6617/J XX.GP
Anfrage
Der Abgeordneten Ablinger und GenossInnen
An den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
Betreffend Finanzierung von Begleitpersonen für den Schülerinnentransport von
behinderten Kindern im Gelegenheitsverkehr
Gerade behinderte und verhaltensauffällige Kinder benötigen beim Transport von Zuhause in
die Schule aufgrund ihres Krankheitsbildes oft eine Begleitperson. In Oberösterreich besteht
für die Personalkosten von Begleitpersonen in Schulbussen beim Transport von
schwerstbehinderten Kindern gemäß §25 OÖ. Behindertengesetz 1991 die Möglichkeit, um
Beihilfe anzusuchen.
Die Kosten für die Beförderung der Begleitpersonen können vom Land Oberösterreich
allerdings nicht übernommen werden, zumal es sich bei der Finanzierung der
,,Schülerfreifahrt" eigentlich um eine Angelegenheit des Bundes handelt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende Anfrage:
1. Sind Ihnen die Schreiben von Landesrat Josef Ackerl betreffend die Beförderung von
behinderten Schülerinnen vom 10.8.1998, vom 17.9.1998 und vom 15.6.1999 bekannt?
2. Welche Schritte haben Sie bisher eingeleitet, um das beschriebene Problem einer
Lösung zuzuführen?
3. Sind Sie bereit, die Finanzierung der Fahrtkosten für Begleitpersonen von behinderten
Schülerinnen zu übernehmen?
4. Falls nicht, welches Finanzierungsmodell schlagen Sie vor?
5. Wie organisieren andere Länder den Transport von behinderten Schülerinnen zu und von
der Schule?
6. Gibt es mit anderen Bundesländern Gespräche über eine kooperative Lösung des
beschriebenen Problems?