6602/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Schwanzverletzungen beim österreichischen Bundesheer

 

 

Am 15.6.1999 fand auf dem Wiener Rathausplatz ein Tierschutz - Aktionstag statt.

Diverse Tierschutz - und Tierzuchteinrichtungen präsentierten sich der Öffentlichkeit.

Unter anderem war auch ein Stand des österreichischen Bundesheeres bzw. der

Hundestaffel Kaisersteinbruch mit einigen Rottweiler - Welpen anwesend. Allen

Jungtieren waren die Schwänze abgeschnitten worden. Auf die Frage der unterfertigten

Abgeordneten, warum die Tiere verstümmelt worden seien, erklärte die

Betreuungsperson, daß dies „zum Schutz vor Verletzungen“ geschehen sei.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, daß die von der ÖVP an Stelle eines

einheitlichen Bundes - Tierschutzgesetzes angepriesene Vereinbarung zwischen den

österreichischen Bundesländern gem. Art. 15 a B - VG derartige Verstümmelungen

verbiete, es sei denn, sie sind zum Wohl der Tiere erforderlich (...).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Vertreten Sie die Meinung, daß Schwanzamputationen zum Wohl von Rottweilern

      nötig sind?

 

2.   Welche Verletzungen (des Tieres?, der Umgebung?) drohen durch nicht amputierte

      Rottweiler - Schwänze?

 

3.   Wie erklären Sie sich, daß in der Praxis seriöser HundehalterInnen niemals ein

      erhöhtes Verletzungsrisiko bei Nicht - Amputation von Schwänzen beobachtet

      wurde?

 

4. Was halten Sie von der Tierschutz - Vereinbarung gem. Ar.t 15 a B - VG?

5.   Was halten Sie vom ÖVP - Franz - von - Assissi - Tierschutz - Versprechen?

 

6.   Kennen die mit dem österreichischen Bundesheer kooperierenden Tierzucht - bzw.

      Tierhaltungseinrichtungen die in Österreich geltenden Tierschutz - Normen? Wenn

      ja, warum amputieren sie dann Schwänze? Wenn nein, warum steht das

      österreichische Bundesheer mit Einrichtungen in Verbindung, die die geltenden

      Gesetze nicht kennen?

 

7.   Werden Sie Anzeige wegen Tierquälerei erstatten? Wenn nein, warum nicht?