6599/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend: Kreditkartenbetrug
Im Kurier vom 28.Juni 1999 wurde über einen Prozeß berichtet, der derzeit,
seitens eines Geschädigten gegen eine Kreditkartenfirma bzw. ein
Luftfahrtunternehmen geführt wird. Als Grund wird angegeben, daß die
Fluggesellschaft über die Kreditkartenfirma dem Kreditkarteninhaber einen
Überseeflug verrechnet hat, den er nachweislich nicht gebucht hat. Dem
Zeitungsbericht zufolge hat die Fluggesellschaft auf einen Anruf hin, unter
Angabe der Kreditkartennummer, aber ohne Angabe des geheimen PIN - Codes
dem Anrufer auf seinen Namen ein Ticket ausgestellt und übersandt.
Als der Geschädigte nach einem Monat durch den Kreditkartenauszug von
seiner Abbuchung erfuhr und die Unrichtigkeit seiner Belastung geltend machte,
sollen sich sowohl die Kreditkartenfirma, als auch die Fluggesellschaft
geweigert haben die Belastung zu stornieren, weil es im Tourismusgeschäft
üblich sei ohne Unterschrift, bloß unter Nennung der Kreditkartennummer,
Bestellungen und Abbuchungen durchzuführen. Durch den neuen § 31 a des
Fernabsatzgesetzes, welches am 13.Juli vom Nationalrat beschlossen wurde, ist
zu erwarten, daß derartige Mißbräuche von Kreditkarten zu Lasten der
Kreditkartenfirma gehen bzw. von dieser geregelt werden müssen. Dies betrifft
allerdings nur den Mißbrauch von Kreditkarten im Fernabsatz. Damit bleiben
für mißbräuchliche Verwendungen von Kreditkarten außerhalb des Fernabsatzes
eine Reihe von Fragen offen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Justiz folgende
1. Teilen Sie die Auffassung, daß eine Haftung des Kreditkartenbesitzers nur
dann gegeben sein sollte, wenn er die Richtigkeit durch seine Unterschrift auf
dem Kreditkartenabzug bestätigt hat?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wer trägt Ihrer Auffassung nach das Risiko für die mißbräuchliche
Inanspruchnahme der Kreditkarte, wenn keine Unterschrift geleistet wurde?
4. Wen trifft, ihrer Auffassung nach, die Beweislast für die Richtigkeit einer
Abbuchung, die auf Grund der Einreichung eines Kreditkartenabzugs ohne
Unterschrift erfolgt ist?
5. Wie sehen die diesbezüglichen Bestimmungen in den Mitgliedsländern der
EU aus?