6597/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Barmüller Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend dienstrechtliche Bestimmungen bei der Durchführung von Abschiebungen
Die Durchführung von Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern auf dem
Luftweg erfolgt unter Begleitung von Beamtinnen und Beamten des Bundes -
ministeriums für Inneres. Im Zuge der Berichterstattung rund um die Abschiebung
von Marcus Omofuma konnte man von den außergewöhnlichen Belastungen
erfahren, denen die Bediensteten bei der „Bewachung“ der abzuschiebenden
Personen ausgesetzt sind.
Unklar hingegen ist, in welcher Form den Beamtinnen und Beamten dieser spezielle
Einsatz abgegolten wird. Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Aus welchem Grund werden Abschiebungen auf dem Luftweg in der Regel
einzeln durchgeführt? Warum wartet man mit der Abschiebung nicht, bis mehrere
Personen mit der selben oder ähnlichen Destination abgeschoben werden
müssen?
2. Gelten die Abschiebungen für die begleitenden Beamten als Dienstreise?
3. Werden die dafür notwendigen Taggelder einzeln berechnet oder erhalten die
Beamten einen Pauschalbetrag?
4. Nach welchen Kriterien werden Übernachtungen refundiert? Gibt es Obergrenzen
betreffend die Hotelkategorie?
5. Erhalten für Abschiebungen eingesetzte Beamte Zulagen für die Zeit der
Durchführung? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
6. Fliegen Beamte nach der „Begleitung“ des Abzuschiebenden sofort zurück oder
verbringen sie in der Regel einen oder mehrere Tage im Zielland, weil z.B. der
nächste Flug nach Osterreich erst einige Tage später angesetzt ist?
7. Werden allfällig auszuzahlende Kostenersätze auch dann gewährt, wenn
gravierende Dienstpflichtverletzungen wie im Fall Omofuma vorliegen?
8. Werden Abschiebungen künftig mit eigenen Charterflügen durchgeführt? Wenn
ja, warum?
9. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, daß künftig alle Abschiebungen auf
dem Luftweg menschenrechtskonform durchgeführt werden können?