659/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn
Sowohl im oberösterreichischen als auch im steirischen Bereich der Pyhrnautobahn liegen nun die bereinigten Endabrechnungen vor. Daraus ist ersichtlich, daß hohe Summen nach Rechnungshofprüfung und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie öffentlicher Thematisierung des Skandals rückverhandelt werden konnten. Dennoch ist es zu einer umfangreichen Erhöhung der eigentlichen Auftragssummen gekommen.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Wie lauteten die konkreten Auftragssummen der einzelnen Bauabschnitte im steirischen sowie im oberösterreichischen Bereich der Pyhrnautobahn?
2. Wie lauten die entsprechenden Endabrechnungen für den jeweiligen Bauabschnitt auf der gesamten Strecke der Pyhrnautobahn?
3. Welche konkreten Summen konnten pro jeweiligen Bauabschnitt von den bauausführenden Firmen rückverhandelt werden?
4. Wie hoch beläuft sich die Gesamtverteuerung jeweils im Bereich der steirischen bzw. oberösterreichischen Pyhrn, wenn Schlußrechnung mit Auftragssumme verglichen wird?
5. Wie lautet die Summe der Korrekturdifferenzen im steirischen Bereich bzw. im oberösterreichischen Bereich?
6. Welches waren die konkreten Argumente für rückverhandelte Summen beim jeweils einzelnen Bauabschnitt der oberösterreichischen bzw. der steirischen Pyhrn?
7. Auf welchen Baubereichen fehlen noch Einigungen zwischen ÖSAG und den bauausführenden Firmen? Was ist konkret der Streitgegenstand? In welchem Verfahrensstand befinden sich diese Auseinandersetzungen? Um welche Summen geht es konkret?
8. Wie lautet die konkrete aktuelle Situation bezüglich der von den Ländern Oberösterreich und Steiermark eingeforderten Schadenersatzzahlungen? Welche konkreten Summen werden jeweils von den Bundesländern urgiert? In welchem konkreten Verhandlungsstadium befindet sich diese Auseinandersetzung?.-. Welches konkrete Prozedere mit welchen konkreten zeitlichen Etappenschritten ist diesbezüglich geplant?