6572/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Dr. Heinrich Gross

 

Wie wir erfahren haben, soll der Euthanasiearzt Dr. Heinrich Gross, gegen den eine Anklage

der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdachts des Mordes in 9 Fällen vorliegt, auch als

Gutachter in Opferfürsorgeangelegenheiten fungiert oder zumindest auf einer Liste von

heranzuziehenden Gutachtern aufgeschienen haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Entspricht es den Tatsachen, daß Dr. Heinrich Gross als Gutachter in

    Opferfürsorgeangelegenheiten, von den Opferfürsorgebehörden bzw. vom

    Sozialministerium herangezogen worden ist? Schien Dr. Heinrich Gross jemals als

    Gutachter auf einer Liste von heranzuziehenden Gutachtern in

    Opferfürsorgeangelegenheiten auf? Können Sie einen solchen Zusammenhang

    zwischen Dr. Gross und der Opferfürsorge ausschließen?

 

2. Für den Fall, daß Dr. Heinrich Gross tatsächlich Begutachtungen von NS-Opfern

    vorgenommen hat: Welche Honorare wurden an Dr. Gross ausbezahlt? Können Sie

    ausschließen, daß die Begutachtung von NS - Opfern durch einen Nazi - Arzt den

    Opfern zum Nachteil geriet? Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht einen solchen

    Vorgang?

 

3. Gibt es andere ehemalige Nationalsozialisten oder SS - Angehörige, die in

    Begutachtungsverfahren von NS - Opfern involviert waren?