6617/J XX.GP

 

                                                               Anfrage

 

Der Abgeordneten Ablinger und GenossInnen

 

An den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

Betreffend Finanzierung von Begleitpersonen für den Schülerinnentransport von

behinderten Kindern im Gelegenheitsverkehr

 

Gerade behinderte und verhaltensauffällige Kinder benötigen beim Transport von Zuhause in

die Schule aufgrund ihres Krankheitsbildes oft eine Begleitperson. In Oberösterreich besteht

für die Personalkosten von Begleitpersonen in Schulbussen beim Transport von

schwerstbehinderten Kindern gemäß §25 OÖ. Behindertengesetz 1991 die Möglichkeit, um

Beihilfe anzusuchen.

 

Die Kosten für die Beförderung der Begleitpersonen können vom Land Oberösterreich

allerdings nicht übernommen werden, zumal es sich bei der Finanzierung der

,,Schülerfreifahrt" eigentlich um eine Angelegenheit des Bundes handelt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende Anfrage:

 

1. Sind Ihnen die Schreiben von Landesrat Josef Ackerl betreffend die Beförderung von

     behinderten Schülerinnen vom 10.8.1998, vom 17.9.1998 und vom 15.6.1999 bekannt?

 

2. Welche Schritte haben Sie bisher eingeleitet, um das beschriebene Problem einer

     Lösung zuzuführen?

 

3. Sind Sie bereit, die Finanzierung der Fahrtkosten für Begleitpersonen von behinderten

     Schülerinnen zu übernehmen?

 

4. Falls nicht, welches Finanzierungsmodell schlagen Sie vor?

 

5. Wie organisieren andere Länder den Transport von behinderten Schülerinnen zu und von

     der Schule?

 

6. Gibt es mit anderen Bundesländern Gespräche über eine kooperative Lösung des

     beschriebenen Problems?