6598/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Stabilität des EURO
Während es unbestreitbar ist, daß der Stabilitätspakt im Zuge der Einführung des
EURO zu den niedrigsten Inflationsraten und niedrigen Zinsen in der
Europäischen Union geführt hat, schreitet der Wertverlust des EURO gegenüber
Drittwährungen, vor allem gegenüber dem US - Dollar bisher weiter fort.
Als Gründe wurden die bessere Konjunktur und die höheren Zinsen in der USA
genannt. Da der Außenwert einer Währung aber auch stark vom Vertrauen in
ihre Stabilität abhängt, ist nicht auszuschließen, daß gewisse Erklärungen von
Spitzenpolitikern wie dem früheren deutschen Finanzminister Lafontaine
hinsichtlich einer Aufweichung des Stabilitätspakts das Vertrauen in den EURO
schwächten und internationale Spekulationen nach sich zogen.
In diesem Zusammenhang wurde in den Medien berichtet, daß Italien eine
„einmalige“ Ausnahme vom Stabilitätspakt bewilligt wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Trifft es zu, daß Italien eine befristete Ausnahme vom Stabilitätspakt
bewilligt wurde?
2. Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Zugeständnisses?
3. Wenn nein, worauf führen sie diese Presseberichte über Sondermaßnahmen
für Italien zurück?
4. Wer hat diese Ausnahme bewilligt?
5. Was war die Haltung der europäischen Zentralbank?
6. Welche Folgewirkungen kann ein derartiger Schritt weg von den strengen
Kriterien des Stabilitätspakts für anderer Länder haben?