6618/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Arbeitsinspektion und Bergwerksbetriebe
Im Rahmen einer Veranstaltung im April dieses Jahres wurde von Vertretern der
Bundeswirtschaftskammer der Vorwurf geäußert, daß die Arbeitsinspektion seit der
Übertragung der Schutzfunktion von den Bergbehörden auf die Arbeitsinspektorate
säumig sei.
War es vor der gesetzlichen Änderung die Bergbehörde, der vorgeworfen werden mußte
ihren Verpflichtungen nicht im ausreichenden Maß nachgekommen zu sein, so ist nun
eine Fortsetzung dieses Zustandes bei geänderten Kompetenzen zu befürchten.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage
1. Welche Betriebe, die im Rahmen der Kompetenzänderung von der Bergbehörde zur
Arbeitsinspektion verlagert wurden, sind zwischenzeitlich von der Arbeitsinspektion
überprüft worden?
2. Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Überprüfungen?
3. Erfolgte im Rahmen der Überprüfung eine vollständige Begehung?
4. Waren infolge der Überprüfung Sofortmaßnahmen erforderlich, wenn ja welche?
5. Welchen Anteil an überprüften Betrieben - in Relation zum Gesamtvolumen das im
Rahmen der Kompetenzübertragung zum Arbeitsinspektorat kam - stellt das dar?
6. Wurden, beziehungsweise werden die Kontrollen der Betriebsleitung vorab
angekündigt?
7. Kann nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden, daß in einem der
Abbaubetriebe illegaler Abbau betrieben wird?
8. Kann nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden, daß in einem der
Abbaubetriebe so gravierende Mängel vorherrschen, daß das Leben und die
Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind?
9. Gibt es in den relevanten Betrieben eine gesetzeskonforme Besetzung aller
gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsfunktionen?
10. In Abweichung von den gesetzlichen Anordnungen sowohl des alten Berggesetzes
als auch des MinRoG hat das Wirtschaftsressort in Lassing und anderen Gruben
geduldet, daß die entscheidende Sicherheitsfunktion des „Markscheiders“ nicht
besetzt wurde bzw. contra legem in Personalunion mit anderen Funktionen im
Werk (Betriebsleiter) ausgeübt wurde. Können Sie garantieren bzw. wie haben Sie
kontrolliert, daß für jedes Bergwerk die Funktion des Markscheiders mit einer
geeigneten Person (ohne Interessenskollision) besetzt ist?
11. Wie groß ist die Zahl jener ArbeitsinspektorInnen, deren Qualifikation für die
Überprüfung und Beratung von Gewinnungsbetrieben geeignet ist?
12. Wie viele ArbeitsinspektorInnen haben de facto die Kontrollen wahrgenommen?
Wie viele Personenstunden sind für diese Tätigkeiten verwendet worden?
13. Halten Sie die umfangreiche neue Kompetenz für eine sofort durch das
Arbeitsinspektorat lösbare Aufgabe?
Wenn ja, geht dies zu Lasten der Kontrolle und Beratung anderer Betriebe?
Welcher?
Wenn nein, welche Maßnahmen hätten getroffen werden müssen, um den neu
übertragenen Kompetenzen umfassend im Sinne der zu schützenden
ArbeitnehmerInnen gerecht werden zu können?
14. In welchem Zeitraum werden alle Gewinnungsbetriebe begangen und hinsichtlich
der arbeitnehmerInnenschutzrelevanten Bestimmungen beraten und umfassend
kontrolliert sein?
15. Wie interpretieren Sie folgende Aussage, welche im Rahmen einer Veranstaltung
zum Berggesetz gefallen ist: „Wir müssen soweit gehen, jede Verantwortung von
uns zu weisen, falls etwas passiert und Unfälle hätten durch das Einschreiten der
gesetzlich zuständigen Arbeitsinspektion verhindert werden können“?
16. Wurden jeweils Kontakte zum Betriebsrat hergestellt bzw. wurde den
BetriebsrätInnen Gelegenheit gegeben, allfällige Mißstände auch vertraulich zu
melden?