6606/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Großrazzia am 27.5.1999 gegen Drogendealer

 

 

 

 

 

 

 

„Seit einem Jahr liefen die Vorbereitungen zur „Operation Spring“, in den vergangenen

Stunden schlugen 850 Beamte der Exekutive in Wien, Niederösterreich, Linz und Graz

zu: Ein international agierende Drogenbande wurde zerschlagen, vorerst 80 Personen

festgenommen und mehrere Kilo Suchtgift sichergestellt. Erstmals kam bei der Aktion

der Lauschangriff zum Einsatz“, sagte Innenminister Karl Schlögl bei einer

Pressekonferenz Ende Mai in Wien.

 

„Mehr als 80 % der Mitglieder der Gruppe sind Asylbewerber oder Personen ohne

Aufenthaltsbewilligung in Österreich“, berichtete Schlögl. Aufgriffe erfolgten auch in

Integrationsheimen. Die Amtshandlung unter Federführung des Sicherheitsbüros in

Kooperation mit Einheiten des Innenministeriums, der Sicherheitsdirektionen Graz und

Linz sowie der Kriminalabteilung Niederösterreich war die größte der vergangenen

Jahre.

 

„Die grundlegenden Informationen gegen die Bande lieferten technische Observationen

(Audio und Video). Mehrere hundert Personen wurden innerhalb von drei Wochen bei

Suchtgiftgeschäften in Räumen beobachtet“, so Michael Sika, Generaldirektor für die

Öffentliche Sicherheit. Die Aktion richtete sich nicht gegen Konsumenten und

Kleindealer, sondern professionell agierende Händler. (So Standard Online - Dienst vom

27.5.1999) Zum gleichen Zeitpunkt gaben die Wiener Freiheitlichen in den Zeitungen

Krone, Presse und Kurier je ein Inserat unter dem Titel „Machtlos gegen 1000

Nigerianer! und der Aufforderung an den Innenminister „Handeln Sie endlich, Herr

Minister Schlögl!“, in Auftrag.

 

„Man kann ruhig sagen, dass die Bande versucht hat, den Rechtsstaat zu untergraben“,

so der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit Michael Sika. „Leider, das muss auch

einmal deutlich gesagt werden, spielen da immer wieder verschiedene

verantwortungslose Medien und Anwälte mit“, führte der Generaldirektor für

Öffentliche Sicherheit weiter aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wieviele von den Personen, die im Zuge der „Operation Spring“ verhaftet wurden

      und die sich zum Zeitpunkt der Verhaftung in Österreich aufhielten, befanden sich

      hier in Österreich, da ihre Abschiebung aufgrund des Non - Refoulement - Gebotes

      bzw aus anderen Gründen nicht möglich war?

 

2.   Die Fernmeldeanlagen wievieler Personen wurden im Zuge der „Operation

      Spring“ über welchen Zeitraum überwacht?

 

3.   Wieviele Personen, deren Fernmeldeanlage überwacht wurden, wurden in der

      Folge verhaftet?

 

4.   Erstmals wurden technische Observationen mittels Audio und Video durchgeführt.

      Mehrere hundert Personen wurden innerhalb von drei Wochen beobachtet.

      Konkret wieviele Personen wurden mittels Audio und Video observiert?

 

5.   Wieviele von diesen Personen wurden in der Folge verhaftet?

 

6.   Wurden im Zuge der „Operation Spring“ Beratungsstellen bzw BeraterInnen oder

      Rechtsbeistände von Flüchtlingen, MigrantInnen mittels Audio und Video

      observiert?

 

7.   Bei der Razzia waren offensichtlich nur die Fotografen und Journalisten der

      Kronenzeitung und des Kurier‘s anwesend. Ist es richtig, dass die Journalisten der

      Kronenzeitung und des Kurier‘s sowie deren Fotograf exklusiv von der

      gegenständlichen Razzia informiert wurden? Wenn nein, welche weiteren Medien

      samt Fotografen wurden noch eingeladen? Wenn ja, entspricht das der

      Öffentlichkeitsarbeit Ihres Ministeriums?

 

8.   Wen meinte der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit Michael Sika konkret

      mit „verantwortungslose Medien und Anwälte“?

 

9.   Ist es herrschende Meinung der Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit, dass

      „verschiedene verantwortungslose Medien und Anwälte mit nigerianischen

      Drogenhändlern den Rechtsstaat unterwandern?

 

10. Ist es auch geltende Ansicht Ihres Ministeriums, dass Anwälte, die Asylwerber und

      MigrantInnen oder Beschuldigte vertreten bzw verteidigen sowie Medien, die sich

      kritisch zu manchen Aktionen der Exekutive äußern, den Rechtsstaat

      unterwandern?

11. Die Sicherheitsbehörden sind nur im Dienste der Strafjustiz tätig. Wurden die

      Justizbehörden von der Pressekonferenz verständigt?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Was waren die Gründe für die Entscheidung, den ersten „großen Lauschangriff“

      gegen schwarzafrikanische Drogendealer einzusetzen?

 

14. Wieviele Sicherheitsbeamte wurden bei der „Operation Spring“ für welchen

      Zeitraum eingesetzt?

 

15. Welche Menge an Suchtmittel welcher Art wurde nachweislich während des

      Überwachungszeitraumes umgesetzt?

 

16. Gegen wieviele Personen kommen bis heute sogenannte Zufallsfunde gemäß §

      149h Abs 2 StPO als Beweismittel zur Anwendung?

 

17. Gegen wieviele Personen kommen bis heute sogenannte Zufallsfunde gemäß §

      149c Abs 3 StPO als Beweismittel zur Anwendung?

 

18. Welche Unterlagen erhielt der Rechtschutzbeauffragte zur Prüfung und Kontrolle

      der Überwachungsmaßnahmen?