6619/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Weiterleitung eines inkompetenten und nicht gesetzeskonformen Berichts des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten an den Nationalrat gemäß § 13
Luftreinhaltegesetz (LRGK).
Am 8. Juli 1999 wurde der Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
gemäß § 13 Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (III - 176 d.B.) im Umweltausschuß
behandelt und schließlich enderledigt.
Dieser Bericht kam mit vier Jahren Verspätung und ist allein aus diesem Grunde nicht in der
Lage, eine aktuelle Entscheidungsgrundlage über allfällige Anpassung des
Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen darzustellen. In vielen Punkten entspricht er einer
Abschreibübung eines mehr als zwei Jahre alten Berichts des Umweltbundesamts, wobei er
entscheidende Fragestellungen und Bewertungen ausläßt. In etlichen Passagen ist er effektiv
falsch (etwa wenn die Anlagen aufgezählt werden).
Die SPÖ hat es daraufhin abgelehnt, diesen Bericht im Nationalratsplenum diskutieren zu
lassen.
Steigende Emissionen und Immissionsbelastungen nach dem LRGK sowie das Nichterreichen
der Ziele des Ozongesetzes machen andererseits Anpassungsmaßnahmen im LRGK
erforderlich.
Da Sie sich im Umweltausschuß vertreten ließen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten in
schriftlicher Form an Sie als Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage
1. Warum ist der Bericht um vier Jahre zu spät dem Nationalrat zugeleitet worden und
darüber hinaus in etlichen Punkten inhaltlich falsch?
2. Warum fehlen ganze politische Bezirke im Luftreinhaltebericht und warum haben Sie den
Landeshauptleuten nicht eine Weisung erteilt, innerhalb z. B. einer dreimonatigen Frist
nach Jahresabschluß die notwendigen Daten vollständig abzuliefern?
3. Sind Sie persönlich der Meinung, der gesetzlichen Berichtspflicht entsprochen zu haben
und welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Nichterfüllung?
4. Welche aktuellen Probleme sehen Sie beim Vollzug des Luftreinhaltegesetzes für
Kesselanlagen?
5. Wieviele Altanlagen wurden saniert, und inwieweit wurden nichtsanierte Altanlagen
geschlossen?
6. Warum fehlen im Luftreinhaltebericht wichtige Schadstoffgruppen wie z.B. Dioxine und
Furane?
7. Wie hat sich der Stand der Technik für die in der Anlage 1 des LRGK angeführten
Anlagen entwickelt?
8. Welche zusätzlichen Anpassungen gemäß dem heutigen Stand der Technik halten Sie für
die Anlagen gemäß Luftreinhaltegesetz für erforderlich?
9. Warum enthält der Bericht keinerlei Vorschläge inwieweit z.B. fehlende Bestimmungen
für Kleinanlagen durch gesetzliche Anpassungen ergänzt werden können?
10. Verpflichten Sie sich persönlich, den jetzt bereits fälligen 10 - Jahres - Bericht innerhalb
eines Jahres dem Nationalrat zuzuleiten?