6594/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Warnung der Kurden

 

 

                               Polizei warnt Kurden vor Aktionen nach dem Urteil über Öcalan

 

                                                               Michael Völker

 

Wien - Am Dienstag soll auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali das Urteil über PKK - Chef

Abdullah Öcalan gefällt werden. Die USA haben ihre Staatsbürger bereits vor möglichen

Gewalttaten von PKK - Anhängern gewarnt, in Deutschland wurden die

Sicherheitsvorkehrungen ebenfalls verschärft. Auch in Österreich bereiten sich die

Sicherheitsbehörden auf Proteste vor. In der vergangenen Woche erhielten Dutzende

Sympathisanten der PKK Besuch von der Polizei.

 

Jeweils zwei Beamte in Zivil suchten vor allem in Wien Kurden auf; um ihnen von Aktionen

am Dienstag "abzuraten". Die Beamten hatten teilweise Fotomappen von bisher

stattgefundenen Demonstrationen mit Betroffen waren vor allem jene Personen, die an den

Besetzungen der Botschaft von Kenia und Griechenland am 16. Februar in Wien

teilgenommen hatten.

Die Polizeibeamten machten die von ihnen aufgesuchten Personen darauf aufmerksam, daß

sie " Gäste" in Österreich seien. Sollte es an diesem Tag Urteilsverkündigung zu Ausschreitungen

kommen, könnten die Behörden keine Rücksicht üben. Öcalan - Anhänger, die an Aktionen

teilnehmen, drohen Maßnahmen wie Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Ausweisung oder

Abschiebung. Meist vergeblich versuchten die Beamten, schriftliche Erklärungen über einen

Verzicht an jeglicher Aktion einzuholen.

Erol Polat, Sprecher des politischen Armes der PKK in Österreich, übte heftig Kritik an der

"Kriminalisierung" der Kurden. Er will in den nächsten Tagen versuchen, Gespräche mit

Politikern aufzunehmen. " Bis jetzt haben wir alles unter Kontrolle", sagt er. Sollte gegen

Öcalan aber das Todesurteil vollstreckt werden, können wir für nichts mehr garantieren."

 

Der Standart, 28.Juni 1999

ANFRAGE:

 

1. Ist es richtig, dass Angehörige der kurdischen Volksgruppe, und zwar insbesondere

    solche, die an den Kundgebungen vor und in den Botschaften von Kenia und

    Griechenland am 16.2.1999 teilgenommen hatten, von Beamten der

    Sicherheitsbehörde aufgesucht wurden und ihnen im Falle der Teilnahme an

    allfälligen Aktionen im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen Abdullah

    Öcalan mit Maßnahmen wie Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Ausweisung

    oder Abschiebung gedroht wurde?

 

2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung erfolgte diese Tätigkeit der Beamten

    der Sicherheitsbehörde?

 

3. Wurden unter „Aktionen“ auch friedliche Demonstrationen verstanden?

 

4. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung soll Angehörigen der kurdischen

    Volksgruppe, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden,

    wenn sie im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen Abdullah Öcalan

    an Aktionen teilnehmen?