6606/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Großrazzia am 27.5.1999 gegen Drogendealer
„Seit einem Jahr liefen die Vorbereitungen zur „Operation Spring“, in den vergangenen
Stunden schlugen 850 Beamte der Exekutive in Wien, Niederösterreich, Linz und Graz
zu: Ein international agierende Drogenbande wurde zerschlagen, vorerst 80 Personen
festgenommen und mehrere Kilo Suchtgift sichergestellt. Erstmals kam bei der Aktion
der Lauschangriff zum Einsatz“, sagte Innenminister Karl Schlögl bei einer
Pressekonferenz Ende Mai in Wien.
„Mehr als 80 % der Mitglieder der Gruppe sind Asylbewerber oder Personen ohne
Aufenthaltsbewilligung in Österreich“, berichtete Schlögl. Aufgriffe erfolgten auch in
Integrationsheimen. Die Amtshandlung unter Federführung des Sicherheitsbüros in
Kooperation mit Einheiten des Innenministeriums, der Sicherheitsdirektionen Graz und
Linz sowie der Kriminalabteilung Niederösterreich war die größte der vergangenen
Jahre.
„Die grundlegenden Informationen gegen die Bande lieferten technische Observationen
(Audio und Video). Mehrere hundert Personen wurden innerhalb von drei Wochen bei
Suchtgiftgeschäften in Räumen beobachtet“, so Michael Sika, Generaldirektor für die
Öffentliche Sicherheit. Die Aktion richtete sich nicht gegen Konsumenten und
Kleindealer, sondern professionell agierende Händler. (So Standard Online - Dienst vom
27.5.1999) Zum gleichen Zeitpunkt gaben die Wiener Freiheitlichen in den Zeitungen
Krone, Presse und Kurier je ein Inserat unter dem Titel „Machtlos gegen 1000
Nigerianer! und der Aufforderung an den Innenminister „Handeln Sie endlich, Herr
Minister Schlögl!“, in Auftrag.
„Man kann ruhig sagen, dass die Bande versucht hat, den Rechtsstaat zu untergraben“,
so der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit Michael Sika. „Leider, das muss auch
einmal deutlich gesagt werden, spielen da
immer wieder verschiedene
verantwortungslose Medien und Anwälte mit“, führte der Generaldirektor für
Öffentliche Sicherheit weiter aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele von den Personen, die im Zuge der „Operation Spring“ verhaftet wurden
und die sich zum Zeitpunkt der Verhaftung in Österreich aufhielten, befanden sich
hier in Österreich, da ihre Abschiebung aufgrund des Non - Refoulement - Gebotes
bzw aus anderen Gründen nicht möglich war?
2. Die Fernmeldeanlagen wievieler Personen wurden im Zuge der „Operation
Spring“ über welchen Zeitraum überwacht?
3. Wieviele Personen, deren Fernmeldeanlage überwacht wurden, wurden in der
Folge verhaftet?
4. Erstmals wurden technische Observationen mittels Audio und Video durchgeführt.
Mehrere hundert Personen wurden innerhalb von drei Wochen beobachtet.
Konkret wieviele Personen wurden mittels Audio und Video observiert?
5. Wieviele von diesen Personen wurden in der Folge verhaftet?
6. Wurden im Zuge der „Operation Spring“ Beratungsstellen bzw BeraterInnen oder
Rechtsbeistände von Flüchtlingen, MigrantInnen mittels Audio und Video
observiert?
7. Bei der Razzia waren offensichtlich nur die Fotografen und Journalisten der
Kronenzeitung und des Kurier‘s anwesend. Ist es richtig, dass die Journalisten der
Kronenzeitung und des Kurier‘s sowie deren Fotograf exklusiv von der
gegenständlichen Razzia informiert wurden? Wenn nein, welche weiteren Medien
samt Fotografen wurden noch eingeladen? Wenn ja, entspricht das der
Öffentlichkeitsarbeit Ihres Ministeriums?
8. Wen meinte der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit Michael Sika konkret
mit „verantwortungslose Medien und Anwälte“?
9. Ist es herrschende Meinung der Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit, dass
„verschiedene verantwortungslose Medien und Anwälte mit nigerianischen
Drogenhändlern den Rechtsstaat unterwandern?
10. Ist es auch geltende Ansicht Ihres Ministeriums, dass Anwälte, die Asylwerber und
MigrantInnen oder Beschuldigte vertreten bzw verteidigen sowie Medien, die sich
kritisch zu manchen Aktionen der Exekutive äußern, den Rechtsstaat
unterwandern?
11. Die Sicherheitsbehörden sind nur im Dienste der Strafjustiz tätig. Wurden die
Justizbehörden von der Pressekonferenz verständigt?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Was waren die Gründe für die Entscheidung, den ersten „großen Lauschangriff“
gegen schwarzafrikanische Drogendealer einzusetzen?
14. Wieviele Sicherheitsbeamte wurden bei der „Operation Spring“ für welchen
Zeitraum eingesetzt?
15. Welche Menge an Suchtmittel welcher Art wurde nachweislich während des
Überwachungszeitraumes umgesetzt?
16. Gegen wieviele Personen kommen bis heute sogenannte Zufallsfunde gemäß §
149h Abs 2 StPO als Beweismittel zur Anwendung?
17. Gegen wieviele Personen kommen bis heute sogenannte Zufallsfunde gemäß §
149c Abs 3 StPO als Beweismittel zur Anwendung?
18. Welche Unterlagen erhielt der Rechtschutzbeauffragte zur Prüfung und Kontrolle
der Überwachungsmaßnahmen?