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ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend die beabsichtigte Aktivierung von Budgetmitteln in der Höhe von ca. 7 Millionen öS und in der Folge von zumindest drei zusätzlichen Planstellen durch die Ausschreibung eines Flächenecholotsystemes ]mit satellitengestützter Positionierung durch die Präsidialabteilung 5 des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für den laufenden Betrieb des Meßwesens an der Donau
Der Aufgabenbereich Meßwesen an der Donau dient der Erfassung, Beurteilung und Dokumentation hydrographischer und auch schiffahrtsrelevanter Daten des Stromregimes der
Donau.
Diese Daten sind für die allgemeine Beweissicherung, die Aufrechterhaltung der Schiffahrtsrinne, aber auch als Grundlage für Hochwasserprognosen unerläßlich.
Aufgrund einvernehmlich festgelegter Strategien zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem damaligen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wurde mit Bundesgesetz 11 / 1992 unter anderem dieser Aufgabenbereich Meßwesen"' aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert und insbesondere deren technische und operative Umsetzung der im Eigentum (100 %) der Republik Österreich stehenden Österreichischen Donaubetriebs AG (Donau Betrieb) als eine ihrer Kernaufgaben zugewiesen.
In der sicheren und bereits verifizierbaren Erwartung künftiger budgetärer Vorteilhaftigkeit hat die Republik Österreich für diese Organisationsprivatisierung erhebliche Budgetmittel bereitstellen müssen.
In der Folge hat die Österreichische Donaubetriebs AG (Donau Betrieb) hohe Investitionen getätigt und organisationsformen entwickelt, die ihr die erfolgreiche Aufgabenerfüllung im Bereich des Meßwesens an der Donau ermöglichen.
Eine dieser Investitionen war die Anschaffung eines Flächenecholotsystemes mit satellitengestützter Positionierung Ende 1995 mit Investitionskosten von ca. 7 Millionen öS.
Auf Grund der Notwendigkeit der Ausschreibung Ihres Ressorts mit 17.4.1996 Pr. Zi. 8903/1-5/96 mit Angebotsfrist bis 28.5.1996 richten die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bekannt, daß durch die angesprochene Ausschreibung Ihres Ressorts der Republik Österreich vermeidbare budgetbelastende Investitionskosten in der Höhe von etwa 7 Millionen ÖS sowie zusätzliche personelle und betriebliche Folgekosten erwachsen?
2. Ist Ihnen bekannt, daß diese vermeidbaren Kosten Aufgabenwahrnehmungen zum Ziele haben, die durch das Bundesgesetz 11/ 1992 und der im Einvernehmen mit Ihrem Ressort abgeschlossenen Leistungsverträge der österreichischen Donaubetriebs AG (Donau -Betrieb) übertragen wurden?
3. Ist Ihnen bekannt, daß die Österreichische Donau Betriebs AG nach hergestelltem Einvernehmen mit der Republik Österreich als Eigentümer, namentlich auch im Einvernehmen mit Vertretern Ihres Ressorts für genau diese Aufgaben im Bereich des Meßwesens an der österreichischen Donau Investitionen in ein identes System bereits getätigt hat und sich dieses System bereits in der Implementierungsphase befindet?
4. Sind Sie darüber informiert, daß beim Planungs- und Umsetzungsprozeß des im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (WSD) entwickelten Vermessungs- und Informationssystems der Österreichischen Donaubetriebs AG ADONIS Allgemeines Donau Informationssystem stets enges Einvernehmen mit den Organisationseinheiten Ihres Ressorts hergestellt wurde?
5. Sind Sie darüber informiert, daß trotzdem seitens Ihres Ressorts der Aufbau eines parallelen und doppelgleisigen Systems durch diese Ausschreibung initiiert werden soll, obwohl Ihrem Ressort laufend die Möglichkeit geboten wurde, ihre ressortbezogenen Datenerfordernisse hinsichtlich der Schiffahrtsrinne einzubringen?
6. Ist Ihnen bekannt, daß durch den Aufbau dieses doppelgleisigen und vertragswidrigen Parallelsystemes der Geschäftserfolg der im 100 % Eigentum der Republik Österreich stehenden Österreichischen Donaubetriebs AG beeinträchtigt und die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter gefährdet sind?
7. Ist Ihnen bewußt, daß mit der Einführung dieses doppelgleisigen Parallelsystemes eine im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgelegte und bereits vollzogene Ausgliederung bzw. Privatisierung rückgängig gemacht werden soll, wofür jegliche gesetzliche Grundlage fehlt? Außerdem ergäben sich dadurch notwendigerweise Budgetbelastungen in erheblichem Ausmaß.
Hat Ihr Ressort im Zuge der Beschaffungsüberlegung auf die derzeit angespannte Budgetlage ausreichend Bedacht genommen?