6598/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. König

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend: Stabilität des EURO

 

Während es unbestreitbar ist, daß der Stabilitätspakt im Zuge der Einführung des

EURO zu den niedrigsten Inflationsraten und niedrigen Zinsen in der

Europäischen Union geführt hat, schreitet der Wertverlust des EURO gegenüber

Drittwährungen, vor allem gegenüber dem US - Dollar bisher weiter fort.

Als Gründe wurden die bessere Konjunktur und die höheren Zinsen in der USA

genannt. Da der Außenwert einer Währung aber auch stark vom Vertrauen in

ihre Stabilität abhängt, ist nicht auszuschließen, daß gewisse Erklärungen von

Spitzenpolitikern wie dem früheren deutschen Finanzminister Lafontaine

hinsichtlich einer Aufweichung des Stabilitätspakts das Vertrauen in den EURO

schwächten und internationale Spekulationen nach sich zogen.

In diesem Zusammenhang wurde in den Medien berichtet, daß Italien eine

„einmalige“ Ausnahme vom Stabilitätspakt bewilligt wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Trifft es zu, daß Italien eine befristete Ausnahme vom Stabilitätspakt

    bewilligt wurde?

 

2. Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Zugeständnisses?

 

3. Wenn nein, worauf führen sie diese Presseberichte über Sondermaßnahmen

    für Italien zurück?

 

4. Wer hat diese Ausnahme bewilligt?

 

5. Was war die Haltung der europäischen Zentralbank?

 

6. Welche Folgewirkungen kann ein derartiger Schritt weg von den strengen

    Kriterien des Stabilitätspakts für anderer Länder haben?