6572/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Dr. Heinrich Gross
Wie wir erfahren haben, soll der Euthanasiearzt Dr. Heinrich Gross, gegen den eine Anklage
der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdachts des Mordes in 9 Fällen vorliegt, auch als
Gutachter in Opferfürsorgeangelegenheiten fungiert oder zumindest auf einer Liste von
heranzuziehenden Gutachtern aufgeschienen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht es den Tatsachen, daß Dr. Heinrich Gross als Gutachter in
Opferfürsorgeangelegenheiten, von den Opferfürsorgebehörden bzw. vom
Sozialministerium herangezogen worden ist? Schien Dr. Heinrich Gross jemals als
Gutachter auf einer Liste von heranzuziehenden Gutachtern in
Opferfürsorgeangelegenheiten auf? Können Sie einen solchen Zusammenhang
zwischen Dr. Gross und der Opferfürsorge ausschließen?
2. Für den Fall, daß Dr. Heinrich Gross tatsächlich Begutachtungen von NS-Opfern
vorgenommen hat: Welche Honorare wurden an Dr. Gross ausbezahlt? Können Sie
ausschließen, daß die Begutachtung von NS - Opfern durch einen Nazi - Arzt den
Opfern zum Nachteil geriet? Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht einen solchen
Vorgang?
3. Gibt es andere ehemalige Nationalsozialisten oder SS - Angehörige, die in
Begutachtungsverfahren von NS - Opfern involviert waren?