6610/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer, Dr. Höbinger - Lehrer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorträge des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes
Immer mehr Eltern schulpflichtiger Kinder im Bereich der Bundeshauptstadt Wien klagen
über Vorträge des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes betreffend Drogenprävention
an Wiener Schulen. Die vortragenden Beamten fragen beispielsweise Schüler einer 4.
Klasse Gymnasium, ob nicht ohnehin schon jeder einmal Drogen probiert habe. Es wird
erklärt, daß Cannabisprodukte wesentlich ungefährlicher seien als beispielsweise Bier,
das die Eltern zum Mittagessen konsumieren. Darüber hinaus wird behauptet, daß etwa
Ecstasytabletten und andere illegale Drogen mit Maß genommen ungefährlich wären,
sie sollten nur zuvor in einem Laborbus getestet werden. Und es wird die Aussage
getätigt, das Verbot illegaler Drogen sei nur kulturell begründbar und im Vergleich zur
Freigabe von Alkohol und Nikotin durch nichts zu rechtfertigen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind diese Ansichten offizielle Stellungnahmen der Bundespolizeidirektion Wien?
2. Decken sich diese Aussagen mit den Ansichten des Bundesministers für Inneres?
3. Können Sie diese Art der Drogenaufklärung unterstützen und gutheißen?
Wenn ja aus welchen Gründen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie diese Art der Drogenaufklärung an Wiens Schulen unterbinden, wenn
nein, warum nicht?
5. Werden Sie die Beamten, die diese Vorträge gehalten haben, (disziplinär) zur
Rechenschaft ziehen? Wenn nein, warum nicht?
6. Sind Sie ebenfalls der Meinung, daß Ecstasytabletten und andere illegale Drogen mit
Maß genommen ungefährlich sind?
7. Sind Sie der Meinung, daß das Verbot von Drogen nur kulturell begründbar ist?
Wenn ja, warum?
8. Werden Sie in Zukunft Sorge dafür tragen, daß derartige Vorfälle nicht mehr
vorkommen und unsere Jugend über die Gefahren illegaler Drogen seitens der BPD
Wien entsprechend aufgeklärt werden?
9. Welche Art der Schulung und welche Weisungen bekommen die Beamten des
kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes hinsichtlich der Aufklärung betreffend
Suchtgift?