6603/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Notdurftverrichtung im militärischen Sperrgebiet Allentsteig

 

 

Auf Wanderwegen am Truppenübungsplatz Allentsteig findet sich nachstehend angeführte

Tafel:

„Achtung!

Das Verlassen der markierten Wanderwege im „Sperrgebiet“ (auch wegen

Notdurftverrichtung) wird wegen Nichtbefolgung des Sperrgebietsgesetzes bei der

BezVerwBeh. angezeigt und von dieser mit Verwaltungsgeldstrafen bestraft. !!! Daher am

Weg bleiben!!

 

§ 2 der Sperrgebietsverordnung legt fest, daß die im Sperrgebiet gelegenen Fußwanderwege,

die im Übersichtsplan durch die blaue Linie gekennzeichnet sind von der Erklärung zum

Sperrgebiet ausgenommen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wo sollen Wanderer im Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig ihre Notdurft

      verrichten?

 

2.   Welche militärischen Interessen sprechen dagegen, daß Wanderer zu diesem Zweck -

      wie allgemein üblich - den Wanderweg kurzfristig verlassen?

 

3.   Auf welchem Übersichtsplan wird in der angeführten Sperrgebietsverordnung

      verwiesen?