6619/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die Weiterleitung eines inkompetenten und nicht gesetzeskonformen Berichts des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten an den Nationalrat gemäß § 13

Luftreinhaltegesetz (LRGK).

 

 

Am 8. Juli 1999 wurde der Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten

gemäß § 13 Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (III - 176 d.B.) im Umweltausschuß

behandelt und schließlich enderledigt.

 

Dieser Bericht kam mit vier Jahren Verspätung und ist allein aus diesem Grunde nicht in der

Lage, eine aktuelle Entscheidungsgrundlage über allfällige Anpassung des

Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen darzustellen. In vielen Punkten entspricht er einer

Abschreibübung eines mehr als zwei Jahre alten Berichts des Umweltbundesamts, wobei er

entscheidende Fragestellungen und Bewertungen ausläßt. In etlichen Passagen ist er effektiv

falsch (etwa wenn die Anlagen aufgezählt werden).

 

Die SPÖ hat es daraufhin abgelehnt, diesen Bericht im Nationalratsplenum diskutieren zu

lassen.

 

Steigende Emissionen und Immissionsbelastungen nach dem LRGK sowie das Nichterreichen

der Ziele des Ozongesetzes machen andererseits Anpassungsmaßnahmen im LRGK

erforderlich.

 

Da Sie sich im Umweltausschuß vertreten ließen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten in

schriftlicher Form an Sie als Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

nachstehende

                                                               Anfrage

 

1. Warum ist der Bericht um vier Jahre zu spät dem Nationalrat zugeleitet worden und

     darüber hinaus in etlichen Punkten inhaltlich falsch?

 

2. Warum fehlen ganze politische Bezirke im Luftreinhaltebericht und warum haben Sie den

     Landeshauptleuten nicht eine Weisung erteilt, innerhalb z. B. einer dreimonatigen Frist

     nach Jahresabschluß die notwendigen Daten vollständig abzuliefern?

 

3. Sind Sie persönlich der Meinung, der gesetzlichen Berichtspflicht entsprochen zu haben

     und welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Nichterfüllung?

 

4. Welche aktuellen Probleme sehen Sie beim Vollzug des Luftreinhaltegesetzes für

     Kesselanlagen?

 

5. Wieviele Altanlagen wurden saniert, und inwieweit wurden nichtsanierte Altanlagen

     geschlossen?

 

6. Warum fehlen im Luftreinhaltebericht wichtige Schadstoffgruppen wie z.B. Dioxine und

     Furane?

 

7. Wie hat sich der Stand der Technik für die in der Anlage 1 des LRGK angeführten

     Anlagen entwickelt?

 

8. Welche zusätzlichen Anpassungen gemäß dem heutigen Stand der Technik halten Sie für

    die Anlagen gemäß Luftreinhaltegesetz für erforderlich?

 

9. Warum enthält der Bericht keinerlei Vorschläge inwieweit z.B. fehlende Bestimmungen

     für Kleinanlagen durch gesetzliche Anpassungen ergänzt werden können?

 

10. Verpflichten Sie sich persönlich, den jetzt bereits fälligen 10 - Jahres - Bericht innerhalb

       eines Jahres dem Nationalrat zuzuleiten?