6618/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Arbeitsinspektion und Bergwerksbetriebe

 

 

 

Im Rahmen einer Veranstaltung im April dieses Jahres wurde von Vertretern der

Bundeswirtschaftskammer der Vorwurf geäußert, daß die Arbeitsinspektion seit der

Übertragung der Schutzfunktion von den Bergbehörden auf die Arbeitsinspektorate

säumig sei.

War es vor der gesetzlichen Änderung die Bergbehörde, der vorgeworfen werden mußte

ihren Verpflichtungen nicht im ausreichenden Maß nachgekommen zu sein, so ist nun

eine Fortsetzung dieses Zustandes bei geänderten Kompetenzen zu befürchten.

 

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

 

1. Welche Betriebe, die im Rahmen der Kompetenzänderung von der Bergbehörde zur

     Arbeitsinspektion verlagert wurden, sind zwischenzeitlich von der Arbeitsinspektion

     überprüft worden?

 

2. Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Überprüfungen?

 

3. Erfolgte im Rahmen der Überprüfung eine vollständige Begehung?

 

4. Waren infolge der Überprüfung Sofortmaßnahmen erforderlich, wenn ja welche?

 

5. Welchen Anteil an überprüften Betrieben - in Relation zum Gesamtvolumen das im

     Rahmen der Kompetenzübertragung zum Arbeitsinspektorat kam - stellt das dar?

 

6. Wurden, beziehungsweise werden die Kontrollen der Betriebsleitung vorab

     angekündigt?

7. Kann nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden, daß in einem der

    Abbaubetriebe illegaler Abbau betrieben wird?

 

8. Kann nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden, daß in einem der

    Abbaubetriebe so gravierende Mängel vorherrschen, daß das Leben und die

    Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind?

 

9. Gibt es in den relevanten Betrieben eine gesetzeskonforme Besetzung aller

     gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsfunktionen?

 

10. In Abweichung von den gesetzlichen Anordnungen sowohl des alten Berggesetzes

      als auch des MinRoG hat das Wirtschaftsressort in Lassing und anderen Gruben

      geduldet, daß die entscheidende Sicherheitsfunktion des „Markscheiders“ nicht

      besetzt wurde bzw. contra legem in Personalunion mit anderen Funktionen im

      Werk (Betriebsleiter) ausgeübt wurde. Können Sie garantieren bzw. wie haben Sie

      kontrolliert, daß für jedes Bergwerk die Funktion des Markscheiders mit einer

      geeigneten Person (ohne Interessenskollision) besetzt ist?

 

11. Wie groß ist die Zahl jener ArbeitsinspektorInnen, deren Qualifikation für die

      Überprüfung und Beratung von Gewinnungsbetrieben geeignet ist?

 

12. Wie viele ArbeitsinspektorInnen haben de facto die Kontrollen wahrgenommen?

      Wie viele Personenstunden sind für diese Tätigkeiten verwendet worden?

 

13. Halten Sie die umfangreiche neue Kompetenz für eine sofort durch das

      Arbeitsinspektorat lösbare Aufgabe?

      Wenn ja, geht dies zu Lasten der Kontrolle und Beratung anderer Betriebe?

      Welcher?

      Wenn nein, welche Maßnahmen hätten getroffen werden müssen, um den neu

      übertragenen Kompetenzen umfassend im Sinne der zu schützenden

      ArbeitnehmerInnen gerecht werden zu können?

 

14. In welchem Zeitraum werden alle Gewinnungsbetriebe begangen und hinsichtlich

      der arbeitnehmerInnenschutzrelevanten Bestimmungen beraten und umfassend

      kontrolliert sein?

 

15. Wie interpretieren Sie folgende Aussage, welche im Rahmen einer Veranstaltung

      zum Berggesetz gefallen ist: „Wir müssen soweit gehen, jede Verantwortung von

      uns zu weisen, falls etwas passiert und Unfälle hätten durch das Einschreiten der

      gesetzlich zuständigen Arbeitsinspektion verhindert werden können“?

 

16. Wurden jeweils Kontakte zum Betriebsrat hergestellt bzw. wurde den

      BetriebsrätInnen Gelegenheit gegeben, allfällige Mißstände auch vertraulich zu

      melden?