6614/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Verletzung der Rechtsvorschriften über militärische Sperrgebiete
Rund um den Truppenübungsplatz Allentsteig sind Warntafeln mit folgender Aufschrift
aufgestellt: „Militärisches Sperrgebiet. Lebensgefahr! Betreten und Befahren,
Fotografieren, Filmen und Zeichnen gesetzlich verboten und strafbar.“
Das diesbezügliche Bundesgesetz legt fest, daß Ausnahmen von diesem Verbot der
besonderen Genehmigung durch die Militärbehörde bedürfen und mit den
Sicherheitsanliegen Österreichs vereinbar sein müssen. So wäre etwa denkbar, daß sich
das österreichische Bundesheer der professionellen Dienste von VermesserInnen,
FotografInnen bedient, um eigene Anliegen der Vermessung kompetent durchführen
zu lassen.
Keinesfalls erlaubt und legitimiert das Gesetz bzw. die darauf basierende Verordnung
die Preisgabe von Daten oder Fakten, die für die militärische Landesverteidigung
wichtig sind, an eine fremde Armee bzw. eine ausländische Macht. Im Gegenteil: Im 16
Abschnitt des Strafgesetzbuches wird der Verrat, die Preisgabe bzw. Ausspähung von
Staatsgeheimnissen - die genaue Beschaffenheit des militärischen Sperrgebietes zählt
ohne Zweifel zu den Staatsgeheimnissen - mit schweren Strafen bedroht.
Der Geheimhaltungsverpflichtung zum Trotz wurde es offenbar geduldet, daß
Angehörige einer fremden Armee das gesamte Areal des Truppenübungsplatzes
Allentsteig auf 10 cm genau vermessen, dokumentiert und die Daten ins Ausland
verbracht haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
ANFRAGE:
1. Ist es zutreffend, daß Angehörigen der Schweizer Armee kürzlich die exakte
Vermessung des gesamten Areals des Truppenübungsplatzes gestattet wurde? Wenn
ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Vorgang und wie ist er mit den
Interessen der
österreichischen Landesverteidigung vereinbar?
2. Wieso dürfen österreichische Bürgerinnen und Bürger, SpaziergängerInnen bzw. die
ansässige Bevölkerung nicht einmal eine Fotografie vom Sonnenuntergang über dem
TÜPL machen bzw. eine Zeichnung der Landschaft anfertigen, wenn andererseits
fremde Armeen sämtliche Daten über den Truppenübungsplatz festhalten und ins
Ausland verbringen konnten?
3. Welche Gegenleistungen wurden seitens der Schweizer Armee erbracht?
4. Wie kontrolliert der Bundesminister für Landesverteidigung das die in die Schweiz
verbrachten Daten von dort aus nicht an Dritte weitergegeben werden? Welche
Sanktionen hat der Verteidigungsminister gegenüber dieser fremden Armee?
5. Welche anderen Fotografien, Filme, elektronische Vermessungen des TÜPL haben
seit 1990 stattgefunden? In wessen Händen befinden sich die Daten und wie werden
die Interessen der militärischen Sicherheit Österreichs gewährleistet?
6. Haben Sie veranlaßt, daß das Verhalten der verantwortlichen Organe des
österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf die §§ 2.5.2 f StGB überprüft
werden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
7. Gab es Vorfälle, wobei Personen das Betreten und Befahren, Fotografieren, Filmen
und/oder Zeichnen verboten wurde bzw. Fälle, in denen Sanktionen verhängt worden
sind? Bitte die einzelnen Vorfälle nach Art des Vorfalls, Art der Übertretung und
Höhe bzw. Art der Sanktion sowie dem exakten Datum genau darstellen.
8. 1989 wollten österreichische Staatsbürgerinnen und - bürger zum Gedenken des 60
Jahrestages des Beginns der Schießübungen am TÜPL und zum Gedenken an die
darauf folgenden Greueltaten des Nazi - Terrorregimes eine Heilige Messe in
Döllersheim zelebrieren lassen. Dieses Ansinnen wurde mit Hinweis auf
Überlegungen der militärischen Sicherheit untersagt. Wie können Sie es
rechtfertigen, daß einer fremden Armee die Dokumentation von Staatsgeheimnissen
und deren Verbringung ins Ausland erlaubt wird, während offenbar das Abhalten
einer Heiligen Messe den Anliegen der militärischen Sicherheit widerspricht?
9. Die Stadt Allentsteig ist durch die Grenzen des Truppenübungsplatzes de facto
geteilt. Nicht einmal ein Wanderweg um den idyllischen See, der zu Freizeit - und
Erholungszwecken für die Bevölkerung der Stadt wichtig wäre, wird zugelassen. Wie
rechtfertigen Sie diesen Wertungswiderspruch, daß fremde Soldaten sich frei
bewegen und alle Daten festhalten konnten, während die ortsansässige Bevölkerung
und die Gäste von Allentsteig nicht einmal rund um den Bade - und Fischteich
spazieren gehen dürfen?
10. Ist geplant, Angehörige anderer Fremderart zu Übungen auf dem TÜPL
zuzulassen? Wenn ja, um welche Übungen, zu welchem Zeitpunkt handelt es sich?
11. Ist geplant, eventuell auch Angehörige von NATO - Armeen üben bzw. vermessen
zu lassen? Wenn ja, um welche Übungen bzw. welche Vermessungen, zu welchem
Zeitpunkt handelt es sich?