauenberatungsstellen gestrichen. Sie haben

     angekündigt, diese Finanzierungen zu übernehmen.

a.  Um welche Finanzierungen handelt es sich dabei (welche Leistungen, welche

     Frauenberatungsstellen, in welcher Höhe)?

b.  Aus welchem Grund hat Ihr Regierungskollege Minister Bartenstein diese

     Finanzierungen gestrichen?

c.  Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass es nicht zur Streichung dieser Finanzierungen

     durch Minister Bartenstein kommt? Wenn ja, wie?

d.  Welche Budgetposten müssen in Ihrem Budget - dadurch, dass es hier zu unerwarteten

     Kosten gekommen ist bzw. kommt - nun eingespart werden?