6594/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Warnung der Kurden
Michael Völker
Wien - Am Dienstag soll auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali das Urteil über PKK - Chef
Abdullah Öcalan gefällt werden. Die USA haben ihre Staatsbürger bereits vor möglichen
Gewalttaten von PKK - Anhängern gewarnt, in Deutschland wurden die
Sicherheitsvorkehrungen ebenfalls verschärft. Auch in Österreich bereiten sich die
Sicherheitsbehörden auf Proteste vor. In der vergangenen Woche erhielten Dutzende
Sympathisanten der PKK Besuch von der Polizei.
Jeweils zwei Beamte in Zivil suchten vor allem in Wien Kurden auf; um ihnen von Aktionen
am Dienstag "abzuraten". Die Beamten hatten teilweise Fotomappen von bisher
stattgefundenen Demonstrationen mit Betroffen waren vor allem jene Personen, die an den
Besetzungen der Botschaft von Kenia und Griechenland am 16. Februar in Wien
teilgenommen hatten.
Die Polizeibeamten machten die von ihnen aufgesuchten Personen darauf aufmerksam, daß
sie " Gäste" in Österreich seien. Sollte es an diesem Tag Urteilsverkündigung zu Ausschreitungen
kommen, könnten die Behörden keine Rücksicht üben. Öcalan - Anhänger, die an Aktionen
teilnehmen, drohen Maßnahmen wie Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Ausweisung oder
Abschiebung. Meist vergeblich versuchten die Beamten, schriftliche Erklärungen über einen
Verzicht an jeglicher Aktion einzuholen.
Erol Polat, Sprecher des politischen Armes der PKK in Österreich, übte heftig Kritik an der
"Kriminalisierung" der Kurden. Er will in den nächsten Tagen versuchen, Gespräche mit
Politikern aufzunehmen. " Bis jetzt haben wir alles unter Kontrolle", sagt er. Sollte gegen
Öcalan aber das Todesurteil vollstreckt werden, können wir für nichts mehr garantieren."
Der Standart, 28.Juni 1999
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass Angehörige der kurdischen Volksgruppe, und zwar insbesondere
solche, die an den Kundgebungen vor und in den Botschaften von Kenia und
Griechenland am 16.2.1999 teilgenommen hatten, von Beamten der
Sicherheitsbehörde aufgesucht wurden und ihnen im Falle der Teilnahme an
allfälligen Aktionen im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen Abdullah
Öcalan mit Maßnahmen wie Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Ausweisung
oder Abschiebung gedroht wurde?
2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung erfolgte diese Tätigkeit der Beamten
der Sicherheitsbehörde?
3. Wurden unter „Aktionen“ auch friedliche Demonstrationen verstanden?
4. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung soll Angehörigen der kurdischen
Volksgruppe, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden,
wenn sie im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen Abdullah Öcalan
an Aktionen teilnehmen?